§19
Die Logik ist die Wissenschaft der reinen Idee,
das ist der Idee im abstrakten Elemente des Denkens.
§20
Nehmen wir das Denken in seiner am nächsten liegenden Vorstellung auf,
so erscheint es
a) zunächst in seiner gewöhnlichen subjektiven Bedeutung,
als eine der geistigen Tätigkeiten oder Vermögen neben anderen,
der Sinnlichkeit, Anschauen, Phantasie usf., Begehren, Wollen usf.
Das Produkt desselben, die Bestimmtheit oder Form des Gedankens,
ist das Allgemeine, Abstrakte überhaupt.
Das Denken als ((71)) die Tätigkeit ist somit das tätige Allgemeine,
und zwar das sich betätigende,
indem die Tat, das Hervorgebrachte, eben das Allgemeine ist.
Das Denken als Subjekt vorgestellt ist Denkendes,
und der einfache Ausdruck des existierenden Subjekts als Denkenden
ist Ich.
§ 21
ß) Indem Denken als tätig in Beziehung auf Gegenstände genommen
wird,
das Nachdenken über etwas,
so enthält das Allgemeine als solches Produkt seiner Tätigkeit
den Wert der Sache, das Wesentliche, das Innere, das Wahre.
§ 22
y) Durch das Nachdenken wird an der Art,
wie der Inhalt zunächst in der Empfindung, Anschauung, Vorstellung ist,
etwas verändert;
es ist somit nur vermittels einer Veränderung,
daß die wahre Natur des Gegenstandes zum Bewußtsein kommt.
§ 23
d) Indem im Nachdenken ebensosehr
die wahrhafte Natur zum Vorschein kommt,
als dies Denken meine Tätigkeit ist,
so ist jene ebensosehr das Erzeugnis meines Geistes,
und zwar als denkenden Subjekts,
Meiner nach meiner einfachen Allgemeinheit,
als des schlechthin bei sich seienden Ichs,
- oder meiner Freiheit.
§ 24
Die Gedanken können nach diesen Bestimmungen
objektive ((80)) Gedanken genannt werden,
worunter auch die Formen,
die zunächst in der gewöhnlichen Logik betrachtet
und nur für Formen des bewußten Denkens genommen zu werden pflegen,
zu rechnen sind.
Die Logik fällt daher mit der Metaphysik zusammen,
der Wissenschaft der Dinge in Gedanken gefaßt,
welche dafür galten, die Wesenheiten der Dinge auszudrücken.
§ 25
Der Ausdruck von objektiven Gedanken bezeichnet die Wahrheit,
welche der absolute Gegenstand,
nicht bloß das Ziel der Philosophie sein soll.
Er zeigt aber überhaupt sogleich einen Gegensatz,
und zwar denjenigen, um dessen Bestimmung und Gültigkeit
das Interesse des philosophischen Standpunktes jetziger Zeit
und die Frage um die Wahrheit und um die Erkenntnis derselben sich dreht.
Sind die Denkbestimmungen
mit einem festen Gegensatze behaftet, d. i. sind sie nur endlicher Natur,
so sind sie der Wahrheit, die absolut an und für sich ist, unangemessen,
so kann die Wahrheit nicht in das Denken eintreten.
Das Denken, nur endliche Bestimmungen hervorbringend
und in solchen sich bewegend,
heißt Verstand (im genaueren Sinne des Wortes).
Näher ist die Endlichkeit der Denkbestimmungen
auf die gedoppelte Weise aufzufassen:
die eine, daß sie nur subjektiv sind
und den bleibenden Gegensatz am Objektiven haben,
die andere, daß sie, als beschränkten Inhaltes überhaupt,
sowohl gegeneinander als noch mehr gegen das Absolute
im Gegensatze verharren.
Die dem Denken zur Objektivität gegebenen Stellungen
sollen als nähere Einleitung,
um die Bedeutung und den Standpunkt, welcher hier der Logik gegeben ist,
zu erläutern und herbeizuführen, nun betrachtet werden.
§ 26
Die erste Stellung ist das unbefangene Verfahren,
welches, noch
ohne das Bewußtsein des Gegensatzes des Denkens in und gegen sich,
den Glauben enthält, daß durch das Nachdenken die Wahrheit erkannt,
das, was die Objekte wahrhaft sind, vor das Bewußtsein gebracht werde.
In diesem Glauben geht das Denken geradezu an die Gegenstände,
reproduziert den Inhalt der Empfindungen und Anschauungen aus sich
zu einem Inhalte des Gedankens und ist in solchem als der Wahrheit befriedigt.
Alle anfängliche Philosophie, alle Wissenschaften,
ja selbst das tägliche Tun und Treiben des Bewußtseins lebt in diesem
Glauben.
§ 27
Dieses Denken kann wegen der Bewußtlosigkeit über seinen Gegensatz
ebensowohl seinem Gehalte nach echtes spekulatives Philosophieren sein,
als auch in endlichen Denkbestimmungen,
d. i. in dem noch unaufgelösten Gegensatze verweilen.
Hier in der Einleitung kann es nur das Interesse sein,
diese Stellung des Denkens nach seiner Grenze zu betrachten
und daher das letztere Philosophieren zunächst vorzunehmen.
- Dieses in seiner bestimmtesten und uns am nächsten liegenden Ausbildung
war die vormalige Metaphysik,
wie sie vor der Kantischen Philosophie bei uns beschaffen war.
Diese Metaphysik ist jedoch
nur in Beziehung auf die Geschichte der Philosophie etwas Vormaliges;
für sich ist sie überhaupt immer vorhanden,
die bloße Verstandesansicht der Vernunftgegenstände.
Die nähere Betrachtung ihrer Manier und ihres Hauptinhaltes
hat daher zugleich dies nähere präsente Interesse. ((93))
§ 28
Diese Wissenschaft betrachtete die Denkbestimmungen
als die Grundbestimmungen der Dinge;
sie stand durch diese Voraussetzung, daß das, was ist,
damit daß es gedacht wird, an sich erkannt werde,
höher als das spätere kritische Philosophieren.
Aber 1. wurden jene Bestimmungen in ihrer Abstraktion
als für sich geltend und als fähig genommen, Prädikate des Wahren
zu sein.
Jene Metaphysik setzte überhaupt voraus,
daß die Erkenntnis des Absoluten in der Weise geschehen könne,
daß ihm Prädikate beigelegt werden,
und untersuchte weder die Verstandesbestimmungen
ihrem eigentümlichen Inhalte und Werte nach,
noch auch diese Form,
das Absolute durch Beilegung von Prädikaten zu bestimmen.
§ 29
Dergleichen Prädikate sind für sich ein beschränkter Inhalt
und zeigen sich schon als der Fülle der Vorstellung (von Gott, Natur, Geist
usf. )
nicht angemessen und sie keineswegs ((96)) erschöpfend.
Alsdann sind sie dadurch, daß sie Prädikate eines Subjekts seien,
miteinander verbunden,
durch ihren Inhalt aber verschieden,
so daß sie gegeneinander von außen her aufgenommen werden.
§ 30
2. Ihre Gegenstände waren zwar Totalitäten,
welche an und für sich der Vernunft,
dem Denken des in sich konkreten Allgemeinen angehören,
- Seele, Welt, Gott;
aber die Metaphysik nahm sie aus der Vorstellung auf,
legte sie als fertige gegebene Subjekte
bei der Anwendung der Verstandesbestimmungen darauf zugrunde
und hatte nur an jener Vorstellung den Maßstab,
ob die Prädikate passend und genügend seien oder nicht.
§ 31
Die Vorstellungen von Seele, Welt, Gott
scheinen zunächst dem Denken einen festen Halt zu gewähren.
Außerdem aber,
daß ihnen der Charakter besonderer Subjektivität beigemischt ist
und sie hiernach eine sehr verschiedene Bedeutung haben können,
so bedürfen sie es vielmehr,
erst durch das Denken die feste Bestimmung zu erhalten.
Dies drückt jeder Satz aus, als in welchem erst durch das Prädikat
(d. i. in der Philosophie durch die Denkbestimmung) angegeben werden soll,
was das Subjekt, d. i. die anfängliche Vorstellung sei.
§ 32
3. Diese Metaphysik wurde Dogmatismus,
weil sie nach der Natur der endlichen Bestimmungen annehmen mußte,
daß von zwei entgegen gesetzten Behauptungen, dergleichen jene Sätze
waren,
die eine wahr, die andere aber falsch sein müsse.
§ 33
Den ersten Teil dieser Metaphysik in ihrer geordneten Gestalt
machte die Ontologie aus
- die Lehre von den abstrakten Bestimmungen des Wesens.
Für diese in ihrer Mannigfaltigkeit und endlichem Gelten
mangelt es an einem Prinzip;
sie müssen darum empirisch und zufälligerweise aufgezählt,
und ihr näherer Inhalt kann nur auf die Vorstellung,
auf die Versicherung, daß man sich bei einem Worte gerade dies denke,
etwa auch auf die Etymologie gegründet werden.
Es kann dabei bloß um die mit dem Sprachgebrauch übereinstimmende
Richtigkeit der Analyse und empirische ((99)) Vollständigkeit,
nicht um die Wahrheit und Notwendigkeit solcher Bestimmungen
an und für sich zu tun sein.
§ 34
Der zweite Teil war die rationelle Psychologie oder Pneumatologie,
welche die metaphysische Natur der Seele,
nämlich des Geistes als eines Dinges betrifft.
§ 35
Der dritte Teil, die Kosmologie, handelte von der Welt,
ihrer Zufälligkeit, Notwendigkeit, Ewigkeit, Begrenztsein in Raum und Zeit,
den formellen Gesetzen in ihren Veränderungen,
ferner von der Freiheit des Menschen und dem Ursprunge des Bösen.
§ 36
Der vierte Teil, die natürliche oder rationelle Theologie,
betrachtete den Begriff Gottes
oder dessen Möglichkeit, die Beweise von seinem Dasein und seine Eigenschaften.
B Zweite Stellung des Gedankens zur Objektivität
1. EMPIRISMUS
§ 37
Das Bedürfnis
teils eines konkreten Inhalts gegen die abstrakten Theorien des Verstandes,
der nicht für sich selbst aus seinen Allgemeinheiten zur Besonderung
und Bestimmung fortgehen kann,
teils eines festen Halts gegen die Möglichkeit
auf dem Felde und nach der Methode der endlichen ((106)) Bestimmungen
alles beweisen zu können,
führte zunächst auf den Empirismus, welcher,
statt in dem Gedanken selbst das Wahre zu suchen,
dasselbe aus der Erfahrung,
der äußeren und inneren Gegenwart, zu holen geht.
§ 38
Der Empirismus hat diese Quelle einerseits mit der Metaphysik selbst gemein,
als welche für die Beglaubigung ihrer Definitionen
- der Voraussetzungen sowie des bestimmteren Inhalts -
ebenfalls die Vorstellungen,
d. h. den zunächst von der Erfahrung herrührenden Inhalt zur Gewähr
hat.
Andernteils ist die einzelne Wahrnehmung von der Erfahrung ((107)) unterschieden,
und der Empirismus erhebt den der Wahrnehmung,
dem Gefühl und der Anschauung angehörigen Inhalt
in die Form allgemeiner Vorstellungen, Sätze und Gesetze usf.
Dies geschieht jedoch nur in dem Sinne,
daß diese allgemeinen Bestimmungen (z. B. Kraft)
keine weitere Bedeutung und Gültigkeit für sich haben sollen
als die aus der Wahrnehmung genommene,
und kein als in der Erscheinung nachzuweisender Zusammenhang
Berechtigung haben soll.
Den festen Halt nach der subjektiven Seite hat das empirische Erkennen
darin, daß das Bewußtsein in der Wahrnehmung
seine eigene unmittelbare Gegenwart und Gewißheit hat.
§ 39
Über dies Prinzip ist zunächst die richtige Reflexion gemacht worden,
daß in dem, was Erfahrung genannt wird
und von bloßer einzelner Wahrnehmung einzelner Tatsachen
zu unterscheiden ist, sich zwei Elemente finden,
- das eine der für sich vereinzelte, unendlich mannigfaltige Stoff,
das andere die Form, die Bestimmungen der Allgemeinheit und Notwendigkeit.
Die Empirie zeigt wohl viele,
etwa unzählbar viele gleiche Wahrnehmungen auf;
aber etwas ganz anderes ist noch die Allgemeinheit als die große Menge.
Ebenso gewährt die Empirie wohl Wahrnehmungen
von aufeinanderfolgenden Veränderungen
oder von nebeneinanderliegenden Gegenständen,
aber nicht einen Zusammenhang der Notwendigkeit.
Indem nun die Wahrnehmung
die Grundlage dessen, was für Wahrheit gelte, bleiben soll,
so erscheint die Allgemeinheit und Notwendigkeit als etwas Unberechtigtes,
als eine subjektive Zufälligkeit, eine bloße Gewohnheit,
deren Inhalt so oder anders beschaffen sein kann. ((111))
II. KRITISCHE PHILOSOPHIE
§ 40
Die kritische Philosophie hat es mit dem Empirismus gemein,
die Erfahrung für den einzigen Boden der Erkenntnisse anzunehmen,
welche sie aber nicht für Wahrheiten,
sondern nur für Erkenntnisse von Erscheinungen gelten läßt.
