Drittes Kapitel: Der Schluß
Der Schluß hat sich als die Wiederherstellung des Begriffes im Urteile
und somit als die Einheit und Wahrheit beider ergeben.
Der Begriff als solcher hält seine Momente in der Einheit aufgehoben;
im Urteil ist diese Einheit ein Innerliches oder, was dasselbe ist, ein Äußerliches,
und die Momente sind zwar bezogen,
aber sie sind als selbständige Extreme gesetzt.
Im Schlusse sind die Begriffsbestimmungen wie die Extreme des Urteils,
zugleich ist die bestimmte Einheit derselben gesetzt.
Der Schluß ist somit der vollständig gesetzte Begriff;
er ist daher das Vernünftige.
- Der Verstand wird als das Vermögen des bestimmten Begriffes genommen,
welcher durch ((351)) die Abstraktion und Form der Allgemeinheit
für sich festgehalten wird.
In der Vernunft aber sind die bestimmten Begriffe in ihrer Totalität
und Einheit gesetzt.
Der Schluß ist daher nicht nur vernünftig,
sondern alles Vernünftige ist ein Schluß.
Das Schließen ist von langer Zeit her der Vernunft zugeschrieben worden;
auf der andern Seite aber wird von der Vernunft an und für sich,
vernünftigen Grundsätzen und Gesetzen
so gesprochen, daß nicht erhellt,
wie jene Vernunft, welche schließt,
und diese Vernunft, welche die Quelle von Gesetzen
und sonstigen ewigen Wahrheiten und absoluten Gedanken ist,
miteinander zusammenhängen.
Wenn jene nur die formale Vernunft sein, diese aber Inhalt erzeugen soll,
so müßte nach diesem Unterschiede an der letzteren
gerade die Form der Vernunft, der Schluß, nicht fehlen können.
Dessenungeachtet pflegen beide so auseinandergehalten
und bei keiner der anderen erwähnt zu werden,
daß die Vernunft absoluter Gedanken
gleichsam sich der Vernunft des Schlusses zu schämen
und der Schluß fast nur hergebrachtermaßen
auch als ein Tun der Vernunft aufgeführt zu werden scheint.
Es muß aber, wie soeben bemerkt worden, offenbar
die logische Vernunft, wenn sie als die formelle betrachtet wird,
wesentlich auch in der Vernunft, die es mit einem Inhalte zu tun hat,
zu erkennen sein;
ja vielmehr kann aller Inhalt nur durch die vernünftige Form vernünftig
sein.
An ein sehr gewöhnliches Gerede von Vernunft
kann man sich hierüber nicht wenden,
denn dasselbe enthält sich, anzugeben,
was denn unter der Vernunft zu verstehen sei;
diese vernünftig sein sollende Erkenntnis
ist meist mit ihren Gegenständen so beschäftigt,
daß sie vergißt, die Vernunft selbst zu erkennen,
und sie nur durch die Gegenstände, die sie habe, unterscheidet und bezeichnet.
Wenn die Vernunft das Erkennen sein soll,
welches von Gott, der Freiheit, dem Recht und der Pflicht,
dem Unendlichen, Unbedingten, Übersinnlichen wisse
oder auch nur Vorstellungen und Gefühle davon gebe,
so sind teils diese letzteren nur negative Gegenstände, ((352))
teils bleibt überhaupt die erste Frage übrig,
was es in allen jenen Gegenständen ist, um dessen willen sie vernünftig
sind.
- Es ist dies, daß das Unendliche derselben
nicht die leere Abstraktion vom Endlichen
und die inhalts- und bestimmungslose Allgemeinheit ist,
sondern die erfüllte Allgemeinheit, der Begriff, der bestimmt ist
und seine Bestimmtheit auf diese wahrhafte Weise an ihm hat,
daß er sich in sich unterscheidet
und als die Einheit von diesen seinen
verständigen und bestimmten Unterschieden ist.
Nur so erhebt sich die Vernunft über das Endliche, Bedingte, Sinnliche,
oder wie es sonst bestimmt werden mag,
und ist in dieser Negativität wesentlich inhaltsvoll,
denn sie ist die Einheit als von bestimmten Extremen;
so aber ist das Vernünftige nur der Schluß.
Zunächst ist nun der Schluß wie das Urteil unmittelbar;
so sind die Bestimmungen (termini) desselben einfache, abstrakte Bestimmtheiten;
es ist so Verstandesschluß.
Wenn bei dieser Gestalt desselben festgeblieben wird,
so ist freilich die Vernünftigkeit in ihm,
obzwar vorhanden und gesetzt, unscheinbar.
Das Wesentliche desselben ist die Einheit der Extreme,
die sie vereinigende Mitte und [der sie] haltende Grund.
Die Abstraktion, indem sie die Selbständigkeit der Extreme festhält,
setzt ihnen diese Einheit als eine ebenso feste
für sich seiende Bestimmtheit entgegen
und faßt dieselbe auf diese Art vielmehr als Nichteinheit denn als Einheit.
Der Ausdruck Mitte (medius terminus)
ist von räumlicher Vorstellung hergenommen
und trägt das Seinige dazu bei,
daß beim Außereinander der Bestimmungen stehengeblieben wird.
Wenn nun der Schluß darin besteht,
daß die Einheit der Extreme in ihm gesetzt ist,
wenn diese Einheit aber schlechthin
einerseits als ein Besonderes für sich,
andererseits als nur äußerliche Beziehung genommen
und zum wesentlichen Verhältnisse des Schlusses
die Nichteinheit gemacht wird,
so hilft die Vernunft, die er ist, nicht zur Vernünftigkeit.
Der Schluß des Daseins erstens, in welchem
die Bestimmungen ((353)) so unmittelbar und abstrakt bestimmt sind,
zeigt an ihm selbst, weil er wie das Urteil die Beziehung derselben ist,
dies auf, daß sie nicht solche abstrakte Bestimmungen,
sondern jede die Beziehung auf die andere,
und die Mitte nicht nur die Besonderheit gegen die Bestimmungen der Extreme,
sondern diese an ihr gesetzt enthält.
Durch diese seine Dialektik macht er sich
zum Schlusse der Reflexion, dem zweiten Schlusse,
- mit Bestimmungen als solchen, in welchen wesentlich die andere scheint
oder die als vermittelte gesetzt sind,
was sie nach dem Schlusse überhaupt sein sollen.
Drittens, indem dies Scheinen oder Vermitteltsein sich in sich selbst reflektiert,
so ist der Schluß als Schluß der Notwendigkeit bestimmt,
worin das Vermittelnde die objektive Natur der Sache ist.
Indem dieser Schluß die Extreme des Begriffs
ebensosehr als Totalitäten bestimmt,
so ist der Schluß zum Entsprechen seines Begriffs
oder der Mitte und seines Daseins oder der extremen Unterschiede,
zu seiner Wahrheit gelangt
und ist damit aus der Subjektivität in die Objektivität übergetreten.
A. DER SCHLUSS DES DASEINS
1. Der Schluß, wie er unmittelbar ist,
hat zu seinen Momenten die Begriffsbestimmungen als unmittelbare.
Sie sind somit die abstrakten Bestimmtheiten der Form,
welche noch nicht durch Vermittlung zur Konkretion gebildet,
sondern nur die einzelnen Bestimmtheiten sind.
Der erste Schluß ist daher der eigentlich formelle.
Der Formalismus des Schließens besteht darin,
bei der Bestimmung dieses ersten Schlusses stehenzubleiben.
Der Begriff, in seine abstrakten Momente dirimiert,
hat die Einzelheit und Allgemeinheit zu seinen Extremen,
und er selbst erscheint als die zwischen ihnen stehende Besonderheit.
Sie sind um ihrer Unmittelbarkeit willen
als sich nur auf sich beziehende Bestimmtheiten
insgesamt ein einzelner Inhalt.
Die Besonderheit ((354)) macht zunächst insofern die Mitte aus,
als sie die beiden Momente der Einzelheit und Allgemeinheit
unmittelbar in sich vereinigt.
Um ihrer Bestimmtheit willen ist sie
einerseits unter das Allgemeine subsumiert,
andererseits ist das Einzelne, gegen welches sie Allgemeinheit hat,
unter sie subsumiert.
Diese Konkretion ist aber zunächst nur eine Zweiseitigkeit;
um der Unmittelbarkeit willen,
in der der Medius Terminus in dem unmittelbaren Schlusse ist,
ist er als einfache Bestimmtheit,
und die Vermittlung, die er ausmacht, [ist] noch nicht gesetzt.
Die dialektische Bewegung des Schlusses des Daseins besteht nun darin,
daß die Vermittlung, die den Schluß allein ausmacht,
an seinen Momenten gesetzt werde.
a. Die erste Figur des Schlusses
[Grundfigur]
E-B-A ist das allgemeine Schema des bestimmten Schlusses.
Die Einzelheit schließt sich durch die Besonderheit
mit der Allgemeinheit zusammen;
das Einzelne ist nicht unmittelbar allgemein, sondern durch die Besonderheit;
und umgekehrt ist ebenso das Allgemeine nicht unmittelbar einzeln,
sondern es läßt sich durch die Besonderheit dazu herab.
- Diese Bestimmungen stehen als Extreme einander gegenüber
und sind in einem verschiedenen Dritten eins.
Sie sind beide Bestimmtheit;
darin sind sie identisch;
diese ihre allgemeine Bestimmtheit ist die Besonderheit.
Sie sind aber ebenso Extreme gegen diese als gegeneinander,
weil jedes in seiner unmittelbaren Bestimmtheit ist.
Die allgemeine Bedeutung dieses Schlusses ist,
daß das Einzelne, das als solches unendliche Beziehung auf sich ist
und somit nur ein inneres wäre,
durch die Besonderheit in das Dasein als in die Allgemeinheit heraustritt,
worin es nicht mehr nur sich selbst angehört,
sondern in äußerem Zusammenhange steht;
umgekehrt, indem das Einzelne
sich ((355)) in seine Bestimmtheit als Besonderheit abscheidet,
so ist es in dieser Trennung ein konkretes
und, als Beziehung der Bestimmtheit auf sich selbst,
ein allgemeines, sich auf sich beziehendes
und somit auch ein wahrhaft einzelnes;
es ist in dem Extreme der Allgemeinheit
aus der Äußerlichkeit in sich gegangen.
- Die objektive Bedeutung des Schlusses
ist in dem ersten Schlusse nur erst oberflächlich vorhanden,
indem darin die Bestimmungen noch nicht als die Einheit,
welche das Wesen des Schlusses ausmacht, gesetzt sind.
Insofern ist er noch ein Subjektives,
als die abstrakte Bedeutung, welche seine Termini haben,
nicht an und für sich,
sondern nur im subjektiven Bewußtsein so isoliert ist.
- Übrigens ist das Verhältnis
von Einzelheit, Besonderheit und Allgemeinheit, wie sich ergeben,
das notwendige und wesentliche Formverhältnis der Bestimmungen des Schlusses;
der Mangel besteht nicht in dieser Bestimmtheit der Form,
sondern daß nicht unter dieser Form
jede einzelne Bestimmung zugleich reicher ist.
- Aristoteles hat sich mehr an das bloße Verhältnis der Inhärenz
gehalten,
indem er die Natur des Schlusses so angibt:
Wenn drei Bestimmungen sich so zueinander verhalten,
daß das eine Extrem in der ganzen mittleren Bestimmung ist
und diese mittlere Bestimmung in dem ganzen anderen Extreme,
so sind diese beiden Extreme notwendig zusammengeschlossen.
Es ist hier mehr nur die Wiederholung
des gleichen Verhältnisses der Inhärenz des einen Extrems zur Mitte
und dieser wieder zum anderen Extrem ausgedrückt
als die Bestimmtheit der drei Terminorum zueinander.
- Indem nun auf der angegebenen Bestimmtheit derselben gegeneinander
der Schluß beruht, so zeigt sich sogleich,
daß andere Verhältnisse der Terminorum, welche die anderen Figuren
geben,
nur insofern eine Gültigkeit als Verstandesschlüsse haben können,
als sie sich auf jenes ursprüngliche Verhältnis zurückführen
lassen;
es sind nicht verschiedene Arten von Figuren,
die neben der ((356)) ersten stehen,
sondern einerseits, insofern sie richtige Schlüsse sein sollen,
beruhen sie nur auf der wesentlichen Form des Schlusses überhaupt,
welches die erste Figur ist;
andererseits aber, insofern sie davon abweichen, sind sie Umformungen,
in welche jene erste abstrakte Form notwendig übergeht
und sich dadurch weiter und zur Totalität bestimmt.
Es wird sich sogleich näher ergeben, welche Bewandtnis es damit hat.
E-B-A ist also das allgemeine Schema des Schlusses in seiner Bestimmtheit.
Das Einzelne ist unter das Besondere subsumiert,
dieses aber unter das Allgemeine;
daher ist auch das Einzelne unter das Allgemeine subsumiert.
Oder dem Einzelnen inhäriert das Besondere,
dem Besonderen aber das Allgemeine;
daher inhäriert dieses auch dem Einzelnen.
Das Besondere ist nach der einen Seite,
nämlich gegen das Allgemeine, Subjekt;
gegen das Einzelne ist es Prädikat;
oder gegen jenes ist es Einzelnes, gegen dieses ist es Allgemeines.
Weil in ihm die beiden Bestimmtheiten vereinigt sind,
sind die Extreme durch diese ihre Einheit zusammengeschlossen.
Das Daher erscheint als die im Subjekte vorgegangene Folgerung,
welche aus der subjektiven Einsicht
in das Verhältnis der beiden unmittelbaren Prämissen abgeleitet werde.
Indem die subjektive Reflexion
die beiden Beziehungen der Mitte auf die Extreme
als besondere und zwar unmittelbare Urteile oder Sätze ausspricht,
so ist der Schlußsatz als die vermittelte Beziehung
allerdings auch ein besonderer Satz,
und das Daher oder Also ist der Ausdruck, daß er der vermittelte ist.
Dies Daher ist aber nicht als eine an diesem Satze äußerliche Bestimmung,
welche nur ihren Grund und Sitz in der subjektiven Reflexion hätte, zu betrachten,
sondern vielmehr als in der Natur der Extreme selbst gegründet,
deren Beziehung nur zum Behuf und durch die abstrahierende Reflexion
wieder als bloßes Urteil oder Satz ausgesprochen wird,
deren wahrhafte Beziehung aber als der Terminus Medius gesetzt ist.
- »Also E ist A «;
daß dies ein Urteil ist, ist ein bloß subjektiver Umstand; ((357))
der Schluß ist eben dieses, daß dies nicht bloß ein Urteil sei,
d. h. nicht eine durch die bloße Kopula
oder das leere Ist gemachte Beziehung,
sondern durch die bestimmte, inhaltsvolle Mitte.
Wenn deswegen der Schluß bloß angesehen wird als aus drei Urteilen
bestehend,
so ist dies eine formelle Ansicht, welche
das Verhältnis der Bestimmungen, worauf es im Schluß einzig ankommt,
nicht erwähnt.