Zunächst wird von dem Unterschiede der Elemente ausgegangen,
die sich in der Analyse der Erfahrung finden,
des sinnlichen Stoffes und der allgemeinen Beziehungen desselben.
Indem sich hiermit die im vorhergehenden § angeführte Reflexion verbindet,
daß in der Wahrnehmung für sich nur Einzelnes
und nur solches, was geschehe, enthalten sei,
wird zugleich bei dem Faktum beharrt,
daß die Allgemeinheit ((112)) und Notwendigkeit
als ebenso wesentliche Bestimmungen sich in dem,
was Erfahrung genannt wird vorfinden.
Weil dieses Element nun nicht aus dem Empirischen als solchem herstammt,
so gehört es der Spontaneität des Denkens an oder ist a priori.
- Die Denkbestimmungen oder Verstandesbegriffe
machen die Objektivität der Erfahrungserkenntnisse aus.
Sie enthalten überhaupt Beziehungen,
und es formieren sich daher durch sie synthetische Urteile a priori
(d. i. ursprüngliche Beziehungen Entgegengesetzter).
§ 41
Die kritische Philosophie unterwirft nun den Wert der in der Metaphysik
- übrigens auch in den anderen Wissenschaften und im gewöhnlichen
Vorstellen -
gebrauchten Verstandesbegriffe zunächst der Untersuchung.
Diese Kritik geht jedoch nicht auf den Inhalt und das bestimmte Verhältnis
dieser Denkbestimmungen gegeneinander selbst ein,
sondern betrachtet sie
nach dem Gegensatz von Subjektivität und Objektivität überhaupt.
Dieser Gegensatz, wie er hier genommen wird, bezieht sich (s. vorherg.§
)
auf den Unterschied der Elemente innerhalb der Erfahrung.
Die Objektivität heißt hier das Element von Allgemeinheit und Notwendigkeit,
d. i. von den Denkbestimmungen selbst, - dem sogenannten Apriorischen.
Aber die kritische Philosophie erweitert den Gegensatz so,
daß in die Subjektivität das Gesamte der Erfahrung,
d. h. jene beiden Elemente zusammen, fällt
und derselben nichts gegenüber bleibt als das Ding-an-sich.
Die näheren Formen des Apriorischen,
d. i. des Denkens, ((113)) und zwar desselben als der
seiner Objektivität ungeachtet nur subjektiven Tätigkeit,
ergeben sich auf folgende Weise,
- einer Systematisierung, welche übrigens
nur auf psychologisch-historischen Grundlagen beruht.
§ 42
a) Das theoretische Vermögen, die Erkenntnis als solche.
Als den bestimmten Grund der Verstandesbegriffe gibt diese Philosophie
die ursprüngliche Identität des Ich im Denken
(transzendentale Einheit des Selbstbewußtseins) an.
Die durch Gefühl und die Anschauung gegebenen Vorstellungen
sind ihrem Inhalte nach ein Mannigfaltiges,
und ebensosehr durch ihre Form, durch das Außereinander der Sinnlichkeit,
in ihren beiden Formen, Raum und Zeit,
welche als Formen (das Allgemeine) des Anschauens selbst a priori sind.
Dieses Mannigfaltige des Empfindens und Anschauens,
indem Ich dasselbe auf sich bezieht
und in sich als in einem Bewußtsein vereinigt (reine Apperzeption),
wird hiermit in Identität, in eine ursprüngliche Verbindung gebracht.
Die bestimmten Weisen dieses Beziehens
sind die reinen Verstandesbegriffe, die Kategorien.
§ 43
Einerseits ist es durch die Kategorien,
daß die bloße Wahrnehmung zur Objektivität, zur Erfahrung erhoben
wird,
andererseits aber sind diese Begriffe,
als Einheiten bloß des ((119)) subjektiven Bewußtseins,
durch den gegebenen Stoff bedingt, für sich leer
und haben ihre Anwendung und Gebrauch allein in der Erfahrung,
deren anderer Bestandteil, die Gefühls- und Anschauungsbestimmungen,
ebenso nur ein Subjektives ist.
§ 44
Die Kategorien sind daher unfähig, Bestimmungen des Absoluten zu sein,
als welches nicht in einer Wahrnehmung gegeben ist,
und der Verstand oder die Erkenntnis durch die Kategorien
ist darum unvermögend, die Dinge an sich zu erkennen.
§ 45
Es ist nun die Vernunft, das Vermögen des Unbedingten,
welche das Bedingte dieser Erfahrungskenntnisse einsieht.
Was hier Vernunftgegenstand heißt, das Unbedingte oder Unendliche,
ist nichts anderes als das Sich-selbst-Gleiche,
oder es ist die (§ 42) erwähnte ursprüngliche Identität
des Ich im Denken.
Vernunft heißt dies abstrakte Ich oder Denken,
welches diese reine Identität sich zum Gegenstande oder Zweck macht.
Vgl. Anm. z. vorh. §.
Dieser schlechthin bestimmungslosen Identität
sind die Erfahrungserkenntnisse unangemessen,
weil sie überhaupt von bestimmtem Inhalte sind.
Indem solches Unbedingte für das Absolute und Wahre der Vernunft
(für die Idee) angenommen wird,
so werden somit die Erfahrungskenntnisse für das Unwahre,
für Erscheinungen erklärt.
§ 46
Es tritt aber das Bedürfnis ein,
diese Identität oder das leere Ding-an-sich zu erkennen.
Erkennen heißt nun nichts anderes,
als einen Gegenstand nach seinem bestimmten Inhalte zu wissen.
Bestimmter Inhalt aber enthält mannigfaltigen Zusammenhang in ihm selbst
und begründet Zusammenhang mit vielen anderen Gegenständen.
Für diese Bestimmung jenes Unendlichen oder Dings-an-sich
hätte diese Vernunft nichts als die Kategorien;
indem sie diese dazu gebrauchen will, wird sie überfliegend (transzendent).
§ 47
1. Das erste Unbedingte, welches betrachtet wird,
ist (s. oben § 34) die Seele.
- In meinem Bewußtsein finde Ich mich immer
a) als das bestimmende Subjekt,
ß) als ein Singuläres oder Abstrakt-Einfaches,
y) als das in allem Mannigfaltigen desjenigen, dessen ich mir bewußt bin,
Ein und Dasselbe, - als Identisches,
Q) als ein mich als Denkendes von allen Dingen außer mir Unterscheidendes.
Das Verfahren der vormaligen Metaphysik wird nun richtig angegeben,
daß sie an die Stelle dieser empirischen Bestimmungen Denkbestimmungen,
die entsprechenden Kategorien setze,
wodurch diese vier Sätze entstehen,
a) die Seele ist Substanz,
ß) sie ist einfache Substanz,
y) sie ist den verschiedenen Zeiten ihres Daseins nach numerisch-identisch,
Q ) sie steht im Verhältnisse zum Räumlichen.
An diesem Übergange wird der Mangel bemerklich gemacht,
daß zweierlei Bestimmungen miteinander verwechselt werden (Paralogismus),
nämlich empirische Bestimmungen mit Kategorien,
daß es etwas Unberechtigtes sei, aus jenen auf diese zu schließen,
überhaupt an die Stelle der ersteren die anderen zu setzen.
Man sieht, daß diese Kritik nichts anderes ausdrückt als die oben
§ 39 angeführte
Humesche Bemerkung, daß die Denkbestimmungen überhaupt
- Allgemeinheit und Notwendigkeit -
nicht in der Wahrnehmung angetroffen werden,
daß das Empirische seinem Inhalte wie seiner Form nach
verschieden sei von der Gedankenbestimmung.
§ 48
2. Bei dem Versuche der Vernunft,
das Unbedingte des zweiten Gegenstandes (§ 35), der Welt, zu erkennen,
gerät sie in Antinomien, d. h. in die Behauptung zweier
entgegengesetzter Sätze über denselben Gegenstand, und zwar so,
daß jeder dieser Sätze mit gleicher Notwendigkeit behauptet werden
muß.
Hieraus ergibt sich, daß der weltliche Inhalt,
dessen Bestimmungen in solchen Widerspruch geraten,
nicht an sich, sondern nur Erscheinung sein könne.
Die Auflösung ist,
daß der Widerspruch nicht in den Gegenstand an und für sich fällt,
sondern allein der erkennenden Vernunft zukommt.
§ 49
y) Der dritte Vernunftgegenstand ist Gott (§ 36),
welcher erkannt, d. i. denkend bestimmt werden soll.
Für den Verstand ist nun gegen die einfache Identität
alle Bestimmung nur eine Schranke, eine Negation als solche;
somit ist alle Realität nur schrankenlos, d. i. unbestimmt zu nehmen,
und Gott wird als Inbegriff aller Realitäten oder als das allerrealste
Wesen
zum einfachen Abstraktum, und für die Bestimmung bleibt nur
die ebenso schlechthin abstrakte Bestimmtheit, das Sein, übrig.
Abstrakte Identität, welche auch hier der Begriff genannt wird,
und Sein sind die zwei Momente, deren Vereinigung es ist,
die von der Vernunft gesucht wird; sie ist das Ideal der Vernunft.
§ 50
Diese Vereinigung läßt zwei Wege oder Formen zu;
es kann nämlich von dem Sein angefangen
und von da zum Abstraktum des Denkens übergegangen,
oder umgekehrt kann der Übergang vom Abstraktum aus
zum Sein bewerkstelligt werden.
Was jenen Anfang mit dem Sein betrifft, so stellt sich das Sein, als das Unmittelbare,
dar als ein unendlich vielfach bestimmtes Sein, eine erfüllte Welt.
Diese kann näher bestimmt werden
als eine Sammlung von unendlich vielen Zufälligkeiten überhaupt (im
kosmologischen Beweise)
oder als eine Sammlung von unendlich vielen Zwecken
und zweckmäßigen Verhältnissen (im physikotheologischen Beweise).
- Dieses erfüllte Sein denken heißt,
ihm die Form von Einzelheiten und Zufälligkeiten abstreifen
und es als ein allgemeines, an und für sich notwendiges
und nach allgemeinen Zwecken sich bestimmendes und tätiges Sein,
welches von jenem ersten verschieden ist, fassen, - als Gott.
- Der Hauptsinn der Kritik dieses Ganges ist,
daß derselbe ein Schließen, ein Übergang ist.
Indem nämlich die Wahrnehmungen und deren Aggregat, die Welt,
an ihnen als solchen nicht die Allgemeinheit zeigen,
zu welcher das Denken jenen ((130)) Inhalt reinigt,
so werde hiermit diese Allgemeinheit nicht
durch jene empirische Weltvorstellung berechtigt.
Dem Aufsteigen des Gedankens
von der empirischen Weltvorstellung zu Gott
wird somit der Humesche Standpunkt entgegengesetzt (wie bei den Paralogismen,
s. § 47)
- der Standpunkt, der es für unzulässig erklärt, die Wahrnehmungen
zu denken,
d. i. das Allgemeine und Notwendige aus denselben herauszuheben.
§ 51
Der andere Weg der Vereinigung, durch die das Ideal zustände kommen soll,
geht vom Abstraktum des Denkens aus
fort zur Bestimmung, für die nur das Sein übrigbleibt;
- ontologischer Beweis vom Dasein Gottes.
Der Gegensatz, der hier vorkommt, ist der des Denkens und Seins,
da im ersten Wege das Sein den beiden Seiten gemeinschaftlich ist
und der Gegensatz
nur den Unterschied von dem Vereinzelten und Allgemeinen betrifft.
Was der Verstand diesem anderen Wege entgegenstellt,
ist an sich dasselbe, was soeben angeführt worden,
daß nämlich, wie in dem Empirischen sich das Allgemeine nicht vorfinde,
so sei ebenso umgekehrt im Allgemeinen das Bestimmte nicht enthalten,
und das Bestimmte ist hier das Sein.
Oder das Sein könne nicht aus dem Begriffe abgeleitet
und herausanalysiert werden.
§ 52
Dem Denken bleibt auf diese Weise auf seiner höchsten Spitze
die Bestimmtheit etwas Äußerliches;
es bleibt nur schlechthin abstraktes Denken,
welches hier immer Vernunft heißt.
Diese, ist hiermit das Resultat, liefert nichts als die formelle Einheit
zur Vereinfachung und Systematisierung der Erfahrungen,
ist ein Kanon, nicht ein Organon der Wahrheit,
vermag nicht eine Doktrin des Unendlichen,
sondern nur eine Kritik der Erkenntnis zu liefern.
Diese Kritik besteht in ihrer letzten Analyse in der Versicherung,
daß das Denken in sich nur die unbestimmte Einheit
und die Tätigkeit dieser unbestimmten Einheit sei.
§ 53
b) Die praktische Vernunft wird als der sich selbst
und zwar auf allgemeine Weise bestimmende, d. i. denkende Wille gefaßt.
Sie soll imperative, objektive Gesetze der Freiheit geben,
d. i. solche, welche sagen, was geschehen soll.
Die Berechtigung, hier das Denken
als objektiv bestimmende Tätigkeit (d. i. in der Tat eine Vernunft)
anzunehmen, wird darein gesetzt,
daß die praktische Freiheit durch Erfahrung bewiesen,
d. i. in der Erscheinung des Selbstbewußtseins nachgewiesen werden könne.