Es ist überhaupt eine bloß subjektive Reflexion,
welche die Beziehung der Terminorum in abgesonderte Prämissen
und einen davon verschiedenen Schlußsatz trennt:
Alle Menschen sind sterblich,
Cajus ist ein Mensch,
Also ist er sterblich.
Man wird sogleich von Langeweile befallen,
wenn man einen solchen Schluß heranziehen hört;
- dies rührt von jener unnützen Form her,
die einen Schein von Verschiedenheit durch die abgesonderten Sätze gibt,
der sich in der Sache selbst sogleich auflöst.
Das Schließen erscheint vornehmlich durch diese subjektive Gestaltung
als ein subjektiver Notbehelf, zu dem die Vernunft oder der Verstand
da ihre Zuflucht nehme, wo sie nicht unmittelbar erkennen könne.
- Die Natur der Dinge, das Vernünftige, geht allerdings nicht so zu Werke,
daß sich zuerst ein Obersatz aufstellte,
die Beziehung einer Besonderheit auf ein bestehendes Allgemeines,
und dann sich zweitens eine abgesonderte Beziehung
einer Einzelheit auf die Besonderheit vorfände,
woraus endlich drittens ein neuer Satz zutage käme.
- Dies durch abgesonderte Sätze fortschreitende Schließen
ist nichts als eine subjektive Form;
die Natur der Sache ist,
daß die unterschiedenen Begriffsbestimmungen der Sache
in der wesentlichen Einheit vereinigt sind.
Diese Vernünftigkeit ist nicht ein Notbehelf,
vielmehr ist sie gegen die Unmittelbarkeit der Beziehung,
die im Urteil noch stattfindet, das Objektive,
und jene Unmittelbarkeit des Erkennens ist vielmehr das ((358)) bloß Subjektive;
der Schluß dagegen ist die Wahrheit des Urteils.
- Alle Dinge sind der Schluß, ein Allgemeines,
das durch die Besonderheit mit der Einzelheit zusammengeschlossen ist;
aber freilich sind sie nicht aus drei Sätzen bestehende Ganze.
2. In dem unmittelbaren Verstandesschluß
haben die Termini die Form von unmittelbaren Bestimmungen;
von dieser Seite, nach der sie Inhalt sind, ist er nun zu betrachten.
Er kann insofern als der qualitative Schluß angesehen werden,
wie das Urteil des Daseins dieselbe Seite von qualitativer Bestimmung hat.
Die Termini dieses Schlusses sind wie die Termini jenes Urteils
hierdurch einzelne Bestimmtheiten,
indem die Bestimmtheit durch ihre Beziehung auf sich,
als gleichgültig gegen die Form, somit als Inhalt gesetzt ist.
Das Einzelne ist irgendein unmittelbarer konkreter Gegenstand,
die Besonderheit eine einzelne von dessen Bestimmtheiten,
Eigenschaften oder Verhältnissen,
die Allgemeinheit wieder eine noch abstraktere,
einzelnere Bestimmtheit an dem Besonderen.
- Da das Subjekt als ein unmittelbar bestimmtes
noch nicht in seinem Begriffe gesetzt ist,
so ist seine Konkretion
nicht auf die wesentlichen Begriffsbestimmungen zurückgeführt;
seine sich auf sich beziehende Bestimmtheit
ist daher unbestimmte, unendliche Mannigfaltigkeit.
Das Einzelne hat in dieser Unmittelbarkeit
eine unendliche Menge von Bestimmtheiten,
welche zu seiner Besonderheit gehören,
deren jede daher einen Medius Terminus für dasselbe
in einem Schlusse ausmachen kann.
Durch jeden anderen Medius Terminus aber
schließt es sich mit einem anderen Allgemeinen zusammen;
durch jede seiner Eigenschaften ist es in einer anderen Berührung
und Zusammenhange des Daseins.
- Ferner ist auch der Medius Terminus ein Konkretes
in Vergleichung gegen das Allgemeine;
er enthält selbst mehrere Prädikate,
und das Einzelne kann durch denselben Medius Terminus
wieder mit mehreren Allgemeinen zusammengeschlossen werden.
Es ist daher überhaupt völlig zufällig und willkürlich,
welche der vielen ((359)) Eigenschaften eines Dinges aufgefaßt
und von welcher aus es mit einem Prädikate verbunden werde;
andere Medii Termini sind die Übergänge zu anderen Prädikaten,
und selbst derselbe Medius Terminus
mag für sich ein Übergang zu verschiedenen Prädikaten sein,
da er als Besonderes gegen das Allgemeine mehrere Bestimmungen enthält.
Nicht nur aber ist für ein Subjekt
eine unbestimmte Menge von Schlüssen gleich möglich
und ein einzelner Schluß seinem Inhalte nach zufällig,
sondern diese Schlüsse, die dasselbe Subjekt betreffen,
müssen auch in den Widerspruch übergehen.
Denn der Unterschied überhaupt,
der zunächst gleichgültige Verschiedenheit ist,
ist ebenso wesentlich Entgegensetzung.
Das Konkrete ist nicht mehr ein bloß Erscheinendes,
sondern es ist konkret durch die Einheit der Entgegengesetzten,
welche sich zu Begriffsmomenten bestimmt haben, im Begriffe.
Indem nun nach der qualitativen Natur der Terminorum
im formellen Schlusse das Konkrete
nach einer einzelnen der Bestimmungen aufgefaßt wird, die ihm zukommt,
so teilt ihm der Schluß
das diesem Medius Terminus korrespondierende Prädikat zu;
aber indem von einer andern Seite
auf die entgegengesetzte Bestimmtheit geschlossen wird,
so zeigt sich jener Schlußsatz dadurch als falsch,
obgleich für sich dessen Prämissen
und ebenso dessen Konsequenz ganz richtig sind.
- Wenn aus dem Medius Terminus, daß eine Wand blau angestrichen worden,
geschlossen wird, daß sie hiermit blau ist, so ist dies richtig geschlossen;
aber die Wand kann dieses Schlusses unerachtet grün sein,
wenn sie auch mit gelber Farbe überzogen worden,
aus welchem letzteren Umstande für sich folgen würde, daß sie
gelb sei.
- Wenn aus dem Medius Terminus der Sinnlichkeit geschlossen wird,
daß der Mensch weder gut noch böse sei,
weil vom Sinnlichen weder das eine noch das andere prädiziert werden kann,
so ist der Schluß richtig, der Schlußsatz aber falsch,
weil vom Menschen, als dem ((360)) Konkreten,
ebensosehr auch der Medius Terminus der Geistigkeit gilt.
- Aus dem Medius Terminus der Schwere
der Planeten, Trabanten und Kometen gegen die Sonne
folgt richtig, daß diese Körper in die Sonne fallen;
aber sie fallen nicht in sie,
da sie ebensosehr für sich ein eigenes Zentrum der Schwere sind
oder, wie man es nennt, von der Zentrifugalkraft getrieben werden.
So wie aus dem Medius Terminus der Sozialität
die Gütergemeinschaft der Bürger gefolgert werden kann,
aus dem Medius Terminus der Individualität aber,
wenn er ebenso abstrakt verfolgt wird, die Auflösung des Staates folgt,
wie sie z. B. im deutschen Reich erfolgt ist,
indem sich an letzteren Medius Terminus gehalten worden.
- Es wird billig nichts für so unzureichend gehalten
als ein solcher formeller Schluß,
weil er auf dem Zufall oder der Willkür beruht,
welcher Medius Terminus gebraucht wird.
Wenn eine solche Deduktion noch so schön
durch Schlüsse sich verlaufen hat und ihre Richtigkeit völlig zugegeben
ist,
so führt dies noch im geringsten zu nichts,
indem es immer übrigbleibt, daß noch andere Medii Termini sich finden,
aus denen das gerade Gegenteil ebenso richtig abgeleitet werden kann.
- Die Kantischen Antinomien der Vernunft
sind nichts anderes, als daß aus einem Begriffe
einmal die eine Bestimmung desselben zugrunde gelegt wird,
das andere Mal aber ebenso notwendig die andere.
- Diese Unzureichendheit und Zufälligkeit eines Schlusses
muß dabei nicht insofern bloß auf den Inhalt geschoben werden,
als ob sie von der Form unabhängig sei und diese allein die Logik angehe.
Es liegt vielmehr in der Form des formalen Schlusses,
daß der Inhalt eine so einseitige Qualität ist;
er ist zu dieser Einseitigkeit durch jene abstrakte Form bestimmt.
Er ist nämlich eine einzelne Qualität
von den vielen Qualitäten oder Bestimmungen
eines konkreten Gegenstandes oder Begriffs, weil er nach der Form
nichts weiter als eine so unmittelbare, einzelne Bestimmtheit sein soll.
Das Extrem der Einzelheit ist als die abstrakte Einzelheit
das unmittelbare Konkrete,
daher das ((361)) unendlich oder unbestimmbar Mannigfaltige;
die Mitte ist die ebenso abstrakte Besonderheit,
daher eine einzelne dieser mannigfaltigen Qualitäten,
und ebenso das andere Extrem ist das abstrakte Allgemeine.
Der formale Schluß ist daher wesentlich um seiner Form willen
ein seinem Inhalte nach ganz Zufälliges,
und zwar nicht insofern, daß es für den Schluß zufällig
sei,
ob ihm dieser oder ein anderer Gegenstand unterworfen werde;
von diesem Inhalte abstrahiert die Logik;
sondern insofern ein Subjekt zugrunde liegt, ist es zufällig,
was der Schluß von ihm für Inhaltsbestimmungen folgere.
3. Die Bestimmungen des Schlusses sind nach der Seite Inhaltsbestimmungen,
insofern sie unmittelbare, abstrakte, in sich reflektierte Bestimmungen sind.
Das Wesentliche derselben aber ist vielmehr,
daß sie nicht solche in sich reflektierte, gegeneinander gleichgültige,
sondern daß sie Formbestimmungen sind;
insofern sind sie wesentlich Beziehungen.
Diese Beziehungen sind erstens die der Extreme auf die Mitte,
- Beziehungen, welche unmittelbar sind, die propositiones praemissae,
und zwar teils die des Besonderen auf das Allgemeine, propositio maior,
teils die des Einzelnen auf das Besondere, propositio minor.
Zweitens ist die Beziehung der Extreme aufeinander vorhanden,
welches die vermittelte ist, conclusio.
Jene unmittelbaren Beziehungen, die Prämissen, sind Sätze oder Urteile
überhaupt
und widersprechen der Natur des Schlusses,
nach welcher die unterschiedenen Begriffsbestimmungen
nicht unmittelbar bezogen, sondern ebenso deren Einheit gesetzt sein soll;
die Wahrheit des Urteils ist der Schluß.
Unmittelbare Beziehungen können die Prämissen um so weniger bleiben,
als ihr Inhalt unmittelbar unterschiedene Bestimmungen,
sie also nicht unmittelbar an und für sich identisch sind;
außer sie seien reine identische Sätze, d.i. leere zu nichts führende
Tautologien.
Die Forderung an die Prämissen lautet daher gewöhnlich, sie sollen bewiesen,
d. h. sie sollen gleichfalls als Schlußsätze dargestellt werden.
Die zwei Prämissen geben somit zwei weitere ((362)) Schlüsse.
Aber diese zwei neuen Schlüsse geben wieder zusammen vier Prämissen,
welche vier neue Schlüsse erfordern;
diese haben acht Prämissen,
deren acht Schlüsse wieder für ihre sechzehn Prämissen
sechzehn Schlüsse geben, und so fort
in einer geometrischen Progression ins Unendliche.
Es tut sich hier also der Progreß ins Unendliche wieder hervor,
der in der niedrigeren Sphäre des Seins früher vorkam
und der im Felde des Begriffes,
der absoluten Reflexion aus dem Endlichen in sich,
im Gebiete der freien Unendlichkeit und Wahrheit
nicht mehr zu erwarten war.
Es ist in der Sphäre des Seins gezeigt worden, daß,
wo die schlechte Unendlichkeit, die in den Progreß hinausläuft, sich
hervortut,
der Widerspruch eines qualitativen Seins
und eines darüber hinausgehenden, ohnmächtigen Sollens vorhanden ist;
der Progreß selbst ist die Wiederholung
der gegen das Qualitative eingetretenen Forderung der Einheit
und des beständigen Rückfalls in die der Forderung nicht gemäße
Schranke.
Im formalen Schlusse nun ist die unmittelbare Beziehung
oder das qualitative Urteil die Grundlage
und die Vermittlung des Schlusses
das als die höhere Wahrheit dagegen Gesetzte.
Das ins Unendliche fortgehende Beweisen der Prämissen
löst jenen Widerspruch nicht, sondern erneuert ihn nur immer
und ist die Wiederholung eines und desselben ursprünglichen Mangels.
- Die Wahrheit des unendlichen Progresses ist vielmehr, daß er selbst
und die durch ihn schon als mangelhaft bestimmte Form aufgehoben werde.
- Diese Form ist die der Vermittlung als E-B-A.
Die beiden Beziehungen E-B und B-A sollen vermittelte sein;
geschieht dies auf dieselbe Weise,
so wird nur die mangelhafte Form E-B-A verzweifacht
und so ins Unendliche fort.
B hat zu E auch die Formbestimmung eines Allgemeinen
und zu A die Formbestimmung eines Einzelnen,
weil diese Beziehungen überhaupt Urteile sind.
Sie bedürfen daher der Vermittlung;
durch jene Gestalt derselben tritt aber nur das Verhältnis wieder ein,
das aufgehoben werden soll.
Die Vermittlung muß daher auf eine andere Weise geschehen. ((363))
Für die Vermittlung von B-A ist E vorhanden;
es muß daher die Vermittlung die Gestalt B-E-A erhalten.
E-B zu vermitteln, ist A vorhanden;
diese Vermittlung wird daher zum Schlusse: E-A-B.
Diesen Übergang näher seinem Begriffe nach betrachtet,
so ist erstlich die Vermittlung des formalen Schlusses
nach seinem Inhalte, wie vorhin gezeigt worden, zufällig.
Das unmittelbare Einzelne hat an seinen Bestimmtheiten
eine unbestimmbare Menge von Mediis Terminis,
und diese haben wieder ebenso viele Bestimmtheiten überhaupt;
so daß es ganz in einer äußerlichen Willkür
oder überhaupt in einem äußerlichen Umstande
und zufälligen Bestimmung liegt,
mit was für einem Allgemeinen das Subjekt des Schlusses
zusammengeschlossen werden soll.
Die Vermittlung ist daher dem Inhalte nach nichts Notwendiges noch Allgemeines,
sie ist nicht im Begriffe der Sache gegründet;
der Grund des Schlusses ist vielmehr das an ihr Äußerliche, d.i. das
Unmittelbare;
das Unmittelbare aber ist unter den Begriffsbestimmungen das Einzelne.
In Ansehung der Form hat ebenso die Vermittlung
zur ihrer Voraussetzung die Unmittelbarkeit der Beziehung;
jene ist daher selbst vermittelt, und zwar durch das Unmittelbare,
d.i. das Einzelne.
- Näher ist durch den Schlußsatz des ersten Schlusses
das Einzelne zum Vermittelnden geworden.
Der Schlußsatz ist E-A;
das Einzelne ist hierdurch als Allgemeines gesetzt.
In der einen Prämisse, dem Untersatze E-B, ist es schon als Besonderes;
es ist somit als das, in welchem diese beiden Bestimmungen vereinigt sind.
- Oder der Schlußsatz an und für sich
drückt das Einzelne als Allgemeines aus,
und zwar nicht auf eine unmittelbare Weise,
sondern durch die Vermittlung, also als eine notwendige Beziehung.
Die einfache Besonderheit war Medius Terminus;
im Schlußsatze ist diese Besonderheit entwickelt
als die Beziehung des Einzelnen und der Allgemeinheit gesetzt. ((364))
Aber noch ist das Allgemeine
eine qualitative Bestimmtheit, Prädikat des Einzelnen;
indem das Einzelne als Allgemeines bestimmt ist,
ist es gesetzt als die Allgemeinheit der Extreme oder als Mitte;
es ist für sich Extrem der Einzelheit,
aber weil es nunmehr als Allgemeines bestimmt ist,
ist es zugleich die Einheit beider Extreme.
b. Die zweite Figur: B-E-A
[1. Umformung]
1. Die Wahrheit des ersten qualitativen Schlusses ist,
daß etwas mit einer qualitativen Bestimmtheit als einer allgemeinen
nicht an und für sich zusammengeschlossen ist,
sondern durch eine Zufälligkeit oder in einer Einzelheit.
Das Subjekt des Schlusses ist in solcher Qualität
nicht in seinen Begriff zurückgekehrt,
sondern nur in seiner Äußerlichkeit begriffen;
die Unmittelbarkeit macht den Grund der Beziehung,
somit die Vermittlung aus;
insofern ist das Einzelne in Wahrheit die Mitte.
Ferner aber ist die Schlußbeziehung die Aufhebung der Unmittelbarkeit;
der Schlußsatz ist nicht eine unmittelbare Beziehung,
sondern als durch ein Drittes;
er enthält daher eine negative Einheit;
die Vermittlung ist daher nunmehr bestimmt,
ein negatives Moment in sich zu enthalten.
In diesem zweiten Schlusse sind die Prämissen B-E und E-A;
nur die erstere dieser Prämissen ist noch eine unmittelbare;
die zweite, E-A, ist schon eine vermittelte,
nämlich durch den ersten Schluß;
der zweite Schluß setzt daher den ersten voraus,
so wie umgekehrt der erste den zweiten voraussetzt.
- Die beiden Extreme sind hierin als Besonderes und Allgemeines
gegeneinander bestimmt;
das letztere hat insofern noch seine Stelle: es ist Prädikat;
aber das Besondere hat die seinige vertauscht: es ist Subjekt
oder unter der Bestimmung des Extrems der Einzelheit gesetzt,
so wie das Einzelne mit der Bestimmung der Mitte
oder der Besonderheit gesetzt ist.
Beide sind daher nicht mehr die abstrakten Unmittelbarkeiten,
welche sie im ersten Schlusse ((365)) waren.
Sie sind jedoch noch nicht als Konkrete gesetzt;
daß jedes an der Stelle des anderen steht,
dadurch ist es in seiner eigenen und zugleich,
jedoch nur äußerlich, in der anderen Bestimmung gesetzt.
Der bestimmte und objektive Sinn dieses Schlusses ist, daß das Allgemeine
nicht an und für sich ein bestimmtes Besonderes ist [? wie im ersten]
- denn es ist vielmehr die Totalität seiner Besonderen -,
sondern so eine seiner Arten ist durch die Einzelheit;
die anderen seiner Arten sind durch die unmittelbare Äußerlichkeit
von ihm ausgeschlossen.
Andererseits ist das Besondere ebenso nicht unmittelbar
und an und für sich das Allgemeine,
sondern die negative Einheit streift ihm die Bestimmtheit ab
und erhebt es dadurch in die Allgemeinheit.
- Die Einzelheit verhält sich insofern zum Besonderen negativ,
als sie dessen Prädikat sein soll;
es ist nicht Prädikat des Besonderen.
2. Zunächst aber sind die Termini noch unmittelbare Bestimmtheiten;
sie haben sich durch sich selbst zu keiner objektiven Bedeutung fortgebildet;
die veränderte Stellung, welche zwei derselben erhalten,
ist die Form, die nur erst äußerlich an ihnen ist;
sie sind daher noch wie im ersten Schlusse überhaupt
ein gegeneinander gleichgültiger Inhalt,
- zwei Qualitäten, die nicht an und für sich selbst,
sondern durch eine zufällige Einzelheit verknüpft sind.
Der Schluß der ersten Figur war der unmittelbare
oder ebensosehr der Schluß,
insofern er in seinem Begriffe als abstrakte Form ist,
die sich an ihren Bestimmungen noch nicht realisiert hat.
Indem diese reine Form in eine andere Figur übergegangen,
ist dies einerseits die begonnene Realisation des Begriffs,
indem das negative Moment der Vermittlung
und dadurch eine weitere Formbestimmtheit
an der zunächst unmittelbaren, qualitativen Bestimmtheit der Terminorum
gesetzt wird.
- Zugleich ist dies aber ein Anderswerden der reinen Form des Schlusses;
er entspricht ihr nicht mehr vollständig,
und die an seinen Terminis gesetzte Bestimmtheit
ist verschieden von jener ursprünglichen Formbestimmung.((366))
- Insofern er nur als ein subjektiver Schluß betrachtet wird,
der in einer äußeren Reflexion vor sich geht,
so gilt er als eine Art des Schlusses, welche der Gattung,
nämlich dem allgemeinen Schema E-B-A, entsprechen sollte.
Diesem entspricht er aber zunächst nicht;
die zwei Prämissen desselben sind B-E, oder E-B, und E-A;
der Medius Terminus ist daher beidemal subsumiert oder beidemal Subjekt,
dem also die beiden anderen Termini inhärieren,
also nicht eine Mitte, die das eine Mal subsumierend oder Prädikat
und das andere Mal subsumiert oder Subjekt sein,
oder der der eine Terminus inhärieren,
die aber selbst dem anderen inhärieren soll.
- Daß dieser Schluß nicht der allgemeinen Form des Schlusses entspricht,
hat den wahrhaften Sinn, daß diese in ihn übergegangen ist,
indem ihre Wahrheit darin besteht,
ein subjektives zufälliges Zusammenschließen zu sein.
Wenn der Schlußsatz in der zweiten Figur
(nämlich ohne die gleich zu erwähnende Beschränkung,
die ihn zu etwas Unbestimmtem macht, zu Hilfe zu nehmen)
richtig ist, so ist er es, weil er es für sich ist,
nicht, weil er Schlußsatz dieses Schlusses ist.
Aber dasselbe ist der Fall bei dem Schlußsatze der ersten Figur;
diese seine Wahrheit ist es, die durch die zweite Figur gesetzt ist.
- In der Ansicht, daß die zweite Figur nur eine Art sein soll,
wird der notwendige Übergang der ersten in diese zweite Form übersehen
und bei jener als wahrhafter Form stehengeblieben.
Insofern daher in der zweiten Figur (welche aus alter Gewohnheit,
ohne weiteren Grund, als die dritte aufgeführt wird)
gleichfalls ein in diesem subjektiven Sinne richtiger Schluß stattfinden
soll,
so müßte er dem ersten angemessen sein;
somit, da die eine Prämisse E-A das Verhältnis der Subsumtion
des Medius Terminus unter das eine Extrem hat,
so müßte die andere Prämisse B-E
das entgegengesetzte Verhältnis, das sie hat, erhalten
und B unter E subsumiert werden können.
Ein solches Verhältnis aber wäre die Aufhebung
des bestimmten Urteils »E ist B«
und könnte nur in einem unbestimmten Urteile stattfinden,
- in einem partikulären; [? vgl. 328m.]
daher ((367)) der Schlußsatz in dieser Figur nur partikulär sein kann.
Das partikuläre Urteil ist aber, wie oben bemerkt, sowohl positiv als negativ,
- ein Schlußsatz, dem daher eben kein großer Wert zugeschrieben werden
kann.
- Insofern auch das Besondere und Allgemeine die Extreme
und unmittelbare, gleichgültige Bestimmtheiten gegeneinander sind,
so ist ihr Verhältnis selbst gleichgültig;
es kann beliebig die eine oder die andere als Terminus Maior oder Minor,
daher auch die eine oder die andere Prämisse
als Ober- oder als Untersatz genommen werden.
3. Der Schlußsatz, indem er ebensosehr positiv als negativ ist, ist somit
eine gegen diese Bestimmtheiten gleichgültige, somit allgemeine Beziehung.
Näher betrachtet, so war die Vermittlung des ersten Schlusses
an sich eine zufällige;
in dem zweiten ist diese Zufälligkeit gesetzt.
Sie ist somit sich selbst aufhebende Vermittlung;
die Vermittlung hat die Bestimmung der Einzelheit und Unmittelbarkeit;
was durch diesen Schluß zusammengeschlossen ist,
muß vielmehr an sich und unmittelbar identisch sein,
denn jene Mitte, die unmittelbare Einzelheit,
ist das unendlich mannigfaltige und äußerliche Bestimmtsein.
Es ist in ihr also vielmehr die sich äußerliche Vermittlung gesetzt.
Die Äußerlichkeit der Einzelheit aber ist die Allgemeinheit;
jene Vermittlung durch das unmittelbare Einzelne
weist über sich selbst hinaus auf die ihr andere,
welche somit durch das Allgemeine geschieht.
- Oder was durch den zweiten Schluß vereinigt sein soll,
muß unmittelbar zusammengeschlossen sein;
durch die Unmittelbarkeit, die ihm zugrunde liegt,
kommt ein bestimmtes Zusammenschließen nicht zustande.
Die Unmittelbarkeit, auf welche er fortweist, ist die andere gegen die seinige
- die aufgehobene erste Unmittelbarkeit des Seins -,
also die in sich reflektierte oder an sich seiende, das abstrakte Allgemeine.
Der Übergang dieses Schlusses war nach der betrachteten Seite
ein Anderswerden wie das Übergehen des Seins,
weil ihm das Qualitative,
und zwar die unmittelbare Einzelheit ((368)) zugrunde liegt.
Dem Begriffe nach aber schließt die Einzelheit
das Besondere und Allgemeine insofern zusammen,
als sie die Bestimmtheit des Besonderen aufhebt,
was sich als die Zufälligkeit dieses Schlusses darstellt;
die Extreme werden nicht durch ihre bestimmte Beziehung,
welche sie zum Medius Terminus haben, zusammengeschlossen;
er ist daher nicht ihre bestimmte Einheit,
und die positive Einheit, die ihm noch zukommt,
ist nur die abstrakte Allgemeinheit.
Indem die Mitte in dieser Bestimmung, welche ihre Wahrheit ist,
gesetzt wird, ist dies aber eine andere Form des Schlusses.
c. Die dritte Figur: E-A-B
[2. Umformung]
1. Dieser dritte Schluß hat keine einzige unmittelbare Prämisse mehr;
die Beziehung E-A ist durch den ersten,
die Beziehung B-A durch den zweiten Schluß vermittelt worden.
Er setzt daher die beiden ersten Schlüsse voraus;
aber umgekehrt setzten beide ihn voraus,
so wie überhaupt jeder die beiden übrigen voraussetzt.
In ihm ist somit überhaupt die Bestimmung des Schlusses vollendet.
- Diese gegenseitige Vermittlung enthält eben dies,
daß jeder Schluß, obzwar für sich die Vermittlung,
zugleich nicht an ihm selbst die Totalität derselben ist,
sondern eine Unmittelbarkeit an ihm hat,
deren Vermittlung sich außer ihm befindet.
Der Schluß E-A-B, an ihm selbst betrachtet,
ist die Wahrheit des formalen Schlusses;
er drückt dies aus, daß dessen Vermittlung die abstrakt allgemeine
ist
und die Extreme nach ihrer wesentlichen Bestimmtheit
nicht in der Mitte, sondern nur nach ihrer Allgemeinheit enthalten [sind],
vielmehr also das gerade nicht darin zusammengeschlossen ist,
was vermittelt sein sollte.
Es ist also hier das gesetzt, worin der Formalismus des Schlusses besteht,
dessen Termini einen unmittelbaren,
gegen die Form gleichgültigen Inhalt haben oder, was dasselbe ist,
solche Formbestimmungen sind,
die sich noch nicht zu Inhaltsbestimmungen reflektiert haben. ((369))
2. Die Mitte dieses Schlusses ist zwar die Einheit der Extreme,
aber worin von ihrer Bestimmtheit abstrahiert ist,
das unbestimmte Allgemeine.
Insofern aber dies Allgemeine zugleich als das Abstrakte
von den Extremen als dem Bestimmten unterschieden ist,
ist es auch selbst noch ein Bestimmtes gegen sie
und das Ganze ein Schluß,
dessen Verhältnis zu seinem Begriffe zu betrachten ist.
Die Mitte ist als das Allgemeine gegen ihre beiden Extreme
subsumierend oder Prädikat,
nicht auch das eine Mal subsumiert oder Subjekt.
Insofern er daher als eine Art des Schlusses diesem entsprechen soll,
so kann dies nur [so] geschehen, daß,
indem die eine Beziehung E-A schon das gehörige Verhältnis hat,
auch die andere A-B dasselbe erhalte.
Dies geschieht in einem Urteil,
worin das Verhältnis von Subjekt und Prädikat gleichgültig ist,
in einem negativen Urteil.
So wird der Schluß legitim, aber die Konklusion notwendig negativ.
Damit ist es nun auch gleichgültig,
welche von den beiden Bestimmungen dieses Satzes
als Prädikat oder als Subjekt und,
im Schlusse, ob als Extrem der Einzelheit oder als das der Besonderheit,
hiermit ob als Terminus Minor oder als Terminus Maior genommen werde.
Indem es hiervon nach der gewöhnlichen Annahme abhängt,
welche von den Prämissen die Maior oder Minor sein soll,
so ist dies hier gleichgültig geworden.
- Dies ist der Grund der gewöhnlichen vierten Figur des Schlusses,
die Aristoteles nicht gekannt [hat]
und die vollends einen ganz leeren, interesselosen Unterschied betrifft.
Die unmittelbare Stellung der Terminorum ist darin
die umgekehrte der Stellung der ersten Figur;
da Subjekt und Prädikat des negativen Schlußsatzes
nach der formalen Betrachtung des Urteils
das bestimmte Verhältnis von Subjekt und Prädikat nicht haben,
sondern eines die Stelle des anderen einnehmen kann,
so ist es gleichgültig, welcher Terminus als Subjekt
und welcher als Prädikat genommen werde;
daher ebenso gleichgültig,
welche Prämisse als Maior oder Minor genommen wird.