Gegen diese Erfahrung im Bewußtsein rekurriert alles,
was der Determinismus ebenso aus der Erfahrung dagegen vorbringt,
insbesondere die skeptische (auch Humesche) Induktion
von der unendlichen Verschiedenheit desjenigen,
was für Recht und Pflicht unter den Menschen gilt,
d. i. der objektiv sein sollenden Gesetze der Freiheit.
§ 54
Für das, was das praktische Denken sich zum Gesetz mache,
für das Kriterium des Bestimmens seiner in sich selbst,
ist wieder nichts anderes vorhanden als dieselbe abstrakte Identität des
Verstandes,
daß kein Widerspruch in dem Bestimmen stattfinde;
- die praktische Vernunft kommt damit über den Formalismus nicht hinaus,
welcher das Letzte der theoretischen Vernunft sein soll.
Aber diese praktische Vernunft setzt die allgemeine Bestimmung, das Gute,
nicht nur in sich, sondern ist erst eigentlicher praktisch in der Forderung,
daß das Gute weltliches Dasein, äußerliche Objektivität
habe,
d. i. daß der Gedanke nicht bloß subjektiv, sondern objektiv überhaupt
sei.
Von diesem Postulate der praktischen Vernunft nachher.
§ 55
c) Der reflektierenden Urteilskraft
wird das Prinzip eines anschauenden Verstandes zugeschrieben,
d. i. worin das Besondere, welches für das Allgemeine (die abstrakte Identität)
zufällig sei und davon nicht abgeleitet werden könne,
durch dies Allgemeine selbst bestimmt werde,
- was in den Produkten der Kunst und der organischen Natur erfahren werde.
§ 56
Hier ist der Gedanke eines anderen Verhältnisses
vom Allgemeinen des Verstandes zum Besonderen der Anschauung aufgestellt,
als in der Lehre
von der theoretischen und praktischen Vernunft zugrunde liegt.
Es verknüpft sich damit aber nicht die Einsicht,
daß jenes das wahrhafte, ja die Wahrheit selbst ist.
Vielmehr wird diese Einheit nur aufgenommen,
wie sie in endlichen Erscheinungen zur Existenz ((140)) kommt,
und wird in der Erfahrung aufgezeigt.
Solche Erfahrung zunächst im Subjekte gewährt teils das Genie
das Vermögen, ästhetische Ideen zu produzieren,
d. i. Vorstellungen der freien Einbildungskraft,
die einer Idee dienen und zu denken geben,
ohne daß solcher Inhalt in einem Begriffe ausgedrückt wäre
oder sich darin ausdrücken ließe,
- teils das Geschmacksurteil,
das Gefühl der Zusammenstimmung der Anschauungen oder Vorstellungen
in ihrer Freiheit zum Verstande in seiner Gesetzmäßigkeit.
§ 57
Das Prinzip der reflektierenden Urteilskraft ferner für die lebendigen
Naturprodukte
wird als der Zweck bestimmt, der tätige Begriff,
das in sich bestimmte und bestimmende Allgemeine.
Zugleich wird die Vorstellung der äußerlichen oder endlichen Zweckmäßigkeit
entfernt, in welcher der Zweck für das Mittel
und das Material worin er sich realisiert, nur äußerliche Form ist.
Wohingegen im Lebendigen der Zweck in der Materie
immanente Bestimmung und Tätigkeit ist
und alle Glieder ebenso sich gegenseitig Mittel als Zweck sind.
§ 58
Wenn nun gleich in solcher Idee das Verstandesverhältnis
von Zweck und Mittel, von Subjektivität und Objektivität aufgehoben
ist,
so wird nun doch wieder im Widerspruch hiermit
der Zweck für eine Ursache erklärt, welche nur als Vorstellung,
d. h. als ein Subjektives existiere und tätig sei,
- hiermit denn auch die Zweckbestimmung nur für ein
unserem Verstande angehöriges Prinzip der Beurteilung erklärt.
§ 59
Die Idee nach diesem Prinzip in ihrer ganzen Unbeschränktheit wäre,
daß die von der Vernunft bestimmte Allgemeinheit, der absolute Endzweck,
das Gute, in der Welt verwirklicht würde,
und zwar durch ein Drittes, die diesen Endzweck selbst setzende
und ihn realisierende Macht, - Gott, in welchem, der absoluten Wahrheit,
hiermit jene Gegensätze von Allgemeinheit und Einzelheit,
von Subjektivität und Objektivität aufgelöst
und für unselbständig und unwahr erklärt sind.
§ 60
Allein das Gute, worin der Endzweck der Welt gesetzt wird,
ist von vornherein nur als unser Gutes,
als das moralische Gesetz unserer praktischen Vernunft bestimmt;
so daß die Einheit weiter nicht geht als auf die Übereinstimmung
des Weltzustands und der Weltereignisse mit unserer Moralität.
Außerdem, daß selbst mit dieser Beschränkung der Endzweck,
das Gute,
ein bestimmungsloses Abstraktum ist, wie auch das, was Pflicht sein soll.
Näher wird gegen diese Harmonie der Gegensatz,
der in ihrem Inhalte als unwahr gesetzt ist, wieder erweckt und behauptet,
so daß die Harmonie ° ((142)) als ein nur Subjektives bestimmt wird,
- als ein solches, das nur sein soll, d. i. das zugleich nicht Realität
hat,
- als ein Geglaubtes, dem nur subjektive Gewißheit, nicht Wahrheit,
d. i. nicht jene der Idee entsprechende Objektivität zukomme.
- Wenn dieser Widerspruch dadurch verdeckt zu werden scheint,
daß die Realisierung der Idee in die Zeit,
in eine Zukunft, wo die Idee auch sei, verlegt wird,
so ist solche sinnliche Bedingung wie die Zeit
das Gegenteil vielmehr von einer Auflösung des Widerspruchs,
und die entsprechende Verstandesvorstellung, der unendliche Progreß,
ist unmittelbar nichts als der perennierend gesetzte Widerspruch selbst.
§ 61
In der kritischen Philosophie wird das Denken so aufgefaßt,
daß es subjektiv und dessen letzte,
unüberwindliche Bestimmung die abstrakte Allgemeinheit,
die formelle Identität sei;
das Denken wird so der Wahrheit als in sich konkreter Allgemeinheit entgegengesetzt.
In dieser höchsten Bestimmung des Denkens, welche die Vernunft sei,
kommen die Kategorien nicht in Betracht.
- Der entgegengesetzte Standpunkt ist,
das Denken als Tätigkeit nur des Besonderen aufzufassen
und es auf diese Weise gleichfalls für unfähig zu erklären,
Wahrheit zu fassen.
§ 62
Das Denken als Tätigkeit des Besonderen hat nur die
Kategorien zu seinem Produkte und Inhalte.
Diese, wie sie der Verstand festhält,
sind beschränkte Bestimmungen,
Formen des Bedingten, Abhängigen, Vermittelten.
Für das darauf beschränkte Denken ist das Unendliche, das Wahre, nicht;
es kann keinen Übergang zu demselben machen
(gegen die Beweise vom Dasein Gottes) .
Diese Denkbestimmungen werden auch Begriffe genannt;
und einen Gegenstand begreifen heißt insofern nichts
als ihn in der Form eines Bedingten und Vermittelten fassen,
somit, insofern er das Wahre, Unendliche, Unbedingte ist,
ihn in ein Bedingtes und Vermietetes verwanden
und auf solche Weise, statt das Wahre denkend zu fassen,
es vielmehr in Unwahres verkehren.
§ 63
Zugleich wird behauptet, daß die Wahrheit für den Geist ist,
so sehr, daß es die Vernunft allein ist,
durch welche der Mensch besteht, und daß sie das Wissen von Gott ist.
Weil aber das vermittelte Wissen
nur auf endlichen Inhalt eingeschränkt sein soll,
so ist die Vernunft unmittelbares Wissen, Glaube.
§64
Das, was dieses unmittelbare Wissen weiß, ist,
daß das Unendliche, Ewige, Gott, das in unserer Vorstellung ist,
auch ist;
- daß im Bewußtsein mit dieser Vorstellung unmittelbar
und unzertrennlich die Gewißheit ihres Seins verbunden ist.
§ 65
Dieser Standpunkt begnügt sich nicht damit,
von dem vermittelten Wissen gezeigt zu haben,
daß es, isoliert genommen, für die Wahrheit ungenügend sei,
sondern seine Eigentümlichkeit besteht darin,
daß das unmittelbare Wissen nur isoliert genommen,
mit Ausschließung der Vermittlung,
die Wahrheit zum Inhalte habe.
- In solchen Ausschließungen selbst gibt sich sogleich
der genannte Standpunkt als ein Zurückfallen
in den metaphysischen Verstand kund,
in das Entweder-Oder desselben,
damit in der Tat selbst in das Verhältnis der äußerlichen Vermittlung,
das auf dem Festhalten an Endlichem,
d. i. einseitigen Bestimmungen beruht,
über die jene Ansicht fälschlich sich hinausgesetzt zu haben meint.
Doch lassen wir diesen Punkt unentwickelt;
das ausschließend unmittelbare Wissen wird nur als eine Tatsache behauptet,
und hier in der Einleitung ist es nur nach dieser äußerlichen Reflexion
aufzunehmen.
An sich kommt es auf ((156)) das logische des Gegensatzes
von Unmittelbarkeit und Vermittlung an.
Aber jener Standpunkt weist es ab, die Natur der Sache,
d. i. den Begriff zu betrachten,
denn eine solche Betrachtung führt auf Vermittlung und gar auf Erkenntnis.
Die wahrhafte Betrachtung, die des logischen,
hat ihre Stelle innerhalb der Wissenschaft selbst zu finden.
§ 66
Wir bleiben hiermit dabei stehen,
daß das unmittelbare Wissen als Tatsache genommen werden soll.
Hiermit aber ist die Betrachtung auf das Feld der Erfahrung,
auf ein psychologisches Phänomen geführt.
- In dieser Rücksicht ist anzuführen,
daß es zu den gemeinsten Erfahrungen gehört,
daß Wahrheiten, von welchen man sehr wohl weiß, daß sie Resultat
der verwickeltsten, höchst vermittelten Betrachtungen sind,
sich demjenigen, dem solche Erkenntnis geläufig geworden,
unmittelbar in seinem Bewußtsein präsentieren.
Der Mathematiker, wie jeder in einer Wissenschaft Unterrichtete,
hat Auflösungen unmittelbar gegenwärtig,
zu denen eine sehr verwickelte Analysis geführt hat;
jeder gebildete Mensch hat eine Menge von allgemeinen
Gesichtspunkten und Grundsätzen unmittelbar gegenwärtig in
seinem Wissen,
welche nur aus vielfachem Nachdenken und
langer Lebenserfahrung hervorgegangen sind.
Die Geläufigkeit, zu der wir es in irgendeiner Art von Wissen,
auch Kunst, technischer Geschicklichkeit gebracht haben,
besteht eben darin, solche Kenntnisse,
Arten der Tätigkeit im vorkommenden Falle
unmittelbar in seinem Bewußtsein,
ja selbst in einer nach außen gehenden Tätigkeit
und in seinen Gliedern zu haben.
- In allen diesen Fällen schießt die Unmittelbarkeit
des Wissens nicht nur die Vermittlung desselben nicht aus,
sondern sie sind so verknüpft,
daß das unmittelbare Wissen sogar Produkt
und Resultat des vermittelten Wissens ist. ((156))
§ 67
Was aber das unmittelbare Wissen von Gott,
vom Rechtlichen, vom Sittlichen betrifft ,
- und hierher fallen auch die sonstigen Bestimmungen von Instinkt,
eingepflanzten, angeborenen Ideen, Gemeinsinn,
von natürlicher Vernunft usf. -
welche Form man dieser Ursprünglichkeit gebe so ist die allgemeine Erfahrung,
daß, damit das, was darin enthalten ist, zum Bewußtsein gebracht
werde,
wesentlich Erziehung, Entwicklung (auch zur Platonischen Erinnerung)
erforderlich sei (die christliche Taufe, obgleich ein Sakrament,
enthält selbst die fernere Verpflichtung einer christlichen Erziehung);
d. i. daß Religion, Sittlichkeit,
sosehr sie ein Glauben, unmittelbares Wissen sind,
schlechthin bedingt durch die Vermittlung seien,
welche Entwicklung, Erziehung, Bildung heißt.
§ 68
In den angeführten Erfahrungen ist sich auf das berufen,
was sich als mit dem unmittelbaren Wissen verbunden zeigt.
Wenn diese Verbindung etwa zunächst als nur ein äußerlicher,
empirischer Zusammenhang genommen wird,
so erweist er sich für die empirische Betrachtung selbst
als wesentlich und unzertrennlich, weil er konstant ist.
Aber ferner, wenn ((159)) nach der Erfahrung
dieses unmittelbare Wissen für sich selbst genommen wird,
insofern es Wissen von Gott und vom Göttlichen ist,
so wird solches Bewußtsein allgemein
als ein Erheben über das Sinnliche, Endliche
wie über die unmittelbaren Begierden und Neigungen
des natürlichen Herzens beschrieben
- ein Erheben,
welches in den Glauben an Gott und Göttliches übergeht
und in demselben endigt,
so daß dieser Glaube ein unmittelbares Wissen und Fürwahrhalten ist,
aber nichtsdestoweniger jenen Gang der Vermittlung
zu seiner Voraussetzung und Bedingung hat.