- Diese Gleichgültigkeit,
zu der auch die Bestimmung der Partikularität ((370))
(insbesondere insofern bemerkt wird,
daß sie im komprehensiven Sinne genommen werden kann)
verhilft, macht jene vierte Figur zu etwas ganz Müßigem.
3. Die objektive Bedeutung des Schlusses,
worin das Allgemeine die Mitte ist, ist,
daß das Vermittelnde als Einheit der Extreme wesentlich Allgemeines ist.
Indem die Allgemeinheit aber zunächst nur
die qualitative oder abstrakte Allgemeinheit ist,
so ist die Bestimmtheit der Extreme darin nicht enthalten;
ihr Zusammenschließen, wenn es stattfinden soll, muß ebenso
in einer außer diesem Schlusse liegenden Vermittlung ihren Grund haben
und ist in Rücksicht auf diesen ganz so zufällig
als bei den vorhergehenden Formen der Schlüsse.
Indem nun aber das Allgemeine als die Mitte bestimmt
und darin die Bestimmtheit der Extreme nicht enthalten ist,
so ist diese als eine völlig gleichgültige und äußerliche
gesetzt.
- Es ist hiermit zunächst nach dieser bloßen Abstraktion
allerdings eine vierte Figur des Schlusses entstanden,
nämlich die des verhältnislosen Schlusses, A-A-A,
welcher von dem qualitativen Unterschiede der Terminorum abstrahiert
und somit die bloß äußerliche Einheit derselben,
nämlich die Gleichheit derselben zur Bestimmung hat.
d. Die vierte Figur: A-A-A,
oder der mathematische Schluß
1. Der mathematische Schluß heißt:
»Wenn zwei Dinge oder Bestimmungen einem Dritten gleich sind,
so sind sie unter sich gleich«.
- Das Verhältnis von Inhärenz oder Subsumtion der Terminorum
ist darin ausgelöscht.
Ein Drittes überhaupt ist das Vermittelnde;
aber es hat ganz und gar keine Bestimmung gegen seine Extreme.
Jedes der drei kann daher gleich gut das dritte Vermittelnde sein.
Welches dazu gebraucht,
welche der drei Beziehungen daher als die unmittelbaren
und welche als die vermittelte genommen werden soll,
hängt von äußeren Umständen und sonstigen Bedingungen ab,
- nämlich davon, welche zwei ((371)) derselben
die unmittelbar gegebenen sind.
Aber diese Bestimmung geht den Schluß selbst nichts an
und ist völlig äußerlich.
2. Der mathematische Schluß gilt als ein Axiom in der Mathematik,
- als ein an und für sich einleuchtender, erster Satz,
der keines Beweises, d. h. keiner Vermittlung fähig sei noch bedürfe,
nichts anderes voraussetze, noch daraus hergeleitet werden könne.
- Wenn der Vorzug desselben, unmittelbar einleuchtend zu sein,
näher betrachtet wird, so zeigt es sich,
daß er in dem Formalismus dieses Schlusses liegt,
der von aller qualitativen Verschiedenheit der Bestimmungen abstrahiert
und nur ihre quantitative Gleichheit oder Ungleichheit aufnimmt.
Aus eben diesem Grunde ist er aber nicht ohne Voraussetzung oder unvermittelt;
die quantitative Bestimmung, die in ihm allein in Rücksicht kommt,
ist nur durch die Abstraktion
von dem qualitativen Unterschiede und den Begriffsbestimmungen.
- Linien, Figuren, die einander gleichgesetzt werden,
werden nur nach ihrer Größe verstanden;
ein Dreieck wird einem Quadrate gleichgesetzt,
aber nicht als Dreieck dem Quadrat, sondern allein der Größe nach usf.
Ebenso tritt der Begriff und seine Bestimmungen
nicht in dieses Schließen ein;
es wird damit überhaupt nicht begriffen;
auch hat der Verstand nicht einmal die formalen,
abstrakten Begriffsbestimmungen vor sich;
das Einleuchtende dieses Schlusses beruht daher nur darauf,
daß er an Gedankenbestimmung so dürftig und abstrakt ist.
3. Aber das Resultat des Schlusses des Daseins
ist nicht bloß diese Abstraktion von aller Begriffsbestimmtheit;
die Negativität der unmittelbaren, abstrakten Bestimmungen,
welche daraus hervorging, hat noch eine andere positive Seite,
daß nämlich in die abstrakte Bestimmtheit ihre andere gesetzt
und sie dadurch konkret geworden ist.
Fürs erste haben die sämtlichen Schlüsse des Daseins
sich gegenseitig zur Voraussetzung,
und die im Schlußsatze zusammengeschlossenen Extreme
sind nur insofern wahrhaft ((372)) und an und für sich zusammengeschlossen,
als sie sonst durch eine anderswo gegründete Identität vereinigt sind;
der Medius Terminus wie er in den betrachteten Schlüssen beschaffen ist,
soll ihre Begriffseinheit sein,
aber ist nur eine formale Bestimmtheit,
die nicht als ihre konkrete Einheit gesetzt ist.
Aber dies Vorausgesetzte einer jeden jener Vermittlungen
ist nicht bloß eine gegebene Unmittelbarkeit überhaupt
wie im mathematischen Schlusse,
sondern es ist selbst eine Vermittlung,
nämlich für jeden der beiden anderen Schlüsse.
Was also wahrhaft vorhanden ist,
ist nicht die auf eine gegebene Unmittelbarkeit,
sondern die auf Vermittlung sich gründende Vermittlung.
Dies ist somit nicht die quantitative,
von der Form der Vermittlung abstrahierende,
sondern vielmehr die sich auf Vermittlung beziehende Vermittlung
oder die Vermittlung der Reflexion.
Der Kreis des gegenseitigen Voraussetzens,
den diese Schlüsse miteinander schließen,
ist die Rückkehr dieses Voraussetzens in sich selbst,
welches darin eine Totalität bildet
und das Andere, worauf jeder einzelne Schluß hinweist,
nicht vermöge der Abstraktion außerhalb hat,
sondern innerhalb des Kreises befaßt.
Ferner von seiten der einzelnen Formbestimmungen hat sich gezeigt,
daß in diesem Ganzen der formalen Schlüsse
jede einzelne zur Stelle der Mitte gekommen ist.
Unmittelbar war diese als die Besonderheit bestimmt;
hierauf bestimmte sie sich durch die dialektische Bewegung
als Einzelheit und Allgemeinheit.
Ebenso ging jede dieser Bestimmungen die Stellen der beiden Extreme hindurch.
Das bloß negative Resultat ist das Auslöschen der qualitativen Formbestimmungen
im bloß quantitativen, mathematischen Schlusse.
Aber was wahrhaft vorhanden ist, ist das positive Resultat,
daß die Vermittlung nicht durch eine einzelne,
qualitative Formbestimmtheit geschieht,
sondern durch die konkrete Identität derselben.
Der Mangel und Formalismus der drei betrachteten Figuren der Schlüsse
besteht eben darin, daß eine solche einzelne Bestimmtheit
die Mitte in ihnen ausmachen ((373)) sollte.
- Die Vermittlung hat sich also als die Gleichgültigkeit
der unmittelbaren oder abstrakten Formbestimmungen
und als positive Reflexion der einen in die andere bestimmt.
Der unmittelbare Schluß des Daseins
ist hiermit in den Schluß der Reflexion übergegangen.
Anmerkung:
Die gewöhnliche Ansicht des Schlusses
In der hier gegebenen Darstellung
der Natur des Schlusses und seiner verschiedenen Formen
ist auch beiläufig auf dasjenige Rücksicht genommen worden,
was in der gewöhnlichen Betrachtung und Behandlung der Schlüsse
das Hauptinteresse ausmacht,
nämlich wie in jeder Figur ein richtiger Schluß gemacht werden könne;
doch ist dabei nur das Hauptmoment angegeben
und die Fälle und Verwicklungen übergangen worden, welche entstehen,
wenn der Unterschied von positiven und negativen Urteilen
nebst der quantitativen Bestimmung, besonders der Partikularität,
mit dazugezogen wird.
- Einige Bemerkungen über die gewöhnliche Ansicht und Behandlungsweise
des Schlusses in der Logik werden hier noch an ihrem Orte stehen.
- Bekanntlich wurde diese Lehre so ins Genaue ausgebildet,
bis ihre sogenannten Spitzfindigkeiten
zum allgemeinen Verdrusse und Ekel geworden sind.
Indem der natürliche Verstand sich gegen die substanzlosen Reflexionsformen
nach allen Seiten der Geistesbildung geltend machte,
kehrte er sich auch gegen jene künstliche Kenntnis der Vernunftformen
und meinte solche Wissenschaft aus dem Grunde entbehren zu können,
weil er die darin verzeichneten einzelnen Denkoperationen
von Natur ohne besonderes Erlernen schon von selbst verrichte.
Der Mensch wäre in der Tat in Ansehung des vernünftigen Denkens
ebenso übel daran, wenn die Bedingung desselben
das mühselige Studium der Schlußformeln wäre,
als er (wie in der Vorrede schon bemerkt worden) übel daran sein würde,
wenn er nicht gehen und verdauen könnte,
ohne Anatomie und Physiologie studiert zu haben.
Wie auch das Studium dieser Wissenschaften
für das diätetische ((374)) Verhalten nicht ohne Nutzen sein mag,
so wird auch dem Studium der Vernunftformen
ohne Zweifel ein noch wichtigerer Einfluß
auf die Richtigkeit des Denkens zuzuschreiben sein;
aber ohne in diese Seite, welche die Bildung des subjektiven Denkens,
daher eigentlich die Pädagogik angeht, hier einzugehen,
so wird zugegeben werden müssen,
daß das Studium, welches die Operationsweisen
und Gesetze der Vernunft zum Gegenstand habe,
an und für sich vom größten Interesse sein müsse,
- von einem wenigstens nicht geringeren
als die Kenntnis der Gesetze der Natur
und der besonderen Gestaltungen derselben.
Wenn es nicht gering geachtet wird,
etliche und sechzig Arten von Papageien,
hundertundsiebenunddreißig Arten der Veronika usf. aufgefunden zu haben,
so wird es noch viel weniger für gering geachtet werden dürfen,
die Vernunftformen auszufinden;
ist nicht eine Figur des Schlusses ein unendlich Höheres
als eine Papagei- oder eine Veronika-Art?
Sosehr es daher für nichts mehr als Roheit anzusehen ist,
die Kenntnisse der Vernunftformen überhaupt zu verachten,
sosehr ist zuzugeben, daß die gewöhnliche Darstellung
des Schlusses und seiner besonderen Gestaltungen
nicht eine vernünftige Erkenntnis,
nicht eine Darstellung derselben als Vernunftformen ist
und die syllogistische Weisheit
sich durch ihren Unwert die Geringschätzung zugezogen hat, die sie erfuhr.
Ihr Mangel besteht darin,
daß sie schlechterdings bei der Verstandesform des Schlusses stehenbleibt,
nach welcher die Begriffsbestimmungen
als abstrakte formelle Bestimmungen genommen werden.
Es ist um so inkonsequenter, sie als abstrakte Qualitäten festzuhalten,
da im Schlusse die Beziehungen derselben das Wesentliche ausmachen
und die Inhärenz und Subsumtion es schon enthält,
daß das Einzelne, weil ihm das Allgemeine inhäriert, selbst Allgemeines,
und das Allgemeine, weil es das Einzelne subsumiert, selbst Einzelnes ist
und näher der Schluß eben diese Einheit als Mitte ausdrücklich
setzt
und seine Bestimmung gerade die Vermittlung ist,
d. i. daß die Begriffsbestimmungen
nicht ((375)) mehr wie im Urteile ihre Äußerlichkeit gegeneinander,
sondern vielmehr ihre Einheit zur Grundlage haben.
- Es ist somit durch den Begriff des Schlusses
die Unvollkommenheit des formalen Schlusses ausgesprochen,
in welchem die Mitte nicht als Einheit der Extreme,
sondern als eine formale, von ihnen qualitativ verschiedene,
abstrakte Bestimmung festgehalten werden soll.
- Die Betrachtung wird noch dadurch gehaltleerer,
daß auch solche Beziehungen oder Urteile,
worin selbst die formellen Bestimmungen gleichgültig werden,
wie im negativen und partikulären Urteile,
und die sich daher den Sätzen nähern,
noch als vollkommene Verhältnisse angenommen werden.
- Indem nun überhaupt die qualitative Form E-B-A
als das Letzte und Absolute gilt,
so fällt die dialektische Betrachtung des Schlusses ganz hinweg;
die übrigen Schlüsse werden somit
nicht als notwendige Veränderungen jener Form,
sondern als Arten betrachtet.
- Es ist hierbei gleichgültig, ob der erste formale Schluß
selbst nur als eine Art neben den übrigen
oder aber als Gattung und Art zugleich betrachtet wird;
letzteres geschieht, indem die übrigen Schlüsse
auf den ersten zurückgebracht werden.
Geschieht diese Reduktion nicht ausdrücklich, so liegt immer
dasselbe formelle Verhältnis der äußerlichen Subsumtion zugrunde,
welche die erste Figur ausdrückt.
Dieser formelle Schluß ist der Widerspruch,
daß die Mitte die bestimmte Einheit der Extreme sein soll,
aber nicht als diese Einheit, sondern als eine von denen,
deren Einheit sie sein soll, qualitativ verschiedene Bestimmung ist.
Weil der Schluß dieser Widerspruch ist, ist er an ihm selbst dialektisch.
Seine dialektische Bewegung
stellt ihn in den vollständigen Begriffsmomenten dar,
daß nicht nur jenes Verhältnis der Subsumtion oder die Besonderheit,
sondern ebenso wesentlich die negative Einheit und die Allgemeinheit
Momente des Zusammenschließens sind.
Insofern jedes derselben für sich
ebenso nur ein einseitiges Moment der Besonderheit ist,
sind sie gleichfalls unvollkommene Mitten, ((376))
aber zugleich machen sie die entwickelten Bestimmungen derselben aus;
der ganze Verlauf durch die drei Figuren
stellt die Mitte in jeder dieser Bestimmungen nacheinander dar,
und das wahre Resultat, das daraus hervorgeht ist,
daß die Mitte nicht eine einzelne, sondern die Totalität derselben
ist.
Der Mangel des formalen Schlusses liegt daher nicht in der Form des Schlusses
- sie ist vielmehr die Form der Vernünftigkeit -,
sondern daß sie nur als abstrakte, daher begrifflose Form ist.
Es ist gezeigt worden, daß die abstrakte Bestimmung
um ihrer abstrakten Beziehung auf sich willen
ebensosehr als Inhalt betrachtet werden kann;
insofern leistet der formale Schluß weiter nichts,
als daß eine Beziehung eines Subjekts auf ein Prädikat
nur aus diesem Medius Terminus folge oder nicht folge.