§ 69
Der (§ 64) bezeichnete Übergang von der subjektiven Idee zum Sein
ist es,
welcher für den Standpunkt des unmittelbaren Wissens
das Hauptinteresse ausmacht und wesentlich als ein ursprünglicher,
vermittlungsloser Zusammenhang behauptet wird.
Ganz ohne Rücksicht auf empirisch scheinende Verbindungen genommen,
zeigt gerade dieser Mittelpunkt in ihm selbst die Vermittlung,
und zwar in ihrer Bestimmung, wie sie wahrhaft ist,
nicht als eine Vermittlung mit und durch ein Äußerliches,
sondern als sich in sich selbst beschließend.
§ 70
Die Behauptung dieses Standpunkts ist nämlich,
daß weder die Idee als ein bloß subjektiver Gedanke,
noch bloß ein Sein für sich das Wahre ist;
- das Sein nur für sich,
ein Sein nicht der Idee, ist das sinnliche, endliche Sein der Welt.
Damit wird also unmittelbar behauptet,
daß die Idee nur vermittels des Seins
und umgekehrt das Sein nur vermittels der (160)) Idee das Wahre ist.
Der Satz des unmittelbaren Wissens
will mit Recht nicht die unbestimmte, leere Unmittelbarkeit,
das abstrakte Sein oder reine Einheit für sich,
sondern die Einheit der Idee mit dem Sein.
Es ist aber Gedankenlosigkeit, nicht zu sehen,
daß die Einheit unterschiedener Bestimmungen nicht bloß rein unmittelbare,
d. i. ganz unbestimmte und leere Einheit,
sondern daß eben darin gesetzt ist,
daß die eine der Bestimmungen
nur durch die andere vermittelt Wahrheit hat
- oder, wenn man will,
jede nur durch die andere mit der Wahrheit vermittelt ist.
- Daß die Bestimmung der Vermittlung in jener Unmittelbarkeit
selbst enthalten ist, ist hiermit als Faktum aufgezeigt,
gegen welches der Verstand,
dem eigenen Grundsatze des unmittelbaren Wissens gemäß,
nichts einzuwenden haben darf.
Es ist nur gewöhnlicher abstrakter Verstand,
der die Bestimmungen von Unmittelbarkeit und von Vermittlung,
jede für sich, als absolut nimmt
und an ihnen etwas Festes von Unterscheidung zu haben meint;
so erzeugt er sich die unüberwindlichen Schwierigkeit, sie zu vereinigen,
- eine Schwierigkeit, welche ebensosehr, wie gezeigt,
im Faktum nicht vorhanden ist,
als sie im spekulativen Begriffe verschwindet.
§ 71
Die Einseitigkeit dieses Standpunktes
bringt Bestimmungen und Folgen mit sich,
deren Hauptzüge nach der geschehenen Erörterung der Grundlage
noch bemerklich zu machen sind.
Fürs erste,
weil nicht die Natur des Inhalts, sondern das Faktum des Bewußtseins
als das Kriterium der Wahrheit aufgestellt wird,
so ist das subjektive Wissen und die Versicherung,
daß Ich in meinem Bewußtsein einen gewissen Inhalt vorfinde,
die Grundlage dessen, was als wahr ausgegeben wird.
Was Ich in meinem Bewußtsein vorfinde,
wird dabei dazu gesteigert, in dem Bewußtsein aller sich vorzufinden,
und für die Natur des Bewußtseins selbst ausgegeben.
§ 72
Daraus, daß das unmittelbare Wissen das Kriterium der Wahrheit sein soll,
folgt fürs zweite,
daß aller Aberglaube und Götzendienst für Wahrheit erklärt
wird
und daß der unrechtlichste und unsittlichste Inhalt des Willens
gerechtfertigt ist.
Dem Inder gilt nicht aus sogenanntem vermittelten Wissen,
aus Räsonnements und Schlüssen,
die Kuh, der Affe oder der Brahmane, der Lama als Gott,
sondern er glaubt daran.
Die natürlichen Begierden und Neigungen
aber legen von selbst ihre Interessen ins Bewußtsein,
die unmoralischen Zwecke finden sich ganz unmittelbar in demselben;
der gute oder böse Charakter drückte das bestimmte ((163))
Sein des Willens aus welches in den Interessen und Zwecken
gewußt und zwar am unmittelbarsten gewußt wäre.
§ 73
Endlich soll das unmittelbare Wissen von Gott
sich nur darauf erstrecken, daß Gott ist,
nicht was Gott ist;
denn das letztere würde eine Erkenntnis sein
und auf vermitteltes Wissen führen.
Damit ist Gott als Gegenstand der Religion ausdrücklich
auf den Gott überhaupt, auf das unbestimmte Übersinnliche beschränkt,
und die Religion ist in ihrem Inhalte auf ihr Minimum reduziert.
§ 74
Noch ist die allgemeine Natur der Form der Unmittelbarkeit kurz anzugeben.
Es ist nämlich diese Form selbst,
welche, weil sie einseitig ist,
ihren Inhalt selbst einseitig und damit endlich macht.
Dem Allgemeinen gibt sie die Einseitigkeit einer Abstraktion,
so daß Gott zum bestimmungslosen Wesen wird;
Geist aber kann Gott nur heißen,
insofern er als sich in sich selbst mit sich vermittelnd gewußt
wird.
Nur so ist er konkret, lebendig und Geist;
das Wissen von Gott als Geist enthält eben damit Vermittlung in sich.
- Dem Besonderen gibt die Form der Unmittelbarkeit die Bestimmung,
zu sein, sich auf sich zu beziehen.
Das Besondere ist aber eben dies,
sich auf Anderes außer ihm zu beziehen;
durch jene Form wird das Endliche als absolut gesetzt.
Da sie als ganz abstrakt gegen jeden Inhalt gleichgültig
und eben damit jeden Inhalts empfänglich ist,
so kann sie abgöttischen ((163))
und unmoralischen ebensogut sanktionieren
als den entgegengesetzten Inhalt.
Nur diese Einsicht in denselben,
daß er nicht selbständig,
sondern durch ein Anderes vermittelt ist,
setzt ihn auf seine Endlichkeit und Unwahrheit herab.
Solche Einsicht, weil der Inhalt die Vermittlung mit sich führt,
ist ein Wissen, welches Vermittlung enthält.
Für das Wahre kann nur ein Inhalt erkannt werden,
insofern er nicht mit einem Anderen vermittelt, nicht endlich ist,
also sich mit sich selbst vermittelt und so in eins Vermittlung
und unmittelbare Beziehung auf sich selbst ist.
- Jener Verstand, der sich von dem endlichen Wissen,
der Verstandesidentität der Metaphysik und der Aufklärung,
losgemacht zu haben meint,
macht selbst unmittelbar wieder diese Unmittelbarkeit,
d. i. die abstrakte Beziehung-auf-sich,
die abstrakte Identität zum Prinzip und Kriterium der Wahrheit.
Abstraktes Denken (die Form der reflektierenden Metaphysik)
und abstraktes Anschauen (die Form des unmittelbaren Wissens)
sind ein und dasselbe.
§ 75
Die Beurteilung dieser dritten Stellung,
die dem Denken zur Wahrheit gegeben wird,
hat nur auf eine Weise vorgenommen werden können,
welche dieser Standpunkt unmittelbar in ihm selbst angibt und zugesteht.
Es ist hiermit als faktisch falsch aufgezeigt worden,
daß es ein unmittelbares Wissen ((164)) gebe,
ein Wissen, welches ohne Vermittlung,
es sei mit Anderem oder in ihm selbst mit sich, sei.
Gleichfalls ist es für faktische Unwahrheit erklärt worden,
daß das Denken nur an durch Anderes vermittelten Bestimmungen
- endlichen und bedingten -
fortgehe und daß sich nicht ebenso in der Vermittlung
diese Vermittlung selbst aufhebe.
Von dem Faktum aber solchen Erkennens,
das weder in einseitiger Unmittelbarkeit
noch in einseitiger Vermittlung fortgeht,
ist die Logik selbst und die ganze Philosophie das Beispiel.
§ 76
In Beziehung auf den Ausgangspunkt,
die oben so genannte unbefangene Metaphysik,
das Prinzip des unmittelbaren Wissens betrachtet,
so ergibt sich aus der Vergleichung,
daß dasselbe zu jenem Anfang,
den diese Metaphysik in der neueren Zeit
als Cartesische Philosophie genommen hat,
zurück gekehrt ist.
In beiden ist behauptet:
I. Die einfache Untrennbarkeit des Denkens
und Seins des Denkenden,
- cogito ergo sum ist ganz dasselbe,
[wie] daß mir im Bewußtsein das Sein, Realität, Existenz
des Ich unmittelbar geoffenbart sei
(Cartesius erklärt zugleich ausdrücklich Principia philosophiae1,9.
daß er unter Denken das Bewußtsein überhaupt als solches verstehe)
und daß jene Untrennbarkeit die schlechthin erste (nicht vermittelte,
bewiesene)
und gewisseste Erkenntnis sei;
2. ebenso die Unzertrennlichkeit der Vorstellung von Gott und seiner Existenz,
so daß diese in der Vorstellung Gottes selbst enthalten ist,
jene Vorstellung schlechthin nicht ohne die Bestimmung der Existenz,
diese somit eine notwendige und ewige ist. ° ((165))
3 . Was das gleichfalls unmittelbare Bewußtsein von der
Existenz äußerer Dinge betrifft,
so heißt dasselbe nichts anderes als das sinnliche Bewußtsein;
daß wir ein solches haben, ist die geringste der Erkenntnisse;
es hat allein Interesse zu wissen,
daß dies unmittelbare Wissen von dem Sein
der äußerlichen Dinge Täuschung und Irrtum
und in dem Sinnlichen als solchem keine Wahrheit ist,
das Sein dieser äußerlichen Dinge vielmehr ein zufälliges, vorübergehendes,
ein Schein ist,
- daß sie wesentlich dies sind,
nur eine Existenz zu haben die von ihrem Begriff, Wesen trennbar ist.
§ 77
Unterschieden sind aber beide Standpunkte:
1. Die Cartesische Philosophie geht von diesen unbewiesenen
und für unbeweisbar angenommenen Voraussetzungen fort
zu weiterer entwickelter Erkenntnis
und hat auf diese Weise den Wissenschaften der neuen Zeit
den Ursprung gegeben.
Der moderne Standpunkt dagegen ist
zu dem für sich wichtigen Resultate gekommen (§ 62),
daß das Erkennen, welches an endlichen Vermittlungen fortgehe,
nur Endliches ((166)) erkenne und keine Wahrheit enthalte,
und verlangt an das Bewußtsein von Gott,
daß es bei jenem und zwar abstrakten Glauben stehenbleibe °.
2. Der moderne Standpunkt ändert dabei einerseits nichts
an der von Cartesius eingeleiteten Methode
des gewöhnlichen wissenschaftlichen Erkennens
und führt die daraus entsprungenen Wissenschaften des Empirischen
und Endlichen ganz auf dieselbe Weise fort,
- andererseits aber verwirft dieser Standpunkt diese Methode und damit,
weil er keine andere kennt,
alle Methoden für das Wissen von dem,
was seinem Gehalte nach unendlich ist;
er überläßt sich darum der wilden Willkür
der Einbildungen und Versicherungen,
einem Moralitäts-Eigendünkel und Hochmut des Empfindens
oder einem maßlosen Gutdünken und Räsonnement,
welches sich am stärksten gegen Philosophie und Philosopheme erklärt.
Die Philosophie gestattet nämlich nicht ein bloßes Versichern,
noch Einbilden, noch beliebiges Hin- und Herdenken des Räsonnements.
§ 78
Der Gegensatz von einer selbständigen Unmittelbarkeit des
Inhalts oder Wissens und einer dagegen ebenso selbständigen Vermittlung,
die mit jener unvereinbar sei,
ist zunächst deswegen beiseite zu setzen,
weil er eine bloße Voraussetzung und beliebige Versicherung ist.
Ebenso sind alle anderen Voraussetzungen
oder Vorurteile bei dem Eintritt in die Wissenschaft aufzugeben,
sie mögen aus der Vorstellung oder dem Denken genommen sein;
denn es ist die Wissenschaft,
in welcher alle dergleichen Bestimmungen erst untersucht und,
was an ihnen und ihren Gegensätzen sei, erkannt werden soll. ((167))
§ 79
Das Logische hat der Form nach drei Seiten:
a) die abstrakte oder verständige,
ß) die dialektische oder negativ-vernünftige,
y) die spekulative oder positiv-vernünftige.
§ 80
a) Das Denken als Verstand bleibt bei der festen Bestimmtheit
und der Unterschiedenheit derselben gegen andere stehen;
ein solches beschränktes Abstraktes gilt ihm als für sich bestehend
und seiend.
§ 81
ß) Das dialektische Moment ist
das eigene Sichaufheben solcher endlichen Bestimmungen
und ihr Übergehen in ihre entgegengesetzten.
§ 82
y) Das Spekulative oder Positiv-Vernünftige
faßt die Einheit der Bestimmungen in ihrer Entgegensetzung auf,
das Affirmative, das in ihrer Auflösung und ihrem Übergehen enthalten
ist.