Es hilft nichts, einen Satz durch einen solchen Schluß erwiesen zu haben;
um der abstrakten Bestimmtheit des Medius Terminus willen,
der eine begrifflose Qualität ist,
kann es ebensogut andere Medios Terminos geben,
aus denen das Gegenteil folgt,
ja, aus demselben Medius Terminus
können auch wieder entgegengesetzte Prädikate
durch weitere Schlüsse abgeleitet werden.
- Außer dem, daß der formale Schluß nicht viel leistet,
ist er auch etwas sehr Einfaches;
die vielen Regeln, welche erfunden worden, sind schon darum lästig,
weil sie mit der einfachen Natur der Sache so sehr kontrastieren,
dann aber auch, weil sie sich auf die Fälle beziehen,
wo der formale Gehalt des Schlusses
durch die äußerliche Formbestimmung, besonders der Partikularität,
vornehmlich insofern sie zu diesem Behuf
in komprehensivem Sinne genommen werden muß, vollends vermindert [wird]
und auch der Form nach nur ganz gehaltlose Resultate herausgebracht werden.
- Die gerechteste und wichtigste Seite der Ungunst,
in welche die Syllogistik verfallen, ist aber,
daß sie eine so weitläufige begrifflose Beschäftigung
mit einem Gegenstande ist, dessen einziger Inhalt der Begriff selbst ist.
- Die vielen syllogistischen Regeln erinnern
an das Verfahren der Rechenmeister, ((377))
welche gleichfalls eine Menge Regeln
über die arithmetischen Operationen geben, welche alle voraussetzen,
daß man den Begriff der Operation nicht habe.
- Aber die Zahlen sind ein begriffloser Stoff,
die Rechenoperation ist ein äußerliches Zusammenfassen oder Trennen,
ein mechanisches Verfahren,
wie denn Rechenmaschinen erfunden worden sind,
welche diese Operationen vollbringen;
das Härteste und Grellste dagegen ist,
wenn die Formbestimmungen des Schlusses, welche Begriffe sind,
als ein begriffloser Stoff behandelt werden.
Das Äußerste von diesem begrifflosen Nehmen
der Begriffsbestimmungen des Schlusses ist wohl, daß Leibniz (Oppera, Tom.11,
P.1)
den Schluß dem kombinatorischen Kalkül unterworfen
und durch denselben berechnet hat,
wie viele Stellungen des Schlusses möglich sind,
- mit Rücksicht nämlich auf die Unterschiede von positiven und negativen,
dann von allgemeinen, partikulären, unbestimmten und singulären Urteilen;
es finden sich solcher Verbindungen 2048 möglich,
wovon nach Ausschließung der unbrauchbaren 24 brauchbare Figuren übrigbleiben.
- Leibniz macht sehr viel von der Nützlichkeit der kombinatorischen Analysis,
um nicht nur die Formen des Schlusses,
sondern auch die Verbindungen von anderen Begriffen zu finden.
Die Operation, wodurch dies gefunden wird,
ist dieselbe, wodurch berechnet wird,
wie viele Verbindungen von Buchstaben ein Alphabet zuläßt,
wie vielerlei Würfe in einem Würfelspiel,
Spiele mit einer L'hombre-Karte möglich sind usf.
Man findet hier also die Bestimmungen des Schlusses
in eine Klasse mit den Punkten des Würfels und der L'hombre-Karte gesetzt,
das Vernünftige als ein Totes und Begriffloses genommen
und das Eigentümliche des Begriffs und seiner Bestimmungen,
als geistige Wesen sich zu beziehen und durch dies Beziehen
ihre unmittelbare Bestimmung aufzuheben, auf der Seite gelassen.
- Diese Leibnizische Anwendung des kombinatorischen Kalküls
auf den Schluß und auf die Verbindung anderer Begriffe
unterschied sich von der verrufenen Lullianischen ° Kunst
durch nichts, als daß sie von seiten der Anzahl methodischer war,
übrigens an Sinnlosigkeit ihr gleichkam.
- Es hing hiermit ein Lieblingsgedanke Leibnizens zusammen,
den er in der Jugend gefaßt
und der Unreifheit und Seichtigkeit desselben unerachtet
auch späterhin nicht aufgab,
von einer allgemeinen Charakteristik der Begriffe,
- einer Schriftsprache, worin jeder Begriff dargestellt werde,
wie er eine Beziehung aus anderen ist oder sich auf andere beziehe,
- als ob in der vernünftigen Verbindung, welche wesentlich dialektisch ist,
ein Inhalt noch dieselben Bestimmungen behielte, die er hat,
wenn er für sich fixiert ist.
Der Ploucquetsche ° Kalkül
hat ohne Zweifel die konsequenteste Verfahrungsweise ergriffen,
wodurch das Verhältnis des Schlusses fähig wird,
dem Kalkül unterworfen zu werden.
Er beruht darauf, daß von dem Verhältnisunterschiede,
dem Unterschiede der Einzelheit, Besonderheit und Allgemeinheit
im Urteile abstrahiert
und die abstrakte Identität des Subjekts und Prädikats festgehalten
wird,
wodurch sie in mathematischer Gleichheit sind,
- einer Beziehung, welche das Schließen zu einer völlig gehaltleeren
und tautologischen Formierung von Sätzen macht.
- Im Satze »Die Rose ist rot« soll das Prädikat nicht das allgemeine
Rot,
sondern nur das bestimmte Rot der Rose bedeuten;
im Satze »Alle Christen sind Menschen«
soll das Prädikat nur diejenigen Menschen bedeuten, welche Christen sind;
aus diesem und dem Satze »Die Juden sind keine Christen«
folgt dann der Schlußsatz, der diesen syllogistischen Kalkül
bei Mendelssohn nicht gut empfohlen hat:
»Also sind die Juden keine Menschen«
(nämlich diejenigen Menschen nicht, welche die Christen sind).
- Ploucquet gibt als eine Folge seiner Erfindung an, ((379))
XXX »... daß es möglich ist, auch Ungebildeten
auf mechanische Weise die ganze Logik beizubringen,
so wie den Knaben die Arithmetik beigebracht wird,
derart nämlich, daß sie bei ihren Berechnungen
durch keine Angst geplagt werden, sie könnten sich irren
oder Täuschungen anheimfallen, wenn sie nur im Kalkül nicht irregehen.<<
- Diese Empfehlung, daß Ungebildeten durch den Kalkül
mechanisch die ganze Logik beigebracht werden könne, ist wohl das Schlimmste,
was von einer Erfindung über die Darstellung der logischen Wissenschaft
gesagt werden kann.
B. DER SCHLUSS DER REFLEXION
Der Verlauf des qualitativen Schlusses
hat das Abstrakte der Bestimmungen desselben aufgehoben;
der Terminus hat sich dadurch als eine solche Bestimmtheit gesetzt,
in welcher auch die andere scheint.
Außer den abstrakten Terminis ist im Schlusse
auch die Beziehung derselben vorhanden,
und im Schlußsatz ist sie als eine vermittelte und notwendige gesetzt;
daher ist jede Bestimmtheit in Wahrheit nicht als eine einzelne für sich,
sondern als Beziehung der anderen, als konkrete Bestimmtheit gesetzt.
Die Mitte war die abstrakte Besonderheit, für sich eine einfache Bestimmtheit,
und Mitte nur äußerlich und relativ gegen die selbständigen Extreme.
Nunmehr ist sie gesetzt als die Totalität der Bestimmungen;
so ist sie die gesetzte Einheit der Extreme,
zunächst aber die Einheit der Reflexion, welche sie in sich befaßt,
- ein Befassen, welches als erstes Aufheben der Unmittelbarkeit
und erstes Beziehen der Bestimmungen
noch nicht die absolute Identität des Begriffs ist.
Die Extreme sind die Bestimmungen des Urteils der Reflexion;
eigentliche Einzelheit und Allgemeinheit als Verhältnisbestimmung
oder eine Mannigfaltiges in sich zusammenfassende Reflexion.
Aber das einzelne Subjekt enthält ((380)) auch,
wie beim Urteile der Reflexion gezeigt worden,
außer der bloßen Einzelheit, die der Form angehört,
die Bestimmtheit als schlechthin in sich reflektierte Allgemeinheit,
als vorausgesetzte, d. h. hier noch unmittelbar angenommene Gattung.
Aus dieser Bestimmtheit der Extreme,
welche dem Verlauf der Urteilsbestimmung angehört,
ergibt sich der nähere Inhalt der Mitte,
auf die es wesentlich beim Schlusse ankommt,
da sie ihn vom Urteile unterscheidet.
Sie enthält 1. die Einzelheit,
2. aber zur Allgemeinheit erweitert, als Alle,
3. die zum Grunde liegende, Einzelheit und abstrakte Allgemeinheit
schlechthin in sich vereinigende Allgemeinheit, die Gattung.
- Der Schluß der Reflexion hat auf diese Weise
erst die eigentliche Bestimmtheit der Form,
indem die Mitte als die Totalität der Bestimmungen gesetzt ist;
der unmittelbare Schluß ist gegen ihn deswegen der unbestimmte,
als die Mitte erst noch die abstrakte Besonderheit ist,
in welcher die Momente ihres Begriffs noch nicht gesetzt sind.
- Dieser erste Schluß der Reflexion kann der Schluß der Allheit genannt
werden.
a. Der Schluß der Allheit
1. Der Schluß der Allheit ist der Verstandesschluß
in seiner Vollkommenheit, mehr aber noch nicht.
Daß die Mitte in ihm nicht abstrakte Besonderheit,
sondern in ihre Momente entwickelt und daher als konkrete ist,
ist zwar ein wesentliches Erfordernis für den Begriff,
allein die Form der Allheit faßt das Einzelne zunächst nur äußerlich
in die Allgemeinheit zusammen,
und umgekehrt erhält sie das Einzelne
noch als ein unmittelbar für sich Bestehendes in der Allgemeinheit.
Die Negation der Unmittelbarkeit der Bestimmungen,
die das Resultat des Schlusses des Daseins war,
ist nur die erste Negation,
noch nicht die Negation der Negation oder absolute Reflexion-in-sich.
Jener die einzelnen Bestimmungen in sich befassenden
Allgemeinheit der Reflexion ((381)) liegen sie daher noch zugrunde,
- oder die Allheit ist noch nicht die Allgemeinheit des Begriffs,
sondern die äußere der Reflexion.
Der Schluß des Daseins war darum zufällig,
weil der Medius Terminus desselben
als eine einzelne Bestimmtheit des konkreten Subjekts
eine unbestimmbare Menge anderer solcher Mediorum Terminorum zuläßt
und damit das Subjekt mit unbestimmbar anderen
und mit entgegengesetzten Prädikaten zusammengeschlossen sein konnte.
Indem die Mitte aber nunmehr die Einzelheit enthält
und hierdurch selbst konkret ist,
so kann durch sie mit dem Subjekt nur ein Prädikat verbunden werden,
das ihm als konkretem zukommt.
- Wenn z. B. aus dem Medius Terminus Grün geschlossen werden sollte,
daß ein Gemälde angenehm sei,
weil das Grün dem Auge angenehm ist,
oder ein Gedicht, ein Gebäude usf. schön sei,
weil es Regelmäßigkeit besitze,
so könnte das Gemälde usf. dessenungeachtet häßlich sein
um anderer Bestimmungen willen,
aus denen auf dies letztere Prädikat geschlossen werden könnte.
Indem hingegen der Medius Terminus die Bestimmung der Allheit hat,
so enthält er das Grüne, die Regelmäßigkeit als ein Konkretes,
das eben darum nicht die Abstraktion eines bloß Grünen, Regelmäßigen
usf. ist;
mit diesem Konkreten können nun nur Prädikate verbunden sein,
die der Totalität des Konkreten gemäß sind.
- In dem Urteil »Das Grüne oder Regelmäßige ist angenehm«
ist das Subjekt nur die Abstraktion von Grün, Regelmäßigkeit;
in dem Satze »Alles Grüne oder Regelmäßige ist angenehm«
ist das Subjekt dagegen:
alle wirklichen konkreten Gegenstände, die grün oder regelmäßig
sind,
die also als konkrete mit allen ihren Eigenschaften,
die sie außer dem Grünen oder der Regelmäßigkeit noch haben,
genommen werden.
2. Diese Reflexionsvollkommenheit des Schlusses
macht ihn aber eben hiermit zu einem bloßen Blendwerk.
Der Medius Terminus hat die Bestimmtheit Alle;
diesen kommt im Obersatze das Prädikat unmittelbar zu,
das mit dem ((382)) Subjekte zusammengeschlossen wird.
Aber Alle sind alle Einzelnen;
darin hat also das einzelne Subjekt jenes Prädikat schon unmittelbar
und erhält es nicht erst durch den Schluß.
- Oder das Subjekt erhält durch den Schlußsatz ein Prädikat als
eine Folge;
der Obersatz aber enthält in sich schon diesen Schlußsatz;
der Obersatz ist also nicht für sich richtig
oder ist nicht ein unmittelbares, vorausgesetztes Urteil,
sondern setzt selbst schon den Schlußsatz voraus,
dessen Grund er sein sollte.
- In dem beliebten vollkommenen Schlusse:
Alle Menschen sind sterblich,
Nun ist Cajus ein Mensch,
Ergo ist Cajus sterblich,
ist der Obersatz nur darum und insofern richtig,
als der Schlußsatz richtig ist;
wäre Cajus zufälligerweise nicht sterblich,
so wäre der Obersatz nicht richtig.
Der Satz, welcher Schlußsatz sein sollte,
muß schon unmittelbar für sich richtig sein,
weil der Obersatz sonst nicht alle Einzelne befassen könnte;
ehe der Obersatz als richtig gelten kann,
ist vorher die Frage, ob nicht jener Schlußsatz selbst
eine Instanz gegen ihn sei.
3. Beim Schlusse des Daseins ergab sich aus dem Begriffe des Schlusses,
daß die Prämissen als unmittelbare dem Schlußsatze,
nämlich der durch den Begriff des Schlusses geforderten Vermittlung
widersprachen,
daß der erste Schluß daher andere
und umgekehrt diese anderen ihn voraussetzten.
Im Schlusse der Reflexion ist dies an ihm selbst gesetzt,
daß der Obersatz seinen Schlußsatz voraussetzt,
indem jener die Verbindung des Einzelnen mit einem Prädikate enthält,
welche eben erst Schlußsatz sein soll.
Was also in der Tat vorhanden ist, kann zunächst so ausgedrückt werden,
daß der Reflexionsschluß nur ein äußerlicher leerer Schein
des Schließens ist,
- daß somit das Wesen dieses Schließens auf subjektiver Einzelheit
beruht,
diese hiermit die Mitte ausmacht und als solche zu setzen ist,
- die Einzelheit, welche als solche ist
und nur äußerlich ((383)) die Allgemeinheit an ihr hat.
- Oder nach dem näheren Inhalt des Reflexionsschlusses zeigte sich,
daß das Einzelne in unmittelbarer,
nicht einer erschlossenen Beziehung auf sein Prädikat steht
und daß der Obersatz,
die Verbindung eines Besonderen mit einem Allgemeinen
oder näher eines formell Allgemeinen mit einem an sich Allgemeinen,
durch die Beziehung der Einzelheit, die in jenem vorhanden ist
- der Einzelheit als Allheit - vermittelt ist.
Dies aber ist der Schluß der Induktion.
b. Der Schluß der Induktion
1. Der Schluß der Allheit steht unter dem Schema der ersten Figur, E-B-A,
der Schluß der Induktion unter dem der zweiten, A-E-B,
da er wieder die Einzelheit zur Mitte hat,
nicht die abstrakte Einzelheit, sondern als vollständig,
nämlich gesetzt mit der ihr entgegengesetzten Bestimmung,
der Allgemeinheit.
- Das eine Extrem ist irgendein Prädikat,
das allen diesen Einzelnen gemeinschaftlich ist;
die Beziehung desselben auf sie macht die unmittelbaren Prämissen aus,
dergleichen eine im vorhergehenden Schlusse Schlußsatz sein sollte.
- Das andere Extrem kann die unmittelbare Gattung sein,
wie sie in der Mitte des vorigen Schlusses
oder im Subjekte des universellen Urteils vorhanden ist
und welche in den sämtlichen Einzelnen
oder auch Arten der Mitte erschöpft ist.
Der Schluß hat hiernach die Gestalt:
e
e
A - - B.
e
e
ins Unendliche.
2. Die zweite Figur des formalen Schlusses, A-E-B,
entsprach dem Schema darum nicht, weil in der einen Prämisse ((384))
E, das die Mitte ausmacht, nicht subsumierend oder Prädikat war.
In der Induktion ist dieser Mangel gehoben;
die Mitte ist hier:
Alle Einzelnen;
der Satz A-E, welcher das objektive Allgemeine oder [die] Gattung
als zum Extrem ausgeschieden, als Subjekt enthält,
hat ein Prädikat, das mit ihm wenigstens von gleichem Umfange,
hiermit für die äußere Reflexion identisch ist.
zzz
Der Löwe, Elefant usf. machen die Gattung des vierfüßigen Tiers
aus;
der Unterschied, daß derselbe Inhalt
das eine Mal in der Einzelheit,
das andere Mal in der Allgemeinheit gesetzt ist,
ist hiermit bloße gleichgültige Formbestimmung,
- eine Gleichgültigkeit,
welche das im Reflexionsschlusse gesetzte Resultat des formalen Schlusses
und hier durch die Gleichheit des Umfangs gesetzt ist.
Die Induktion ist daher nicht der Schluß der bloßen Wahrnehmung
oder des zufälligen Daseins wie die ihm entsprechende zweite Figur,
sondern Schluß der Erfahrung,
- des subjektiven Zusammenfassens der Einzelnen in die Gattung
und des Zusammenschließens der Gattung mit einer allgemeinen Bestimmtheit,
weil sie in allen Einzelnen angetroffen wird.
Er hat auch die objektive Bedeutung, daß die unmittelbare Gattung
sich durch die Totalität der Einzelheit
zu einer allgemeinen Eigenschaft bestimmt,
in einem allgemeinen Verhältnisse oder Merkmal ihr Dasein hat.
- Allein die objektive Bedeutung dieses wie der anderen Schlüsse
ist nur erst ihr innerer Begriff und hier noch nicht gesetzt.
3. Die Induktion ist vielmehr noch wesentlich ein subjektiver Schluß.
Die Mitte sind die Einzelnen in ihrer Unmittelbarkeit;
das Zusammenfassen derselben in die Gattung durch die Allheit
ist eine äußerliche Reflexion.
Um der bestehenden Unmittelbarkeit der Einzelnen
und um der daraus fließenden Äußerlichkeit willen
ist die Allgemeinheit nur Vollständigkeit oder bleibt vielmehr eine Aufgabe.
- Es kommt an ihr daher wieder der Progreß
in die schlechte ((385)) Unendlichkeit zum Vorschein;
die Einzelheit soll als identisch mit der Allgemeinheit gesetzt werden,
aber indem die Einzelnen ebensosehr als unmittelbare gesetzt sind,
so bleibt jene Einheit nur ein perennierendes Sollen;
sie ist eine Einheit der Gleichheit;
die identisch sein sollen, sollen es zugleich nicht sein.
Die a, b, c, d, e nur ins Unendliche fort
machen die Gattung aus und geben die vollendete Erfahrung.
Der Schlußsatz der Induktion bleibt insofern problematisch.
Indem sie aber dies ausdrückt,
daß die Wahrnehmung, um zur Erfahrung zu werden,
ins Unendliche fortgesetzt werden soll,
setzt sie voraus, daß die Gattung mit ihrer Bestimmtheit
an und für sich zusammengeschlossen sei.
Sie setzt damit eigentlich ihren Schlußsatz vielmehr als ein Unmittelbares
voraus,
wie der Schluß der Allheit für eine seiner Prämissen den Schlußsatz
voraussetzt.
- Eine Erfahrung, die auf Induktion beruht, wird als gültig angenommen,
obgleich die Wahrnehmung zugestandenermaßen nicht vollendet ist;
es kann aber nur angenommen werden,
daß sich keine Instanz gegen jene Erfahrung ergeben könne,
insofern diese an und für sich wahr sei.
Der Schluß durch Induktion gründet sich daher wohl auf eine Unmittelbarkeit,
aber nicht auf die, auf die er sich gründen sollte,
auf die seiende Unmittelbarkeit der Einzelheit,
sondern auf die an und für sich seiende, auf die allgemeine.
- Die Grundbestimmung der Induktion ist, ein Schluß zu sein;
wenn die Einzelheit als wesentliche,
die Allgemeinheit aber nur als äußerliche Bestimmung der Mitte genommen
wird,
so fiele die Mitte in zwei unverbundene Teile auseinander,
und es wäre kein Schluß vorhanden;
diese Äußerlichkeit gehört vielmehr den Extremen an.
Die Einzelheit kann nur Mitte sein
als unmittelbar identisch mit der Allgemeinheit;
eine solche Allgemeinheit ist eigentlich die objektive, die Gattung.
- Dies kann auch so betrachtet werden:
Die Allgemeinheit ist an der Bestimmung der Einzelheit,
welche der Mitte der Induktion zugrunde liegt, äußerlich, aber wesentlich;
((386))
ein solches Äußerliches ist sosehr unmittelbar sein Gegenteil, das
Innerliche.
- Die Wahrheit des Schlusses der Induktion ist daher ein solcher Schluß,
der eine Einzelheit zur Mitte hat, die unmittelbar an sich selbst Allgemeinheit
ist;
- der Schluß der Analogie.
c. Der Schluß der Analogie
1. Dieser Schluß hat die dritte Figur des unmittelbaren Schlusses, E-A-B,
zu seinem abstrakten Schema.
Aber seine Mitte ist nicht mehr irgendeine einzelne Qualität,
sondern eine Allgemeinheit, welche die Reflexion-in-sich eines Konkreten,
somit die Natur desselben ist;
- und umgekehrt, weil sie so die Allgemeinheit als eines Konkreten ist,
ist sie zugleich an sich selbst dies Konkrete.
- Es ist hier also ein Einzelnes die Mitte, aber nach seiner allgemeinen Natur;
ferner ist ein anderes Einzelnes Extrem,
welches mit jenem dieselbe allgemeine Natur hat.
Z. B.:
Die Erde hat Bewohner,
Der Mond ist eine Erde,
Also hat der Mond Bewohner.
2. Die Analogie ist um so oberflächlicher,
je mehr das Allgemeine, in welchem die beiden Einzelnen eins sind
und nach welchem das eine Prädikat des anderen wird, eine bloße Qualität
oder, wie die Qualität subjektiv genommen wird,
ein oder anderes Merkmal ist,
wenn die Identität beider hierin als eine bloße Ähnlichkeit genommen
wird.
Dergleichen Oberflächlichkeit aber,
zu der eine Verstandes- oder Vernunftform dadurch gebracht wird,
daß man sie in die Sphäre der bloßen Vorstellung herabsetzt,
sollte in der Logik gar nicht angeführt werden.
- Auch ist es unpassend,
den Obersatz dieses Schlusses so darzustellen, daß er lauten solle:
»Was einem Objekte in einigen Merkmalen ähnlich ist,
das ist ihm auch in anderen ähnlich.«
Auf solche Weise wird die Form des Schlusses
in Gestalt eines Inhalts ausgedrückt ((387))
und der empirische, eigentlich so zu nennende Inhalt
zusammen in den Untersatz verlegt.
So könnte auch die ganze Form z. B. des ersten Schlusses
als sein Obersatz ausgedrückt werden:
>>Was unter ein Anderes subsumiert ist, welchem ein Drittes inhäriert,
dem inhäriert auch dies Dritte; nun aber« und sofort.
Aber beim Schlusse selbst kommt es nicht auf den empirischen Inhalt an,
und seine eigene Form zum Inhalt eines Obersatzes zu machen,
ist so gleichgültig, als ob jeder andere empirische Inhalt dafür genommen
würde.
Insofern es aber beim Schluß der Analogie auf jenen Inhalt,
der nichts als die eigentümliche Form des Schlusses enthält,
nicht ankommen sollte,
so käme es auch bei dem ersten Schluß ebensosehr nicht darauf an,
d. h. nicht auf das, was den Schluß zum Schlusse macht.
- Worauf es ankommt, ist immer die Form des Schlusses,
er mag nun diese selbst oder etwas anderes
zu seinem empirischen Inhalte haben.
So ist der Schluß der Analogie eine eigentümliche Form,
und es ist ein ganz leerer Grund,
ihn nicht für eine solche ansehen zu wollen,
weil seine Form zum Inhalt
oder Materie eines Obersatzes gemacht werden könne,
die Materie aber das Logische nicht angehe.
- Was beim Schlusse der Analogie, etwa auch beim Schlusse der Induktion
zu diesem Gedanken verleiten kann, ist,
daß in ihnen die Mitte und auch die Extreme weiter bestimmt sind
als in dem bloß formalen Schlusse
und daher die Formbestimmung,
weil sie nicht mehr einfach und abstrakt ist,
auch als Inhaltsbestimmung erscheinen muß.
Aber dies, daß die Form sich so zum Inhalte bestimmt,
ist erstlich ein notwendiges Fortgehen des Formalen
und betrifft daher die Natur des Schlusses wesentlich;
daher kann aber zweitens eine solche Inhaltsbestimmung
nicht als eine solche wie ein anderer empirischer Inhalt angesehen
und davon abstrahiert werden.
Wenn die Form des Schlusses der Analogie
in jenem Ausdruck seines Obersatzes betrachtet wird, daß,
wenn zwei Gegenstände in einer
oder auch einigen Eigenschaften übereinkommen,
so kommt dem einen auch eine weitere Eigenschaft ((388)) zu,
die der andere hat,
so kann es scheinen, daß dieser Schluß vier Bestimmungen,
die quaternionem terminorum, enthalte,
- ein Umstand, der die Schwierigkeit mit sich führte,
die Analogie in die Form eines formalen Schlusses zu bringen.
- Es sind zwei Einzelne,
drittens eine unmittelbar als gemeinschaftlich angenommene Eigenschaft
und viertens die andere Eigenschaft, die das eine Einzelne unmittelbar hat,
die das andere aber erst durch den Schluß erhält.
- Dies rührt daher, daß, wie sich ergeben hat,
in dem analogischen Schlusse die Mitte als Einzelheit,
aber unmittelbar auch als deren wahre Allgemeinheit gesetzt ist.
- In der Induktion ist außer den beiden Extremen
die Mitte eine unbestimmbare Menge von Einzelnen;
in diesem Schlusse sollte daher
eine unendliche Menge von Terminis gezählt werden.
- Im Schlusse der Allheit ist die Allgemeinheit an der Mitte
nur erst als die äußerliche Formbestimmung der Allheit,
im Schlusse der Analogie dagegen als wesentliche Allgemeinheit.
Im obigen Beispiel ist der Medius Terminus, die Erde,
als ein Konkretes genommen, das nach seiner Wahrheit
ebensosehr eine allgemeine Natur oder Gattung als ein Einzelnes ist.
Nach dieser Seite machte die quaternio terminorum
die Analogie nicht zu einem unvollkommenen Schluß.
Aber er wird es durch sie nach einer andern Seite;
denn wenn zwar das eine Subjekt
dieselbe allgemeine Natur hat als das andere,
so ist es unbestimmt, ob dem einen Subjekt
die Bestimmtheit, die auch für das andere erschlossen wird,
vermöge seiner Natur oder vermöge seiner Besonderheit zukommt,
ob z. B. die Erde als Weltkörper überhaupt
oder nur als dieser besondere Weltkörper Bewohner hat.
- Die Analogie ist insofern noch ein Schluß der Reflexion,
als Einzelheit und Allgemeinheit in dessen Mitte unmittelbar vereinigt sind.
Um dieser Unmittelbarkeit willen
ist noch die Äußerlichkeit der Reflexionseinheit vorhanden;
das Einzelne ist nur an sich die Gattung,
es ist nicht in dieser Negativität gesetzt,
wodurch seine Bestimmtheit als die eigene Bestimmtheit der Gattung wäre.
Darum ist das Prädikat, ((389)) das dem Einzelnen der Mitte zukommt,
nicht auch schon Prädikat des anderen Einzelnen,
obgleich diese beide einerlei Gattung angehören.
3. E-B (der Mond hat Bewohner) ist der Schlußsatz;
aber die eine Prämisse (die Erde hat Bewohner) ist ein ebensolches E-B;
insofern E-B ein Schlußsatz sein soll,
so liegt darin die Forderung, daß auch jene Prämisse ein solcher sei.
Dieser Schluß ist somit in sich selbst die Forderung seiner
gegen die Unmittelbarkeit, die er enthält;
oder er setzt seinen Schlußsatz voraus.
Ein Schluß des Daseins hat seine Voraussetzung
an den anderen Schlüssen des Daseins;
bei den soeben betrachteten ist sie in sie hineingerückt,
weil sie Schlüsse der Reflexion sind.
Indem also der Schluß der Analogie
die Forderung seiner Vermittlung gegen die Unmittelbarkeit ist,
mit welcher seine Vermittlung behaftet ist,
so ist es das Moment der Einzelheit, dessen Aufhebung er fordert.
So bleibt für die Mitte das objektive Allgemeine, die Gattung,
gereinigt von der Unmittelbarkeit.
- Die Gattung war im Schlusse der Analogie
Moment der Mitte nur als unmittelbare Voraussetzung;
indem der Schluß selbst die Aufhebung
der vorausgesetzten Unmittelbarkeit fordert,
so ist die Negation der Einzelheit und hiermit das Allgemeine
nicht mehr unmittelbar, sondern gesetzt.
- Der Schluß der Reflexion enthielt erst die erste Negation der Unmittelbarkeit;
es ist nunmehr die zweite eingetreten
und damit die äußerliche Reflexionsallgemeinheit
zur an und für sich seienden bestimmt.