§ 83
Die Logik zerfällt in drei Teile:
I. Die Lehre von dem Sein.
II. Die Lehre von dem Wesen.
III. Die Lehre von dem Begriffe und der Idee.
Nämlich in die Lehre von dem Gedanken:
I. In seiner Unmittelbarkeit, - dem Begriffe an sich,
II. in seiner Reflexion und Vermittlung,
- dem Fürsichsein und Schein des Begriffes.
III. In seinem Zurückgekehrtsein in sich selbst
und seinem entwickelten Beisichsein, - dem Begriffe an und für sich.
§ 84
Das Sein ist der Begriff nur an sich;
die Bestimmungen desselben sind seiende,
in ihrem Unterschiede Andere gegeneinander,
und ihre weitere Bestimmung (die Form des Dialektischen) ist
ein Übergehen in Anderes.
Diese Fortbestimmung ist
in einem ein Heraussetzen und damit Entfalten des an sich seienden Begriffs
und zugleich das Insichgehen des Seins, ein Vertiefen desselben in sich selbst.
Die Explikation des Begriffs in der Sphäre des Seins
wird ebensosehr die Totalität des Seins,
als damit die Unmittelbarkeit des Seins oder die Form des Seins als solchen
aufgehoben wird.
§ 85
Das Sein selbst
sowie die folgenden Bestimmungen nicht nur des Seins,
sondern die logischen Bestimmungen überhaupt
können als Definitionen des Absoluten,
als die metaphysischen Definitionen Gottes angesehen werden;
näher jedoch immer nur die erste einfache Bestimmung einer Sphäre,
und dann die dritte, als [?] welche die Rückkehr
aus der Differenz zur einfachen Beziehung auf sich ist.
Denn Gott metaphysisch definieren heißt,
dessen Natur in Gedanken als solchen ausdrücken;
die Logik aber umfaßt alle Gedanken,
wie sie noch in der Form von Gedanken sind.
Die zweiten Bestimmungen, als welche eine Sphäre in ihrer Differenz sind
[? ist],
dagegen sind die Definitionen des Endlichen.
Wenn aber die Form von Definitionen gebraucht würde,
so würde sie dies enthalten, daß ein Substrat der Vorstellung vorschwebt;
denn auch das Absolute,
als [?] welches Gott im Sinne
und in der Form des Gedankens ausdrücken soll,
bleibt im Verhältnisse zu seinem Prädikate,
dem bestimmten und wirklichen Ausdruck in Gedanken,
nur ein gemeinter Gedanke, ein für sich unbestimmtes Substrat.
Weil der Gedanke, die Sache, um die es hier allein zu tun ist,
nur im Prädikate enthalten ist,
so ist die Form eines Satzes, wie jenes Subjekt,
etwas völlig Überflüssiges (vgl. § 31 und unten Kap. vom
Urteile [ § 166 ff. ] ).
§ 86
Das reine Sein macht den Anfang, weil es
sowohl reiner Gedanke
als das unbestimmte, einfache Unmittelbare ist,
der erste Anfang aber nichts Vermitteltes und weiter Bestimmtes sein kann.
§ 87
Dieses reine Sein ist nun die reine Abstraktion,
damit das Absolut-Negative, welches gleichfalls unmittelbar genommen,
das Nichts ist.
§ 88
Das Nichts ist als dieses unmittelbare, sich selbst gleiche
ebenso umgekehrt dasselbe, was das Sein ist.
Die Wahrheit des Seins sowie des Nichts ist daher die Einheit beider;
diese Einheit ist das Werden.
§ 89
Das Sein im Werden als eins mit dem Nichts,
so das Nichts [als] eins mit dem Sein
sind nur Verschwindende;
das Werden fällt durch seinen Widerspruch in sich
in die Einheit, in der beide aufgehoben sind, zusammen;
in Resultat ist somit das Dasein.
§ 90
a) Das Dasein ist Sein mit einer Bestimmtheit,
die als unmittelbare oder seiende Bestimmtheit ist, die Qualität.
Das Dasein als in dieser seiner Bestimmtheit in sich reflektiert
ist Daseiendes, Etwas.
- Die Kategorien, die sich an dem Dasein entwickeln,
sind nur summarisch anzugeben.
§ 91
Die Qualität als seiende Bestimmtheit gegenüber
der in ihr enthaltenen, aber von ihr unterschiedenen Negation
ist Realität.
Die Negation, nicht mehr das abstrakte Nichts, sondern
als ein Dasein und Etwas,
ist nur Form an diesem, sie ist als Anderssein.
Die Qualität indem dies Anderssein ihre eigene Bestimmung,
aber zunächst von ihr unterschieden ist,
ist Sein-für-Anderes,
- eine Breite des Daseins, des Etwas.
Das Sein der Qualität als solches,
gegenüber dieser Beziehung auf Anderes,
ist das Ansichsein.
§ 92
ß) Das von der Bestimmtheit als unterschieden festgehaltene Sein,
das Ansichsein,
wäre nur die leere Abstraktion des Seins.
Im Dasein ist [? aber] die Bestimmtheit eins mit dem Sein,
welche zugleich als Negation gesetzt, Grenze, Schranke ist.
Daher ist das Anderssein nicht ein Gleichgültiges außer ihm,
sondern sein eigenes Moment.
Etwas ist durch seine Qualität erstlich endlich
und zweitens veränderlich,
so daß die Endlichkeit und Veränderlichkeit seinem Sein angehört.
§ 93
Etwas wird ein Anderes,
aber das Andere ist selbst ein Etwas,
also wird es gleichfalls ein Anderes,
und so fort ins Unendliche.
§ 94
Diese Unendlichkeit ist die schlechte oder negative Unendlichkeit,
indem sie nichts ist als die Negation des Endlichen,
welches aber ebenso wieder entsteht,
somit ebensosehr nicht aufgehoben ist,
- oder diese Unendlichkeit drückt nur das Sollen
des Aufhebens des Endlichen aus.
Der Progreß ins Unendliche bleibt bei
dem Aussprechen des Widerspruchs stehen, den das Endliche enthält,
daß es sowohl Etwas ist als sein Anderes,
und ist das perennierende Fortsetzen des Wechsels
dieser einander herbeiführenden Bestimmungen.
§ 95
y) Was in der Tat vorhanden ist, ist,
daß Etwas zu Anderem
und das Andere überhaupt zu Anderem wird.
Etwas ist im Verhältnis zu einem Anderen selbst schon
ein Anderes gegen dasselbe;
somit da das, in welches es übergeht, ganz dasselbe ist,
was das, welches übergeht
- beide haben keine weitere als eine und dieselbe Bestimmung,
ein Anderes zu sein -,
so geht hiermit Etwas in seinem Übergehen in Anderes
nur mit sich selbst zusammen,
und diese Beziehung
im Übergehen und im Anderen auf sich selbst
ist die wahrhafte Unendlichkeit.
Oder negativ betrachtet:
was verändert wird, ist das Andere,
es wird das Andere des Anderen.
So ist das Sein, aber als Negation der Negation, wieder hergestellt
und ist das Füsichsein.
§ 96
a) Das Fürsichsein als Beziehung auf sich selbst ist Unmittelbakeit,
und als Beziehung des Negativen auf sich selbst ist es Fürsichseiendes,
das Eins,
- das in sich selbst Unterschiedslose,
damit das Andere aus sich Ausschließende.
§ 97
ß) Die Beziehung des Negativen auf sich ist negative Beziehung,
also Unterscheidung des Eins von sich selbst,
die Repulsion des Eins, d. i. Setzen vieler Eins.
Nach der Unmittelbakeit des Fürsichseienden sind diese Viele Seiende,
und die Repulsion der seienden Eins wird insofern
ihre Repulsion gegeneinander als Vorhandener
oder gegenseitiges Ausschließen.
§ 98
y) Die Vielen sind aber das eine was das andere ist,
jedes ist Eins oder auch Eins der Vielen;
sie sind daher eins und dasselbe.
Oder die Repulsion an ihr selbst betrachtet,
so ist sie als negatives Verhalten der vielen Eins gegeneinander
ebenso wesentlich ihre Beziehung aufeinander;
und da diejenigen,
auf welche sich das Eins in seinem Repellieren bezieht,
Eins sind,
so bezieht es sich in ihnen auf sich selbst.
Die Repulsion ist daher ebenso wesentlich Attraktion;
und das ausschließende Eins oder das Fürsichsein hebt sich auf.
Die qualitative Bestimmtheit,
welche im Eins ihr An-und-für-sich-Bestimmtsein erreicht hat,
ist hiermit in die Bestimmtheit als aufgehobene übergegangen,
d. i. in das Sein als Quantität.
§ 99
Die Quantität ist das reine Sein,
an dem die Bestimmtheit nicht mehr als eins mit dem Sein selbst,
sondern als aufgehoben oder gleichgültig gesetzt ist.
§ 100
Die Quantität zunächst in ihrer unmittelbaren Beziehung auf sich
oder in der Bestimmung der durch die Attraktion
gesetzten Gleichheit mit sich selbst
ist kontinuierliche;
in der anderen in ihr enthaltenen Bestimmung des Eins
ist sie diskrete Größe.
Jene Quantität ist aber ebensowohl diskret,
denn sie ist nur Kontinuität des Vielen;
diese ebenso kontinuierlich,
[denn] ihre Kontinuität ist das Eins als Dasselbe der vielen Eins,
die Einheit.
§ 101
Die Quantität wesentlich gesetzt
mit der ausschließenden Bestimmtheit, die in ihr enthalten ist,
ist Quantum; begrenzte Quantität.
§ 102
Das Quantum hat seine Entwicklung
und vollkommene Bestimmtheit in der Zahl,
die als ihr Element das Eins,
nach dem Momente der Diskretion die Anzahl,
nach dem der Kontinuität die Einheit
als seine qualitativen Momente in sich enthält.
§ 103
Die Grenze ist mit dem Ganzen des Quantums selbst identisch;
als in sich vielfach ist sie die extensive,
aber als in sich einfache Bestimmtheit die intensive Größe
oder der Grad.
§ 104
Im Grade ist der Begriff des Quantums gesetzt.
Er ist die Größe als gleichgültig für sich und einfach,
so daß sie aber die Bestimmtheit, wodurch sie Quantum ist,
schlechthin außer ihr in anderen Größen hat.
In diesem Widerspruch,
daß die fürsichseiende gleichgültige Grenze die absolute Äußerlichkeit
ist,
ist der unendliche quantitative Progreß gesetzt,
- eine Unmittelbarkeit, die unmittelbar in ihr Gegenteil,
in das Vermitteltsein
(das Hinausgehen über das soeben gesetzte Quantum),
und umgekehrt, umschlägt.
§ 105
Dieses sich selbst in seiner fürsichseienden Bestimmtheit
Äußerlichsein des Quantums macht seine Qualität aus;
es ist in demselben eben es selbst
und auf sich bezogen.
Es ist die Äußerlichkeit, d. i. das Quantitative,
und das Fürsichsein, das Qualitative,
darin vereinigt.
- Das Quantum, an ihm selbst so gesetzt,
ist das quantitative Verhältnis,
- Bestimmtheit, welche
ebensosehr ein unmittelbares Quantum, der Exponent,
als Vermittlung ist,
nämlich die Beziehung irgendeines Quantums auf ein anderes,
- die beiden Seiten des Verhältnisses,
die zugleich nicht nach ihrem unmittelbaren Werte gelten,
sondern deren Wert nur in dieser Beziehung ist.
§ 106
Die Seiten des Verhältnisses sind noch unmittelbare Quanta
und die qualitative und die quantitative Bestimmung
einander noch äußerlich.
Nach ihrer Wahrheit aber,
daß das Quantitative selbst Beziehung auf sich in seiner Äußerlichkeit
ist
oder das Fürsichsein
und die Gleichgültigkeit der Bestimmtheit vereinigt sind,
ist es das Maß.
§ 107
Das Maß ist das qualitative Quantum,
zunächst als unmittelbares, ein Quantum,
an welches ein Dasein oder eine Qualität gebunden ist.
§ 108
Insofern im Maß Qualität und Quantität
nur in unmittelbarer Einheit sind,
so tritt ihr Unterschied
auf eine ebenso unmittelbare Weise an ihnen hervor.
Das spezifische Quantum ist insofern
teils bloßes Quantum,
und das Dasein ist einer Vermehrung und Verminderung fähig,
ohne daß das Maß, welches insofern eine Regel ist,
dadurch aufgehoben wird,
teils aber ist die Veränderung des Quantums
auch eine Veränderung der Qualität.
§ 109
Das Maßlose ist zunächst dies Hinausgehen eines Maßes
durch seine quantitative Natur
über seine Qualitätsbestimmtheit.
Da aber das andere quantitative Verhältnis, das Maßlose des ersten,
ebensosehr qualitativ ist,
so ist das Maßlose gleichfalls ein Maß;
welche beiden Übergänge
von Qualität in Quantum und von diesem in jene
wieder als unendlicher Progreß vorgestellt werden können
- als das sich im Maßlosen Aufheben und Wiederherstellen des Maßes.
§ 110
Was hierin in der Tat geschieht, ist,
daß die Unmittelbarkeit, welche noch dem Maße als solchem zukommt,
aufgehoben wird;
Qualität und Quantität selbst sind an ihm zunächst als unmittelbare,
und es ist nur ihre relative Identität.
Das Maß zeigt sich aber, in das Maßlose sich aufzuheben,
jedoch in diesem,
welches dessen Negation, aber selbst
Einheit der Quantität und Qualität ist,
ebensosehr nur mit sich selbst zusammenzugehen.
§ 111
Das Unendliche, die Affirmation als Negation der Negation,
hatte statt der abstrakteren Seiten,
des Seins und Nichts, Etwas und eines Anderen usf.,
nun die Qualität und Quantität zu seinen Seiten.
Diese sind
a) zunächst die Qualität in die Quantität (§ 98)
und die Quantität in die Qualität (§ 105) übergegangen
und damit beide als Negationen aufgezeigt.
ß) Aber in ihrer Einheit (dem Maße)
sind sie zunächst unterschieden
und die eine nur vermittels der anderen;
und
c) nachdem sich die Unmittelbarkeit dieser Einheit
als sich aufhebend erwiesen,
so ist diese Einheit nunmehr gesetzt als das, was sie an sich ist,
als einfache Beziehung-auf-sich,
welche das Sein überhaupt
und dessen Formen als aufgehobene in sich enthält.
- Das Sein oder die Unmittelbarkeit, welche
durch die Negation ihrer selbst
Vermittlung mit sich und Beziehung auf sich selbst ist,
somit ebenso Vermittlung, die sich
zur Beziehung auf sich, zur Unmittelbarkeit aufhebt,
ist das Wesen.
§ 112
Das Wesen ist der Begriff als gesetzter Begriff,
die Bestimmungen sind im Wesen nur relative,
noch nicht als schlechthin in sich reflektiert;
darum ist der Begriff noch nicht als Fürsich.
Das Wesen, als das durch die Negativität seiner selbst
sich mit sich vermittelnde Sein,
ist die Beziehung auf sich selbst,
nur indem sie Beziehung auf Anderes ist,
das aber unmittelbar nicht als Seiendes,
sondern als ein Gesetztes und Vermitteltes ist.
- Das Sein ist nicht verschwunden,
sondern erstlich ist das Wesen,
als einfache Beziehung auf sich selbst, Sein;
fürs andere ist aber das Sein
nach seiner einseitigen Bestimmung, unmittelbares zu sein,
zu einem nur negativen herabgesetzt, zu einem Scheine.
- Das Wesen ist hiermit das Sein als Scheinen in sich selbst.
§ 113
Die Beziehung-auf-sich im Wesen
ist die Form der Identität, der Reflexion-in-sich;
diese ist hier an die Stelle der Unmittelbarkeit des Seins getreten;
beide [?] sind dieselben Abstraktionen der Beziehung-auf-sich.
§ 114
Diese Identität erscheint, als aus dem Sein herkommend
zunächst nur mit den Bestimmungen des Seins behaftet
und darauf als auf ein Äußerliches bezogen.
Wird dasselbe so von dem Wesen abgesondert genommen,
so heißt es das Unwesentliche.
Aber das Wesen ist Insichsein,
es ist wesentlich, nur insofern es das Negative seiner in ihm selbst,
die Beziehung-auf-Anderes, die Vermittlung in ihm selbst hat.
Es hat daher das Unwesentliche als seinen eigenen Schein in sich.
Aber indem das Unterscheiden
im Scheinen oder Vermitteln enthalten ist,
das Unterschiedene aber im Unterschiede von derjenigen Identität,
aus der es kommt und in der es nicht ist oder als Schein liegt,
selbst die Form der Identität erhält,
so ist dasselbe so in der Weise
der sich auf sich beziehenden Unmittelbarkeit oder des Seins;
die Sphäre des Wesens wird dadurch zu
einer noch unvollkommenen Verknüpfung
der Unmittelbarkeit und der Vermittlung.
Es ist in ihr alles so gesetzt,
daß es sich auf sich bezieht
und daß zugleich darüber hinausgegangen ist,
- als ein Sein der Reflexion,
ein Sein, in dem ein Anderes scheint und das in einem Anderen scheint.
- Sie ist daher auch die Sphäre des gesetzten Widerspruches,
der in der Sphäre des Seins nur an sich ist.
§ 116
Das Wesen ist nur reine Identität und Schein in sich selbst,
als es die sich auf sich beziehende Negativität,
somit Abstoßen seiner von sich selbst ist;
es enthält also wesentlich die Bestimmung des Unterschieds.
§ 117
Der Unterschied ist
1. unmittelbarer Unterschied, die Verschiedenheit,
in der die Unterschiedenen jedes für sich ist, was es ist,
und gleichgültig gegen seine Beziehung auf das Andere,
welche also eine ihm äußerliche ist.
Um der Gleichgültigkeit der Verschiedenen
gegen ihren Unterschied willen
fällt derselbe außer ihnen in ein Drittes, Vergleichendes.
Dieser äußerliche Unterschied ist
als Identität der Bezogenen die Gleichheit,
als Nichtidentität derselben die Ungleichheit.
§ 118
Die Gleichheit ist eine Identität nur solcher,
die nicht dieselben, nicht identisch miteinander sind,
- und die Ungleichheit ist Beziehung der Ungleichen.
Beide fallen also nicht in verschiedene Seiten
oder Rücksichten gleichgültig auseinander,
sondern eine ist ein Scheinen in die andere.
Die Verschiedenheit ist daher
Unterschied der Reflexion oder Unterschied an sich selbst,
bestimmter Unterschied.
§ 119
2. Der Unterschied an sich ist der wesentliche,
das Positive und das Negative,
so daß jenes so die identische Beziehung auf sich ist,
daß es nicht das Negative,
und dieses das Unterschiedene so für sich ist,
daß es nicht das Positive ist.
Indem jedes so für sich ist, als es nicht das Andere ist,
scheint jedes in dem Anderen
und ist nur, insofern das Andere ist.
Der Unterschied des Wesens ist daher die Entgegensetzung,
nach welcher das Unterschiedene nicht ein Anderes überhaupt,
sondern sein Anderes sich gegenüber hat;
d. h. jedes hat seine eigene Bestimmung
nur in seiner Beziehung auf das Andere,
ist nur in sich reflektiert, als es in das Andere reflektiert ist,
und ebenso das Andere;
jedes ist so des Anderen sein Anderes.
§ 120
Das Positive ist jenes Verschiedene, welches für sich und
zugleich nicht gleichgültig gegen seine Beziehung auf sein Anderes
sein soll.
Das Negative soll ebenso selbständig,
die negative Beziehung auf sich, für sich sein,
aber zugleich als Negatives schlechthin
diese seine Beziehung auf sich, sein Positives,
nur im Anderen haben.
Beide sind somit der gesetzte Widerspruch,
beide sind an sich dasselbe.
Beide sind es auch für sich,
indem jedes das Aufheben des Anderen und seiner selbst ist.
Sie gehen hiermit zu Grunde.
- Oder unmittelbar ist der wesentliche Unterschied,
als Unterschied an und für sich,
nur der Unterschied seiner von ihm selbst,
enthält also das Identische;
zum ganzen an und für sich seienden Unterschiede
gehört also sowohl er selbst als die Identität.
- Als sich auf sich beziehender Unterschied ist er gleichfalls schon
als das mit sich Identische ausgesprochen,
und das Entgegengesetzte ist überhaupt dasjenige,
welches das Eine und sein Anderes, sich und sein Entgegengesetztes,
in sich selbst enthält.
Das Insichsein des Wesens, so bestimmt, ist der Grund.
§ 121
Der Grund ist die Einheit der Identität und des Unterschiedes;
die Wahrheit dessen,
als was sich der Unterschied und die Identität ergeben hat,
- die Reflexion-in-sich, die ebensosehr Reflexion-in-Anderes
und umgekehrt ist.
Er ist das Wesen als Totalität gesetzt.
§ 122
Das Wesen ist zunächst Scheinen und Vermittlung in sich;
als Totalität der Vermittlung ist seine Einheit mit sich nun gesetzt
als das Sichaufheben des Unterschiedes und damit der Vermittlung.
Dies ist also die Wiederherstellung der Unmittelbarkeit oder des Seins,
aber des Seins,
insofern es durch das Aufheben der Vermittlung vermittelt ist;
- die Existenz.
§ 123
Die Existenz ist die unmittelbare Einheit
der Reflexion-in-sich und der Reflexion-in-Anderes.
Sie ist daher die unbestimmte Menge von Existierenden
als in-sich-Reflektierten,
die zugleich ebensosehr in-Anderes-scheinen, relativ sind,
und eine Welt gegenseitiger Abhängigkeit
und eines unendlichen Zusammenhangs
von Gründen und Begründeten bilden.
Die Gründe sind selbst Existenzen
und die Existierenden ebenso nach vielen Seiten hin
Gründe sowohl als Begründete.
§ 124
Die Reflexion-in-Anderes des Existierenden ist aber
ungetrennt von der Reflexion-in-sich;
der Grund ist ihre Einheit,
aus der die Existenz hervorgegangen ist.
Das Existierende enthält daher die Relativität
und seinen mannigfachen Zusammenhang mit anderen Existierenden
an ihm selbst und ist in sich als Grund reflektiert.
So ist das Existierende Ding.
§ 125
Das Ding ist die Totalität als die in Einem gesetzte Entwicklung
der Bestimmungen des Grundes und der Existenz.
Es hat nach dem einen seiner Momente, der Reflexion-in-Anderes,
die Unterschiede an ihm,
wonach es ein bestimmtes und konkretes Ding ist.
a) Diese Bestimmungen sind voneinander verschieden;
an dem Dinge, nicht an ihnen selbst,
haben sie ihre Reflexion-in-sich.
Sie sind Eigenschaften des Dings,
und ihre Beziehung auf dasselbe ist das Haben.
§ 126
b) Die Reflexion-in-Anderes ist aber auch
im Grunde unmittelbar an ihr selbst die Reflexion-in-sich,
daher sind die Eigenschaften ebensosehr mit sich identisch,
selbständig und von ihrem Gebundensein an das Ding befreit.
Weil sie aber die voneinander unterschiedenen
Bestimmtheiten des Dinges als reflektiert-in-sich sind,
sind sie nicht selbst Dinge, als welche konkret sind,
sondern in sich reflektierte Existenzen
als abstrakte Bestimmtheiten, Materien.
§ 127
Die Materie ist so die abstrakte oder unbestimmte Reflexion-in-Anderes
oder die Reflexion-in-sich zugleich als bestimmte;
sie ist daher die daseiende Dingheit, das Bestehen des Dings.
Das Ding hat auf diese Weise
an den Materien seine Reflexion-in-sich (das Gegenteil von § 125),
besteht nicht an ihm selbst, sondern aus den Materien
und ist nur deren oberflächlicher Zusammenhang,
eine äußerliche Verknüpfung derselben.
§ 128
c) Die Materie ist als die unmittelbare Einheit der Existenz mit sich
auch gleichgültig gegen die Bestimmtheit;
die vielen verschiedenen Materien gehen daher in die eine Materie,
die Existenz in der Reflexionsbestimmung der Identität
zusammen,
welcher gegenüber diese unterschiedenen Bestimmtheiten
und deren äußerliche Beziehung, die sie im Ding aufeinander haben,
die Form sind,
- die Reflexionsbestimmung des Unterschiedes,
aber als existierend und als Totalitat.
§ 129
Das Ding zerfällt so in Materie und Form,
deren jedes die Totalität der Dingheit und selbständig für sich
ist.
Aber die Materie, welche die positive, unbestimmte Existenz sein soll,
enthält als Existenz
ebensowohl die Reflexion-in-Anderes
als das Insichsein;
als Einheit dieser Bestimmungen ist sie selbst die Totalität der Form.
Die Form aber enthält
schon als Totalität der Bestimmungen die Reflexion-in-sich,
oder als sich auf sich beziehende Form hat sie das,
was die Bestimmung der Materie ausmachen soll.
Beide sind an sich dasselbe.
Diese ihre Einheit, gesetzt,
ist überhaupt die Beziehung der Materie und Form,
welche ebenso unterschieden sind.
§ 130
Das Ding als diese Totalität ist der Widerspruch,
nach seiner negativen Einheit die Form zu sein, in der
die Materie bestimmt und zu Eigenschaften herabgesetzt ist (§ 125),
und zugleich aus Materien zu bestehen, die
in der Reflexion des Dings in sich
zugleich ebenso selbständige als negierte sind.
Das Ding ist so,
die wesentliche Existenz als eine sich in sich selbst aufhebende zu sein,
ist Erscheinung.
§ 133
Das Außereinander der Welt der Erscheinung ist Totalität
und ist ganz in ihrer [?] Beziehung-auf-sich enthalten.
Die Beziehung der Erscheinung auf sich ist so vollständig bestimmt,
hat die Form in ihr selbst und, weil in dieser Identität,
als wesentliches Bestehen.
So ist die Form Inhalt und
nach ihrer entwickelten Bestimmtheit
das Gesetz der Erscheinung.
In die Form als in sich nicht reflektiert fällt
das Negative der Erscheinung, das Unselbständige und Veränderliche,
- sie ist die gleichgültige, äußerliche Form.
§ 134
Die unmittelbare Existenz aber
ist Bestimmtheit des Bestehens selbst wie der Form;
sie ist daher ebenso der Bestimmtheit des Inhalts äußerlich,
als diese Äußerlichkeit, die er durch das Moment seines Bestehens
hat,
ihm wesentlich ist.