- Von der positiven Seite betrachtet,
so zeigt sich der Schlußsatz identisch mit der Prämisse,
die Vermittlung mit ihrer Voraussetzung zusammengegangen,
hiermit eine Identität der Reflexionsallgemeinheit,
wodurch sie höhere Allgemeinheit geworden.
Übersehen wir den Gang der Schlüsse der Reflexion,
so ist die Vermittlung überhaupt
die gesetzte oder konkrete Einheit der Formbestimmungen der Extreme;
die Reflexion besteht in diesem Setzen der einen Bestimmung in der anderen;
das Vermittelnde ist so die Allheit.
Als der wesentliche ((390)) Grund derselben aber zeigt sich die Einzelheit,
und die Allgemeinheit [zeigt sich] nur als äußerliche Bestimmung an
ihr,
als Vollständigkeit.
Die Allgemeinheit ist aber dem Einzelnen wesentlich,
daß es zusammenschließende Mitte sei;
es ist daher als an sich seiendes Allgemeines zu nehmen.
Es ist aber mit ihr nicht auf diese bloß positive Weise vereinigt,
sondern in ihr aufgehoben und negatives Moment;
so ist das Allgemeine, das an und für sich Seiende, gesetzte Gattung,
und das Einzelne als Unmittelbares
ist vielmehr die Äußerlichkeit derselben, oder es ist Extrem.
- Der Schluß der Reflexion steht überhaupt genommen
unter dem Schema B-E-A ;
das Einzelne ist darin noch als solches wesentliche Bestimmung der Mitte;
indem sich seine Unmittelbarkeit aber aufgehoben hat
und die Mitte als an und für sich seiende Allgemeinheit bestimmt hat,
so ist der Schluß unter das formelle Schema E-A-B getreten
und der Schluß der Reflexion in den Schluß der Notwendigkeit übergegangen.
C. DER SCHLUSS DER NOTWENDIGKEIT
Das Vermittelnde hat sich nunmehr bestimmt
1. als einfache bestimmte Allgemeinheit,
wie die Besonderheit in dem Schlusse des Daseins ist,
aber 2. als objektive Allgemeinheit,
d. h. welche die ganze Bestimmtheit der unterschiedenen Extreme enthält,
wie die Allheit des Schlusses der Reflexion,
eine erfüllte, aber einfache Allgemeinheit,
- die allgemeine Natur der Sache, die Gattung+.
Dieser Schluß ist inhaltsvoll,
weil die abstrakte Mitte des Schlusses des Daseins
sich zum bestimmten Unterschiede gesetzt,
wie sie als Mitte des Reflexionsschlusses ist,
aber dieser Unterschied wieder in die einfache Identität sich reflektiert
hat.
- Dieser Schluß ist daher Schluß der Notwendigkeit,
da seine Mitte kein sonstiger unmittelbarer Inhalt,
sondern die Reflexion der Bestimmtheit der Extreme in sich ist.
Diese haben an der Mitte ihre innere Identität, ((391))
deren Inhaltsbestimmungen die Formbestimmungen der Extreme sind.
- Damit ist das, wodurch sich die Termini unterscheiden,
als äußerliche und unwesentliche Form,
und sie sind als Momente eines notwendigen Daseins.
Zunächst ist dieser Schluß der unmittelbare und insofern so formale,
daß der Zusammenhang der Terminorum die wesentliche Natur ist als Inhalt
und dieser an den unterschiedenen Terminis nur in verschiedener Form
und die Extreme für sich nur als ein unwesentliches Bestehen sind.
- Die Realisierung dieses Schlusses hat ihn so zu bestimmen,
daß die Extreme gleichfalls als diese Totalität,
welche zunächst die Mitte ist, gesetzt werden
und die Notwendigkeit der Beziehung,
welche zunächst nur der substantielle Inhalt ist,
eine Beziehung der gesetzten Form sei.
a. Der kategorische Schluß
1. Der kategorische Schluß hat das kategorische Urteil
zu einer oder zu seinen beiden Prämissen.
- Es wird hier mit diesem Schlusse wie mit dem Urteil
die bestimmtere Bedeutung verbunden,
daß die Mitte desselben die objektive Allgemeinheit ist.
Oberflächlicherweise wird auch der kategorische Schluß
für nicht mehr genommen als für einen bloßen Schluß der
Inhärenz.
Der kategorische Schluß ist nach seiner gehaltvollen Bedeutung
der erste Schluß der Notwendigkeit,
worin ein Subjekt mit einem Prädikat
durch seine Substanz zusammengeschlossen ist.
Die Substanz aber, in die Sphäre des Begriffs erhoben, ist das Allgemeine,
gesetzt, so an und für sich zu sein, daß sie
nicht wie in ihrem eigentümlichen Verhältnisse die Akzidentalität,
sondern die Begriffsbestimmung zur Form, zur Weise ihres Seins hat.
Ihre Unterschiede sind daher die Extreme des Schlusses
und bestimmt die Allgemeinheit und Einzelheit.
Jene ist gegen die Gattung, wie die Mitte näher bestimmt ist,
abstrakte Allgemeinheit oder allgemeine Bestimmtheit,
- die Akzidentalität der Substanz ((392)) in die einfache Bestimmtheit,
die aber ihr wesentlicher Unterschied,
die spezifische Differenz ist, zusammengefaßt.
- Die Einzelheit aber ist das Wirkliche,
an sich die konkrete Einheit der Gattung und der Bestimmtheit,
hier aber als im unmittelbaren Schlusse zunächst unmittelbare Einzelheit,
die in die Form für sich seienden Bestehens zusammengefaßte Akzidentalität.
- Die Beziehung dieses Extrems auf die Mitte
macht ein kategorisches Urteil aus;
insofern aber auch das andere Extrem nach der angegebenen Bestimmung
die spezifische Differenz der Gattung oder ihr bestimmtes Prinzip ausdrückt,
so ist auch diese andere Prämisse kategorisch.
2. Dieser Schluß steht zunächst als erster,
somit unmittelbarer Schluß der Notwendigkeit
unter dem Schema des ersten formalen Schlusses E-B-A.
Da aber die Mitte die wesentliche Natur des Einzelnen,
nicht irgendeine der Bestimmtheiten oder Eigenschaften desselben ist
und ebenso das Extrem der Allgemeinheit
nicht irgendein abstraktes Allgemeines, auch wieder nur eine einzelne Qualität,
sondern die allgemeine Bestimmtheit,
das Spezifische des Unterschiedes der Gattung ist,
so fällt die Zufälligkeit weg,
daß das Subjekt nur durch irgendeinen Medius Terminus
mit irgendeiner Qualität zusammengeschlossen wäre.
- Indem somit auch die Beziehungen der Extreme auf die Mitte
nicht diejenige äußerliche Unmittelbarkeit haben wie im Schlusse des
Daseins,
so tritt die Forderung des Beweises nicht in dem Sinne ein,
der dort stattfand und zum unendlichen Progresse führte.
Dieser Schluß setzt ferner nicht, wie ein Schluß der Reflexion,
für seine Prämissen seinen Schlußsatz voraus.
Die Termini stehen nach dem substantiellen Inhalt in identischer,
als an und für sich seiender Beziehung aufeinander;
es ist ein die drei Terminos durchlaufendes Wesen vorhanden,
an welchem die Bestimmungen der Einzelheit, Besonderheit und Allgemeinheit
nur formelle Momente sind.
Der kategorische Schluß ist daher insofern nicht mehr subjektiv; ((393))
in jener Identität fängt die Objektivität an;
die Mitte ist die inhaltsvolle Identität ihrer Extreme,
welche in derselben nach ihrer Selbständigkeit enthalten sind,
denn ihre Selbständigkeit ist jene substantielle Allgemeinheit, die Gattung.
Das Subjektive des Schlusses besteht
in dem gleichgültigen Bestehen der Extreme gegen den Begriff oder die Mitte.
3. Es ist aber noch an diesem Schlusse dies subjektiv,
daß jene Identität noch als die substantielle oder als Inhalt,
noch nicht zugleich als Identität der Form ist.
Daher ist die Identität des Begriffes noch inneres Band,
somit als Beziehung noch Notwendigkeit;
die Allgemeinheit der Mitte ist gediegene, positive Identität,
nicht ebensosehr als Negativität ihrer Extreme.
Näher ist die Unmittelbarkeit dieses Schlusses,
welche noch nicht als das, was sie an sich ist, gesetzt ist,
so vorhanden.
Das eigentlich Unmittelbare des Schlusses ist das Einzelne.
Dies ist unter seine Gattung als Mitte subsumiert;
aber unter derselben stehen noch andere, unbestimmt viele Einzelne;
es ist daher zufällig, daß nur dieses Einzelne darunter als subsumiert
gesetzt ist.
- Diese Zufälligkeit gehört aber ferner nicht bloß der äußeren
Reflexion an,
die das im Schlusse gesetzte Einzelne
durch die Vergleichung mit anderen zufällig findet;
vielmehr darin, daß es selbst auf die Mitte als seine objektive Allgemeinheit
bezogen ist, ist es als zufällig, als eine subjektive Wirklichkeit gesetzt.
Auf der andern Seite, indem das Subjekt ein unmittelbares Einzelnes ist,
enthält es Bestimmungen,
welche nicht in der Mitte als der allgemeinen Natur enthalten sind;
es hat somit auch eine dagegen gleichgültige, für sich bestimmte Existenz,
die von eigentümlichem Inhalt ist.
Damit hat auch umgekehrt dieser andere Terminus
eine gleichgültige Unmittelbarkeit und verschiedene Existenz von jenem.
- Dasselbe Verhältnis findet auch zwischen der Mitte
und dem anderen Extreme statt;
denn dies hat gleichfalls die Bestimmung der Unmittelbarkeit,
somit eines zufälligen Seins gegen seine Mitte. ((394))
Was hiermit im kategorischen Schlusse gesetzt ist,
sind einerseits Extreme in solchem Verhältnis zur Mitte,
daß sie an sich objektive Allgemeinheit oder selbständige Natur haben
und zugleich als Unmittelbare sind, also gegeneinander gleichgültige Wirklichkeiten.
Andererseits aber sind sie ebensosehr als zufällige
oder ihre Unmittelbarkeit als aufgehoben in ihrer Identität bestimmt.
Diese aber ist um jener Selbständigkeit
und Totalität der Wirklichkeit willen nur die formelle, innere;
hierdurch hat der Schluß der Notwendigkeit sich zum hypothetischen bestimmt.
b. Der hypothetische Schluß
1. Das hypothetische Urteil enthält nur die notwendige Beziehung
ohne die Unmittelbarkeit der Bezogenen.
Wenn A ist, so ist B;
oder das Sein des A ist auch ebensosehr
das Sein eines Anderen, des B;
damit ist noch nicht gesagt,
weder daß A ist, noch daß B ist.
Der hypothetische Schluß fügt diese Unmittelbarkeit des Seins hinzu:
Wenn A ist, so ist B,
Nun ist A,
Also ist B.
Der Untersatz für sich spricht das unmittelbare Sein des A aus.
Aber es ist nicht bloß dies zum Urteil hinzugekommen.
Der Schluß enthält die Beziehung des Subjekts und Prädikats
nicht als die abstrakte Kopula,
sondern als die erfüllte vermittelnde Einheit.
Das Sein des A ist daher nicht als bloße Unmittelbarkeit,
sondern wesentlich als Mitte des Schlusses zu nehmen.
Dies ist näher zu betrachten.
2. Zunächst ist die Beziehung des hypothetischen Urteils
die Notwendigkeit oder innere substantielle Identität
bei äußerlicher Verschiedenheit der Existenz
oder der Gleichgültigkeit des erscheinenden Seins gegeneinander,
- ein identischer Inhalt, der innerlich zugrunde liegt.
Die beiden Seiten des ((395)) Urteils
sind daher nicht als ein unmittelbares,
sondern in der Notwendigkeit gehaltenes Sein,
also zugleich aufgehobenes oder nur erscheinendes Sein.
Sie verhalten sich ferner als Seiten des Urteils, als Allgemeinheit und Einzelheit;
das eine ist daher jener Inhalt als Totalität der Bedingungen,
das andere als Wirklichkeit.
Es ist jedoch gleichgültig,
welche Seite als Allgemeinheit, welche als Einzelheit genommen werde.
Insofern nämlich die Bedingungen noch
das Innere, Abstrakte einer Wirklichkeit sind, sind sie das Allgemeine,
und es ist das Zusammengefaßtsein derselben in eine Einzelheit,
wodurch sie in Wirklichkeit getreten sind.
Umgekehrt sind die Bedingungen eine vereinzelte, zerstreute Erscheinung,
welche erst in der Wirklichkeit Einheit und Bedeutung
und ein allgemeingültiges Dasein gewinnt.
Das nähere Verhältnis, das hier zwischen den beiden Seiten
als Verhältnis von Bedingung zum Bedingten angenommen worden,
kann jedoch auch als Ursache und Wirkung,
Grund und Folge genommen werden;
dies ist hier gleichgültig;
aber das Verhältnis der Bedingung entspricht insofern der in dem
hypothetischen Urteile und Schlusse vorhandenen Beziehung näher,
als die Bedingung wesentlich als eine gleichgültige Existenz,
Grund und Ursache dagegen durch sich selbst übergehend ist;
auch ist die Bedingung eine allgemeinere Bestimmung,
indem sie beide Seiten jener Verhältnisse begreift,
da die Wirkung, Folge usf.
ebensosehr Bedingung der Ursache, des Grundes ist als diese von jenen.
A ist nun das vermittelnde Sein, insofern es erstens
ein unmittelbares Sein, eine gleichgültige Wirklichkeit,
aber zweitens insofern es ebensosehr
als ein an sich selbst zufälliges, sich aufhebendes Sein ist.
Was die Bedingungen in die Wirklichkeit der neuen Gestalt,
deren Bedingungen sie sind, übersetzt, ist,
daß sie nicht das Sein als das abstrakte Unmittelbare sind,
sondern das Sein in seinem Begriffe, zunächst das Werden,
- aber, da der Begriff nicht mehr das Übergehen ist,
bestimmter die Einzelheit als sich auf sich beziehende negative Einheit.
- Die Bedingungen sind ein zerstreutes, ((396))
seine Verwendung erwartendes und forderndes Material;
diese Negativität ist das Vermittelnde, die freie Einheit des Begriffes.
Sie bestimmt sich als Tätigkeit, da diese Mitte der Widerspruch
der objektiven Allgemeinheit oder der Totalität des identischen Inhalts
und der gleichgültigen Unmittelbarkeit ist.
- Diese Mitte ist daher nicht mehr bloß innere, sondern seiende Notwendigkeit;
die objektive Allgemeinheit enthält die Beziehung auf sich selbst
als einfache Unmittelbarkeit, als Sein;
- im kategorischen Schlusse ist dies Moment zunächst Bestimmung der Extreme,
aber gegen die objektive Allgemeinheit der Mitte bestimmt es sich als Zufälligkeit,
damit als ein nur Gesetztes, auch Aufgehobenes,
d. i. in den Begriff oder in die Mitte als Einheit Zurückgegangenes,
welche selbst nun in ihrer Objektivität auch Sein ist.