Die Erscheinung, so gesetzt, ist das Verhältnis,
daß ein und dasselbe, der Inhalt,
als die entwickelte Form,
als die Äußerlichkeit und Entgegensetzung selbständiger
Existenzen
und [? als] deren identische Beziehung ist,
in welcher Beziehung die Unterschiedenen allein das sind,
was sie sind.
§ 135
a) Das unmittelbare Verhältnis ist das des Ganzen und der Teile:
der Inhalt ist das Ganze
und besteht aus den Teilen (der Form), dem Gegenteile seiner.
Die Teile sind voneinander verschieden
und sind das Selbständige.
Sie sind aber nur Teile in ihrer identischen Beziehung aufeinander
oder insofern sie zusammengenommen das Ganze ausmachen.
Aber das Zusammen ist das Gegenteil und Negation des Teiles.
§ 136
b) Das Eine und Dasselbe dieses Verhältnisses,
die in ihm vorhandene Beziehung auf sich,
ist somit unmittelbar negative Beziehung auf sich,
und zwar als die Vermittlung, daß ein und dasselbe
gleichgültig gegen den Unterschied,
und daß es die negative Beziehung auf sich ist,
welche sich selbst als Reflexion-in-sich zum
Unterschiede abstößt
und sich als Reflexion-in-Anderes existierend
setzt
und umgekehrt diese Reflexion-in-Anderes
zur Beziehung auf sich
und zur Gleichgültigkeit zurückführt,
- die Kraft und ihre Äußerung.
§ 137
Die Kraft ist als das Ganze,
welches an sich selbst die negative Beziehung auf sich ist, dies,
sich von sich abzustoßen und sich zu äußern.
Aber da diese Reflexion-in-Anderes, der Unterschied der Teile,
ebensosehr Reflexion-in-sich ist,
so ist die Äußerung die Vermittlung, wodurch
die Kraft, die in sich zurückkehrt, als Kraft ist.
Ihre Äußerung ist selbst
das Aufheben der Verschiedenheit der beiden Seiten,
welche in diesem Verhältnisse vorhanden ist,
und das Setzen der Identität, die an sich den Inhalt ausmacht.
Ihre Wahrheit ist darum das Verhältnis, dessen beide Seiten
nur als Inneres und Äußeres unterschieden sind.
§ 138
c) Das Innere ist der Grund,
wie er als die bloße Form der einen Seite
der Erscheinung und des Verhältnisses ist,
die leere Form der Reflexion-in-sich,
welcher die Existenz
gleichfalls als die Form der andern Seite des
Verhältnisses
mit der leeren Bestimmung der Reflexion-in-Anderes
als Äußeres gegenübersteht.
Ihre Identität ist die erfüllte, der Inhalt,
die in der Bewegung der Kraft gesetzte Einheit
der Reflexion-in-sich und der Reflexion-in-Anderes;
beide sind dieselbe eine Totalität,
und diese Einheit macht sie zum Inhalt.
§ 139
Das Äußere ist daher fürs erste
derselbe Inhalt als das Innere.
Was innerlich ist, ist auch äußerlich vorhanden und umgekehrt;
die Erscheinung zeigt nichts, was nicht im Wesen ist,
und im Wesen ist nichts, was nicht manifestiert ist.
§ 140
Zweitens.
Inneres und Äußeres sind aber auch
als Formbestimmungen sich, und zwar schlechthin,
entgegengesetzt
als die Abstraktionen von Identität mit sich
und von bloßer Mannigfaltigkeit oder Realität.
Indem sie aber als Momente der einen Form wesentlich identisch sind,
so ist das, was nur erst in der einen Abstraktion gesetzt ist,
unmittelbar auch nur in der anderen.
Was daher nur ein Innerliches ist, ist auch damit nur ein Äußerliches,
und was nur ein Äußerliches ist, ist auch nur erst ein Innerliches.
§ 141
Die leeren Abstraktionen,
durch welche der eine identische Inhalt noch im Verhältnisse sein soll,
heben sich in dem unmittelbaren Übergehen,
die eine in der anderen, auf;
der Inhalt ist selbst nichts anderes als deren Identität (§ 138),
sie sind der als Schein gesetzte Schein des Wesens.
Durch die Äußerung der Kraft wird das Innere in Existenz gesetzt;
dies Setzen ist das Vermitteln durch leere Abstraktionen;
es verschwindet in sich selbst zur Unmittelbarkeit,
in der das Innere und Äußere an und für sich identisch
und deren Unterschied als nur Gesetztsein bestimmt ist.
Diese Identität ist die Wirklichkeit.
§ 142
Die Wirklichkeit ist die unmittelbar gewordene Einheit
des Wesens und der Existenz oder des Inneren und des Äußeren.
Die Äußerung des Wirklichen ist das Wirkliche selbst,
so daß es in ihr ebenso Wesentliches bleibt
und nur insofern Wesentliches ist,
als es in unmittelbarer äußerlicher Existenz ist.
§ 143
Die Wirklichkeit, als dies Konkrete,
enthält jene Bestimmungen und deren Unterschied,
ist darum auch die Entwicklung derselben,
so daß sie [? Bst+gen] an ihr [? Wk+k] zugleich als Schein,
als nur Gesetzte bestimmt sind (§ 141).
a) Als Identität überhaupt ist sie [? Wk+k] zunächst die Möglichkeit;
- die Reflexion-in-sich, welche
als der konkreten Einheit des Wirklichen gegenüber,
als die abstrakte und unwesentliche Wesentlichkeit gesetzt ist.
Die Möglichkeit ist das Wesentliche zur Wirklichkeit,
aber so, daß sie [? Mö+k] zugleich nur Möglichkeit sei.
§ 144
b) Das Wirkliche aber in seinem Unterschiede
von der Möglichkeit als der Reflexion-in-sich
ist selbst nur das äußerliche Konkrete, das unwesentliche Unmittelbare.
Oder unmittelbar insofern es zunächst (§ 142) als die einfache,
selbst unmittelbare Einheit des Inneren und Äußeren ist,
ist es als unwesentliches Äußeres
und ist so zugleich (§ 140) das nur Innerliche,
die Abstraktion [? Heraushebung] der Reflexion-in-sich;
es selbst ist somit als ein nur Mögliches bestimmt.
In diesem Werte einer bloßen Möglichkeit ist
das Wirkliche ein Zufälliges,
und umgekehrt ist die Möglichkeit der bloße Zufall selbst.
§ 145
Möglichkeit und Zufälligkeit sind die Momente der Wirklichkeit,
Inneres und Äußeres, als bloße Formen gesetzt,
welche die Äußerlichkeit des Wirklichen ausmachen.
Sie haben an dem in sich bestimmten Wirklichen,
dem Inhalte, als ihrem wesentlichen Bestimmungsgrunde
ihre Reflexion-in-sich.
Die Endlichkeit des Zufälligen und Möglichen besteht daher näher
in dem Unterschiedensein der Formbestimmung von dem Inhalte,
und ob etwas zufällig und [? oder] möglich ist,
kommt daher auf den Inhalt an.
§ 146
Jene Äußerlichkeit der Wirklichkeit enthält näher dies,
daß die Zufälligkeit als unmittelbare Wirklichkeit
das mit sich Identische wesentlich ist nur als Gesetztsein,
das aber ebenso aufgehoben, eine daseiende Äußerlichkeit ist.
Sie ist so ein Vorausgesetztes,
dessen unmittelbares Dasein zugleich eine Möglichkeit ist
und die Bestimmung hat, aufgehoben zu werden,
- die Möglichkeit eines Anderen zu sein,
- die Bedingung.
§ 147
c) Diese so entwickelte Äußerlichkeit
ist ein Kreis der Bestimmungen der Möglichkeit
und der unmittelbaren Wirklichkeit,
die Vermittlung derselben durcheinander
[? ist] die reale Möglichkeit überhaupt.
Als solcher Kreis ist sie ferner
die Totalität, so der Inhalt, die an und für sich bestimmte Sache,
und ebenso,
nach dem Unterschiede der Bestimmungen in dieser Einheit,
die konkrete Totalität der Form für sich,
das unmittelbare Sichübersetzen des Inneren ins Äußere
und des Äußeren ins Innere.
Dies Sichbewegen der Form ist Tätigkeit,
Betätigung der Sache, als
des realen Grundes, der sich zur Wirklichkeit aufhebt,
und Betätigung der zufälligen Wirklichkeit, der Bedingungen,
nämlich deren Reflexion-in-sich
und ihr Sichaufheben zu einer anderen Wirklichkeit,
zu der Wirklichkeit der Sache.
Wenn alle Bedingungen vorhanden sind, muß die Sache wirklich werden,
und die Sache ist selbst eine der Bedingungen,
denn sie ist zunächst als Inneres selbst nur ein Vorausgesetztes.
Die entwickelte Wirklichkeit,
als der in eins fallende Wechsel des Inneren und Äußeren,
der Wechsel ihrer entgegengesetzten Bewegungen,
die zu einer Bewegung vereint sind,
ist die Notwendigkeit.
§ 148
Unter den drei Momenten,
der Bedingung, der Sache und der Tätigkeit, ist
a. die Bedingung
a) das Vorausgesetzte;
als nur Gesetztes ist sie nur als relativ auf die Sache,
aber als voraus ist sie als für sich,
- zufälliger, äußerlicher Umstand,
der ohne Rücksicht auf die Sache existiert;
in dieser Zufälligkeit
aber zugleich in Rücksicht auf die Sache, welche die Totalität ist,
ist dies Vorausgesetzte ein vollständiger Kreis von Bedingungen.
ß) Die Bedingungen sind passiv,
werden für die Sache als Material verwendet
und gehen damit in den Inhalt der Sache ein;
sie sind ebenso diesem Inhalte gemäß
und enthalten dessen ganze Bestimmung bereits in sich.
b. Die Sache ist ebenso
a) ein Vorausgesetztes;
als gesetzte nur erst ein Inneres und Mögliches,
und als voraus ein für sich selbständiger Inhalt;
ß) sie erhält durch die Verwendung der Bedingungen
ihre äußerliche Existenz, das Realisieren ihrer Inhaltsbestimmungen,
welche den Bedingungen gegenseitig entsprechen,
so daß sie ebenso aus diesen sich als Sache erweist
und aus ihnen hervorgeht.
c. Die Tätigkeit ist
a) ebenso für sich (ein Mensch, ein Charakter),
selbständig existierend,
und zugleich hat sie ihre Möglichkeit allein
an den Bedingungen und an der Sache;
ß) sie ist die Bewegung,
die Bedingungen in die Sache, [? und]
diese in jene als in die Seite der Existenz zu übersetzen;
vielmehr aber nur die Sache aus den Bedingungen,
in welchen sie an sich vorhanden ist,
heraus zu setzen
und durch Aufhebung der Existenz, welche die Bedingungen haben,
der Sache Existenz zu geben.
Insofern diese drei Momente
die Gestalt selbständiger Existenz gegeneinander haben,
ist dieser Prozeß als die äußere Notwendigkeit.
- Diese Notwendigkeit hat einen beschränkten Inhalt zu ihrer Sache.
Denn die Sache ist dies Ganze in einfacher Bestimmtheit;
da dasselbe aber in seiner Form sich äußerlich ist,
ist es damit auch in ihm selbst und in seinem Inhalte sich äußerlich,
und diese Äußerlichkeit an der Sache ist Schranke ihres Inhalts.
§ 149
Die Notwendigkeit ist an sich daher das eine
mit sich identische, aber inhaltsvolle Wesen,
das so in sich scheint,
daß seine Unterschiede die Form selbständiger Wirklicher haben,
und dies Identische ist zugleich als absolute Form
die Tätigkeit des Aufhebens [ der Unmittelbarkeit ] in Vermitteltsein
und der Vermittlung in Unmittelbarkeit.
- Das, was notwendig ist, ist durch ein Anderes,
welches in den vermittelnden Grund (die Sache und die Tätigkeit)
und in eine unmittelbare Wirklichkeit,
ein Zufälliges, das zugleich Bedingung ist,
zerfallen ist.
Das Notwendige als durch ein Anderes
ist nicht an und für sich, sondern ein bloß Gesetztes.
Aber diese Vermittlung ist ebenso unmittelbar das Aufheben ihrer selbst;
der Grund und die zufällige Bedingung
wird in Unmittelbarkeit übergesetzt,
wodurch jenes Gesetztsein zur Wirklichkeit aufgehoben
und die Sache mit sich selbst zusammengegangen ist.
In dieser Rückkehr in sich ist das Notwendige schlechthin,
als unbedingte Wirklichkeit.
- Das Notwendige ist so: vermittelt durch einen Kreis von Umständen,
- es ist so, weil die Umstände so sind;
und in Einem ist es so: unvermittelt,
- es ist so, weil es ist.
§ 150
Das Notwendige ist in sich absolutes Verhältnis,
d. i. der (in den vorhergehenden §§) entwickelte Prozeß,
in welchem das Verhältnis sich ebenso zur absoluten Identität aufhebt.
In seiner unmittelbaren Form ist es
das Verhältnis der Substantialität und Akzidentalität.
Die absolute Identität dieses Verhältnisses mit sich
ist die Substanz als solche,
die als Notwendigkeit die Negativität dieser Form der Innerlichkeit ist,
also sich als Wirklichkeit setzt,
aber ebenso die Negativität dieses Äußerlichen ist,
nach welcher das Wirkliche als Unmittelbares nur ein Akzidentelles ist,
das durch diese seine bloße Möglichkeit
in eine andere Wirklichkeit übergeht; ein Übergehen,
welches die substantielle Identität als die Formtätigkeit (§
148,149) ist.