Der Schlußsatz »Also ist B« drückt denselben Widerspruch
aus,
daß B ein unmittelbar Seiendes,
aber ebenso durch ein Anderes oder vermittelt ist.
Seiner Form nach ist er daher derselbe Begriff, welcher die Mitte ist;
nur als das Notwendige unterschieden von der Notwendigkeit,
- in der ganz oberflächlichen Form der Einzelheit gegen die Allgemeinheit.
Der absolute Inhalt von A und B ist derselbe;
es sind nur zwei verschiedene Namen derselben Grundlage für die Vorstellung,
insofern sie die Erscheinung der verschiedenen Gestalt des Daseins festhält
und vom Notwendigen seine Notwendigkeit unterscheidet;
insofern diese aber von B getrennt sein sollte, so wäre es nicht das Notwendige.
Es ist somit die Identität des Vermittelnden und des Vermittelten darin vorhanden.
3. Der hypothetische Schluß stellt zunächst die notwendige Beziehung
als Zusammenhang durch die Form oder negative Einheit dar,
wie der kategorische durch die positive Einheit
den gediegenen Inhalt, die objektive Allgemeinheit.
Aber die Notwendigkeit geht in das Notwendige zusammen;
die Formtätigkeit des Übersetzens der bedingenden Wirklichkeit in die
bedingte
ist an sich die Einheit, in welcher die vorher
zum gleichgültigen Dasein befreiten Bestimmtheiten des ((397)) Gegensatzes
aufgehoben sind und der Unterschied des A und B ein leerer Name ist.
Sie ist daher in sich reflektierte Einheit, - somit ein identischer Inhalt,
und ist dies nicht nur an sich,
sondern es ist durch diesen Schluß auch gesetzt,
indem das Sein des A auch nicht sein eigenes, sondern des B
und umgekehrt überhaupt das Sein des einen das Sein des anderen ist
und im Schlußsatze bestimmt das unmittelbare Sein
oder gleichgültige Bestimmtheit als eine vermittelte ist,
- also die Äußerlichkeit sich aufgehoben [hat]
und deren in sich gegangene Einheit gesetzt ist.
Die Vermittlung des Schlusses hat sich hierdurch bestimmt
als Einzelheit, Unmittelbarkeit
und als sich auf sich beziehende Negativität
oder unterscheidende und aus diesem Unterschiede
sich in sich zusammennehmende Identität,
- als absolute Form und eben dadurch
als objektive Allgemeinheit, mit sich identisch seiender Inhalt.
Der Schluß ist in dieser Bestimmung der disjunktive Schluß.
c. Der disjunktive Schluß
Wie der hypothetische Schluß im allgemeinen
unter dem Schema der zweiten Figur A-E-B steht,
so steht der disjunktive unter dem Schema
der dritten Figur des formalen Schlusses E-A-B.
Die Mitte ist aber die mit der Form erfüllte Allgemeinheit;
sie hat sich als die Totalität,
als entwickelte objektive Allgemeinheit bestimmt.
Der Medius Terminus ist daher sowohl Allgemeinheit
als Besonderheit und Einzelheit.
Als jene ist er erstlich die substantielle Identität der Gattung,
aber zweitens als eine solche,
in welche die Besonderheit, aber als ihr gleich, aufgenommen ist,
also als allgemeine Sphäre, die ihre totale Besonderung enthält,
- die in ihre Arten zerlegte Gattung:
A, welches sowohl B als C als D ist.
Die Besonderung ist aber als Unterscheidung
ebensosehr das Entweder-Oder des B, C und D, negative Einheit,
das gegenseitige Ausschließen der Bestimmungen.
- Dies Ausschließen ist nun ferner nicht nur ein gegenseitiges ((398))
und die Bestimmung bloß eine relative,
sondern ebensosehr wesentlich sich auf sich beziehende Bestimmung,
- das Besondere als Einzelheit mit Ausschließung der anderen.
A ist entweder B oder C oder D,
A ist aber B;
also ist A nicht C noch D.
Oder auch:
A ist entweder B oder C oder D,
A ist aber nicht C noch D;
also ist es B.
A ist nicht nur in den beiden Prämissen Subjekt, sondern auch im Schlußsatz.
In der ersten ist es Allgemeines und in seinem Prädikate
die in die Totalität ihrer Arten besonderte allgemeine Sphäre;
in der zweiten ist es als Bestimmtes oder als eine Art;
im Schlußsatz ist es als die ausschließende, einzelne Bestimmtheit
gesetzt.
- Oder auch ist es schon im Untersatze als ausschließende Einzelheit
und im Schlußsatze als das Bestimmte, was es ist, positiv gesetzt.
Was hiermit überhaupt als das Vermittelte erscheint,
ist die Allgemeinheit des A mit der Einzelheit.
Das Vermittelnde aber ist dieses A,
welches die allgemeine Sphäre seiner Besonderungen
und ein als Einzelnes Bestimmtes ist.
Was die Wahrheit des hypothetischen Schlusses ist,
die Einheit des Vermittelnden und des Vermittelten,
ist somit im disjunktiven Schlusse gesetzt,
der aus diesem Grunde ebensosehr kein Schluß mehr ist.
Die Mitte, welche in ihm als die Totalität des Begriffes gesetzt ist,
enthält nämlich selbst die beiden Extreme in ihrer vollständigen
Bestimmtheit.
Die Extreme, im Unterschiede von dieser Mitte, sind nur als ein Gesetztsein,
dem keine eigentümliche Bestimmtheit gegen die Mitte mehr zukommt.
Dies noch in bestimmterer Rücksicht auf den hypothetischen Schluß betrachtet,
so war in ihm eine substantielle Identität, als das innere Band der Notwendigkeit,
und eine davon unterschiedene negative Einheit
- nämlich die Tätigkeit oder ((399)) die Form,
welche ein Dasein in ein anderes übersetzte -
vorhanden.
Der disjunktive Schluß ist überhaupt in der Bestimmung der Allgemeinheit;
seine Mitte ist das A als Gattung und als vollkommen Bestimmtes;
durch diese Einheit ist jener vorher innere Inhalt auch gesetzt,
und umgekehrt das Gesetztsein oder die Form
ist nicht die äußerliche negative Einheit gegen ein gleichgültiges
Dasein,
sondern identisch mit jenem gediegenen Inhalte.
Die ganze Formbestimmung des Begriffs
ist in ihrem bestimmten Unterschied
und zugleich in der einfachen Identität des Begriffes gesetzt.
Dadurch hat sich nun der Formalismus des Schließens,
hiermit die Subjektivität des Schlusses und des Begriffes
überhaupt aufgehoben.
Dies Formelle oder Subjektive bestand darin,
daß das Vermittelnde der Extreme der Begriff als abstrakte Bestimmung
und [diese] dadurch von ihnen, deren Einheit sie ist, verschieden ist.
In der Vollendung des Schlusses dagegen,
worin die objektive Allgemeinheit
ebensosehr als Totalität der Formbestimmungen gesetzt ist,
ist der Unterschied des Vermittelnden und Vermittelten weggefallen.
Das, was vermittelt ist, ist selbst wesentliches Moment seines Vermittelnden,
und jedes Moment ist als die Totalität der Vermittelten.
Die Figuren des Schlusses stellen jede Bestimmtheit des Begriffs
einzeln als die Mitte dar, welche zugleich der Begriff als Sollen ist,
als Forderung, daß das Vermittelnde seine Totalität sei.
Die verschiedenen Gattungen der Schlüsse aber
stellen die Stufen der Erfüllung oder Konkretion der Mitte dar.
In dem formalen Schlusse wird die Mitte nur dadurch als Totalität gesetzt,
daß alle Bestimmtheiten, aber jede einzeln,
die Funktion der Vermittlung durchlaufen.
In den Schlüssen der Reflexion ist die Mitte
als die die Bestimmungen der Extreme äußerlich zusammenfassende Einheit.
Im Schlusse der Notwendigkeit hat sie sich
zur ebenso entwickelten und totalen als einfachen Einheit bestimmt,
und die Form des Schlusses,
der in dem Unterschiede der Mitte ((400)) gegen seine Extreme bestand,
hat sich dadurch aufgehoben.
Damit ist der Begriff überhaupt realisiert worden;
bestimmter hat er eine solche Realität gewonnen, welche Objektivität
ist.
Die nächste Realität war,
daß der Begriff als die in sich negative Einheit sich dirimiert
und als Urteil seine Bestimmungen
in bestimmtem und gleichgültigem Unterschiede setzt
und im Schlusse sich selbst ihnen entgegenstellt.
Indem er so noch das Innerliche dieser seiner Äußerlichkeit ist,
so wird durch den Verlauf der Schlüsse
diese Äußerlichkeit mit der innerlichen Einheit ausgeglichen;
die verschiedenen Bestimmungen kehren durch die Vermittlung,
in welcher sie zunächst nur in einem Dritten eins sind,
in diese Einheit zurück,
und die Äußerlichkeit stellt dadurch den Begriff an ihr selbst dar,
der hiermit ebensosehr nicht mehr
als innerliche Einheit von ihr unterschieden ist.
Jene Bestimmung des Begriffs aber, welche als Realität betrachtet worden,
ist umgekehrt ebensosehr ein Gesetztsein.
Denn nicht nur in diesem Resultate hat sich als die Wahrheit des Begriffs
die Identität seiner Innerlichkeit und Äußerlichkeit dargestellt,
sondern schon die Momente des Begriffs im Urteile
bleiben auch in ihrer Gleichgültigkeit gegeneinander
Bestimmungen, die ihre Bedeutung nur in ihrer Beziehung haben.
Der Schluß ist Vermittlung, der vollständige Begriff in seinem Gesetztsein.
Seine Bewegung ist das Aufheben dieser Vermittlung, in welcher
nichts an und für sich, sondern jedes nur vermittels eines Anderen ist.
Das Resultat ist daher eine Unmittelbarkeit,
die durch Aufheben der Vermittlung hervorgegangen,
ein Sein, das ebensosehr identisch mit der Vermittlung
und der Begriff ist,
der aus und in seinem Anderssein sich selbst hergestellt hat.
Dies Sein ist daher eine Sache, die an und für sich ist,
- die Objektivität. ((401))
Zweiter Abschnitt:
Die Objektivität
Im ersten Buche der objektiven Logik wurde das abstrakte Sein dargestellt
als übergehend in das Dasein, aber ebenso zurückgehend in das Wesen.
Im zweiten zeigt sich das Wesen, daß es sich zum Grunde bestimmt,
dadurch in die Existenz tritt und sich zur Substanz realisiert,
aber wieder in den Begriff zurückgeht.
Vom Begriffe ist nun zunächst gezeigt worden,
daß er sich zur Objektivität bestimmt.
Es erhellt von selbst,
daß dieser letztere Übergang seiner Bestimmung nach dasselbe ist,
was sonst in der Metaphysik als der Schluß vom Begriffe,
nämlich vom Begriffe Gottes auf sein Dasein,
oder als der sogenannte ontologische Beweis vom Dasein Gottes vorkam.
- Es ist ebenso bekannt, daß der erhabenste Gedanke Descartes',
daß der Gott das ist, dessen Begriff sein Sein in sich schließt,
nachdem er in die schlechte Form des formalen Schlusses,
nämlich in die Form jenes Beweises herabgesunken,
endlich der Kritik der Vernunft und dem Gedanken,
daß sich das Dasein nicht aus dem Begriffe herausklauben lasse,
unterlegen ist.
Einiges diesen Beweis Betreffende ist schon früher beleuchtet worden;
im ersten Teile [1. Bd.], S. 88 ff., indem das Sein
in seinem nächsten Gegensatze, dem Nichtsein, verschwunden
und als die Wahrheit beider sich das Werden gezeigt hat,
ist die Verwechslung bemerklich gemacht worden,
wenn bei einem bestimmten Dasein nicht das Sein desselben,
sondern sein bestimmter Inhalt festgehalten
und daher gemeint wird, wenn dieser bestimmte Inhalt, z. B. hundert Taler,
mit einem anderen bestimmten Inhalte,
z. B. dem Kontexte meiner Wahrnehmung, meinem Vermögenszustand
verglichen und dabei ein Unterschied gefunden wird,
ob jener Inhalt zu diesem hinzukomme oder nicht,
- als ob dann vom Unterschiede des Seins und Nichtseins
oder gar vom Unterschiede des Seins und des Begriffes gesprochen werde.
Ferner ist ((402)) daselbst S. 119 und II. Teil [II. Bd.], S. 78
die in dem ontologischen Beweise vorkommende
Bestimmung eines Inbegriffs aller Realitäten beleuchtet worden.
- Den wesentlichen Gegenstand jenes Beweises,
den Zusammenhang des Begriffes und des Daseins,
betrifft aber die eben geschlossene Betrachtung des Begriffs
und des ganzen Verlaufs, durch den er sich zur Objektivität bestimmt.
Der Begriff ist als absolut mit sich identische Negativität
das sich selbst Bestimmende;
es ist bemerkt worden, daß er schon,
indem er sich in der Einzelheit zum Urteil entschließt,
sich als Reales, Seiendes setzt;
diese noch abstrakte Realität vollendet sich in der Objektivität.
Wenn es nun scheinen möchte,
als ob der Übergang des Begriffs in die Objektivität
etwas anderes sei als der Übergang vom Begriff Gottes zu dessen Dasein,
so wäre einerseits zu betrachten,
daß der bestimmte Inhalt, Gott, im logischen Gange keinen Unterschied machte
und der ontologische Beweis
nur eine Anwendung dieses logischen Ganges auf jenen besonderen Inhalt wäre.
Auf der andern Seite aber ist sich wesentlich
an die oben gemachte Bemerkung zu erinnern,
daß das Subjekt erst in seinem Prädikate Bestimmtheit und Inhalt erhält,
vor demselben aber, er mag für das Gefühl, Anschauung und Vorstellung
sonst sein, was er will, für das begreifende Erkennen nur ein Name ist;
in dem Prädikate beginnt mit der Bestimmtheit
aber zugleich die Realisation überhaupt.
- Die Prädikate müssen aber gefaßt werden
als selbst noch in den Begriff eingeschlossen, somit als etwas Subjektives,
mit dem noch nicht zum Dasein herausgekommen ist;
insofern ist einerseits allerdings die Realisation des Begriffs
im Urteil noch nicht vollendet.
Andererseits bleibt aber auch
die bloße Bestimmung eines Gegenstandes durch Prädikate,
ohne daß sie zugleich die Realisation und Objektivierung des Begriffes ist,
etwas so Subjektives,
daß sie auch nicht einmal die wahrhafte Erkenntnis
und Bestimmung des Begriffs des Gegenstandes ist,
- ein Subjektives in dem Sinne von abstrakter Reflexion
und unbegriffenen ((403)) Vorstellungen.