§ 151
Die Substanz ist hiermit die Totalität der Akzidenzen, in denen sie sich
als deren absolute Negativität, d. i. als absolute Macht
und zugleich als den Reichtum alles Inhalts offenbart.
Dieser Inhalt ist aber nichts als diese Manifestation selbst,
indem die in sich zum Inhalte reflektierte Bestimmtheit selbst
nur ein Moment der Form ist,
das in der Macht der Substanz übergeht.
Die Substantialität ist die absolute Formtätigkeit
und die Macht der Notwendigkeit,
und aller Inhalt nur Moment, das allein diesem Prozesse angehört,
- das absolute Umschlagen der Form und des Inhalts ineinander.
§ 152
Nach dem Momente, daß die Substanz als absolute Macht
die sich auf sich als auf nur innere Möglichkeit beziehende
und sich damit zur Akzidentalität bestimmende Macht
und [?[daß]] hiervon die dadurch gesetzte Äußerlichkeit
unterschieden
ist, ist sie eigentliches Verhältnis,
als wie sie in der ersten Form der Notwendigkeit Substanz ist, [?]
- Kausalitätsverhältnis.
§ 153
Die Substanz ist Ursache,
insofern sie gegen ihr Übergehen in die Akzidentalität in sich reflektiert
und so die ursprüngliche Sache ist,
aber ebensosehr
die Reflexion-in-sich oder ihre bloße Möglichkeit aufhebt,
sich als das Negative ihrer selbst setzt
und so eine Wirkung hervorbringt,
eine Wirklichkeit, die so nur eine gesetzte,
aber durch den Prozeß des Wirkens zugleich notwendige ist.
§ 154
Von der Ursache ist die Wirkung verschieden;
diese ist als solche Gesetztsein.
Aber das Gesetztsein ist ebenso Reflexion-in-sich
und Unmittelbarkeit,
und das Wirken der Ursache, ihr Setzen,
ist zugleich Voraussetzen, insofern an der Verschiedenheit
der Wirkung von der Ursache festgehalten wird.
Es ist hiermit eine andere Substanz [? Wirkung] vorhanden,
auf welche die Wirkung geschieht.
Diese ist, als unmittelbar,
nicht sich auf sich beziehende Negativität und aktiv,
sondern passiv.
Aber als Substanz ist sie ebenso aktiv,
hebt die vorausgesetzte Unmittelbarkeit [? Ursache]
und die in sie gesetzte Wirkung [? der Ursache] auf,
reagiert, d. h. sie hebt die Aktivität der ersten Substanz auf,
welche aber ebenso dies Aufheben ihrer [? der 1.] Unmittelbarkeit
oder der in sie gesetzten Wirkung ist,
hiermit die Aktivität der anderen aufhebt
und reagiert.
Die Kausalität ist hiermit
in das Verhältnis der Wechselwirkung übergegangen.
§ 155
Die in der Wechselwirkung
als unterschieden festgehaltenen Bestimmungen sind
a) an sich dasselbe;
die eine Seite ist Ursache, ursprünglich, aktiv, passiv usf. wie die andere.
Ebenso ist das Voraussetzen einer anderen
und das Wirken auf sie,
die unmittelbare Ursprünglichkeit
und das Gesetztsein durch den Wechsel,
ein und dasselbe.
Die als erste angenommene Ursache ist um ihrer Unmittelbarkeit willen
[ ebenso] passiv, Gesetztsein und Wirkung.
Der Unterschied der als zwei genannten Ursachen ist daher leer,
und es ist an sich nur eine,
sich in ihrer Wirkung ebenso als Substanz aufhebende
als sich in diesem Wirken erst verselbständigende
Ursache vorhanden.
§ 156
[ß] Aber auch für sich ist diese Einheit,
indem dieser ganze Wechsel das eigene Setzen der Ursache
und nur dies ihr Setzen ihr Sein ist.
Die Nichtigkeit der Unterschiede
ist nicht nur an sich oder unsere Reflexion (vorhg. §),
sondern die Wechselwirkung ist selbst dies,
jede der gesetzten Bestimmungen auch wieder aufzuheben
und in die entgegengesetzte zu verkehren,
also jene Nichtigkeit der Momente zu setzen, die an sich ist.
In die Ursprünglichkeit wird eine Wirkung gesetzt,
d. h. die Ursprünglichkeit wird aufgehoben;
die Aktion einer Ursache wird zur Reaktion usf.
§ 157
[y] Dieser reine Wechsel mit sich selbst
ist hiermit die enthüllte oder gesetzte Notwendigkeit.
Das Band der Notwendigkeit als solcher
ist die Identität als noch innere und verborgene,
weil sie die Identität von solchen ist, die als Wirkliche gelten,
deren Selbständigkeit jedoch eben die Notwendigkeit sein soll.
Der Verlauf der Substanz durch die Kausalität und Wechselwirkung
ist daher nur das Setzen,
daß die Selbständigkeit die unendliche negative Beziehung auf sich
ist,
- negative überhaupt,
in der das Unterscheiden und Vermitteln
zu einer Ursprünglichkeit gegeneinander selbständiger Wirklichen wird,
- unendliche Beziehung auf sich selbst,
indem die Selbständigkeit derselben eben nur als ihre Identität ist.
§ 158
Diese Wahrheit der Notwendigkeit ist somit die Freiheit,
und die Wahrheit der Substanz ist der Begriff,
- die Selbständigkeit,
welche das sich von sich Abstoßen in unterschiedene Selbständige,
als dies Abstoßen identisch mit sich,
und diese bei sich selbst bleibende Wechselbewegung nur mit sich ist.
§ 159
Der Begriff ist hiermit die Wahrheit des Seins und des Wesens,
indem das Scheinen der Reflexion in sich selber
zugleich selbständige Unmittelbarkeit
und dieses Sein verschiedener Wirklichkeit
unmittelbar nur ein Scheinen in sich selbst ist.
§ 160
Der Begriff ist das Freie,
als die für sie [?] seiende substantielle Macht,
und ist Totalität,
indem jedes der Momente das Ganze ist, das er ist, und
als ungetrennte Einheit mit ihm gesetzt ist;
so ist er in seiner Identität mit sich das an und für sich Bestimmte.
§ 161
Das Fortgehen des Begriffs
ist nicht mehr Übergehen noch Scheinen in Anderes,
sondern Entwicklung,
indem das Unterschiedene unmittelbar zugleich
als das Identische miteinander und mit dem Ganzen gesetzt,
die Bestimmtheit als ein freies Sein des ganzen Begriffes ist.
§ 162
Die Lehre vom Begriffe teilt sich in die Lehre
1. von dem subjektiven oder formellen Begriffe,
2. von dem Begriffe als zur Unmittelbarkeit bestimmtem,
oder von der Objektivität,
3. von der Idee,
dem Subjekt-Objekte, der Einheit des Begriffs und der Objektivität,
der absoluten Wahrheit.
§163
Der Begriff als solcher enthält die Momente
der Allgemeinheit,
als freier Gleichheit mit sich selbst in ihrer Bestimmtheit,
- der Besonderheit,
der Bestimmtheit, in welcher das Allgemeine
ungetrübt sich selbst gleich bleibt,
und der Einzelheit,
als der Reflexion-in-sich
der Bestimmtheiten der Allgemeinheit und Besonderheit,
welche negative Einheit mit sich das an und für sich Bestimmte
und zugleich mit sich Identische oder Allgemeine ist.
§ 164
Der Begriff ist das schlechthin Konkrete,
weil die negative Einheit mit sich
als An-und-für-sich-Bestimmtsein, welches die Einzelheit ist,
selbst seine Beziehung auf sich, die Allgemeinheit ausmacht.
Die Momente des Begriffes können insofern nicht abgesondert werden;
die Reflexionsbestimmungen sollen jede für sich,
abgesondert von der entgegengesetzten, gefaßt werden und gelten;
aber indem im Begriff ihre Identität gesetzt ist,
kann jedes seiner Momente unmittelbar nur aus
und mit den anderen gefaßt werden.
§ 165
Das Moment der Einzelheit
setzt erst die Momente des Begriffes als Unterschiede,
indem sie dessen [? Bg+] negative Reflexion-in-sich,
daher zunächst das freie Unterscheiden desselben
als die erste Negation ist,
womit die Bestimmtheit des Begriffes gesetzt wird,
aber als Besonderheit,
d. i. daß die Unterschiedenen
erstlich nur die Bestimmtheit der Begriffsmomente gegeneinander haben
und daß zweitens ebenso ihre Identität,
daß das eine das andere ist, gesetzt ist;
diese gesetzte Besonderheit des Begriffes ist das Urteil.
§ 166
Das Urteil ist der Begriff in seiner Besonderheit,
als unterscheidende Beziehung seiner Momente,
die als fürsichseiende und zugleich mit sich,
nicht miteinander identische gesetzt sind.
§167
Das Urteil wird gewöhnlich in subjektivem Sinn genommen,
als eine Operation und Form,
die bloß im selbstbewußten Denken vorkomme.
Dieser Unterschied [? sj+ o+]
ist aber im Logischen noch nicht vorhanden,
das Urteil ist ganz allgemein zu nehmen:
alle Dinge sind ein Urteil,
- d.h. sie sind Einzelne,
welche eine Allgemeinheit oder innere Natur in sich sind,
oder ein Allgemeines, das vereinzelt ist;
die Allgemeinheit und Einzelheit unterscheidet sich in ihnen,
aber ist zugleich identisch.
§ 168
Der Standpunkt des Urteils ist die Endlichkeit,
und die Endlichkeit der Dinge besteht auf demselben darin,
daß sie ein Urteil sind,
daß ihr Dasein und ihre allgemeine Natur (ihr Leib und ihre Seele)
zwar vereinigt sind, sonst wären die Dinge nichts,
aber daß diese ihre Momente
sowohl bereits verschieden
als überhaupt trennbar sind.
§ 169
Im abstrakten Urteile "das Einzelne ist das Allgemeine"
ist das Subjekt als das negativ sich auf sich Beziehende
das unmittelbar Konkrete,
das Prädikat hingegen das Abstrakte, Unbestimmte, das Allgemeine.
Da sie aber durch "ist" zusammenhängen,
so muß auch das Prädikat in seiner Allgemeinheit
die Bestimmtheit des Subjekts enthalten,
so ist sie die Besonderheit
und diese die gesetzte Identität des Subjekts und Prädikats;
als das hiermit gegen diesen Formunterschied Gleichgültige
ist sie der Inhalt.
§ 170
Was die nähere Bestimmtheit des Subjekts und Prädikats betrifft,
so ist das erstere, als die negative Beziehung auf sich selbst (§ 163,
166 Anm.),
das zugrunde liegende Feste,
in welchem das Prädikat sein Bestehen hat
und ideell ist (es inhäriert dem Subjekte);
und indem das Subjekt überhaupt und unmittelbar konkret ist,
ist der bestimmte Inhalt des Prädikats
nur eine der vielen Bestimmtheiten des Subjekts
und dieses reicher und weiter als das Prädikat.
Umgekehrt ist das Prädikat als das Allgemeine
für sich bestehend und gleichgültig, ob dies Subjekt ist oder nicht;
es geht über das Subjekt hinaus, subsumiert dasselbe unter sich
und ist seinerseits weiter als das Subjekt.
Der bestimmte Inhalt des Prädikats (vorh. §)
macht allein die Identität beider aus.
§ 171
Subjekt, Prädikat und der bestimmte Inhalt oder die Identität
sind zunächst im Urteile in ihrer Beziehung selbst
als verschieden, auseinanderfallend gesetzt.
An sich, d.i. dem Begriffe nach aber sind sie identisch,
indem die konkrete Totalität des Subjekts dies ist,
nicht irgendeine unbestimmte Mannigfaltigkeit zu sein,
sondern allein Einzelheit,
das Besondere und Allgemeine in einer Identität,
und eben diese Einheit ist das Prädikat (§ 170).
- In der Kopula ist ferner
die Identität des Subjekts und Prädikats zwar gesetzt,
aber zunächst nur als abstraktes Ist.
Nach dieser Identität
ist das Subjekt auch in der Bestimmung des Prädikats zu setzen,
womit auch dieses die Bestimmung des ersteren erhält
und die Kopula sich erfüllt.
Dies ist die Fortbestimmung des Urteils
durch die inhaltsvolle Kopula zum Schlusse.
Zunächst am Urteile ist die Fortbestimmung desselben,
das Bestimmen der zuerst abstrakten, sinnlichen Allgemeinheit
zur Allheit, Gattung und Art
und zur entwickelten Begriffsallgemeinheit.
§ 172
Das unmittelbare Urteil ist das Urteil des Daseins;
das Subjekt in einer Allgemeinheit, als seinem Prädikate, gesetzt,
welches eine unmittelbare (somit sinnliche) Qualität ist.
1. Positives Urteil:
das Einzelne ist ein Besonderes.
Aber das Einzelne ist nicht ein Besonderes;
näher, solche einzelne Qualität entspricht
der konkreten Natur des Subjekts nicht;
2. negatives Urteil.
§ 173
In dieser als erster Negation
bleibt noch die Beziehung des Subjekts auf das Prädikat,
welches dadurch als relativ Allgemeines ist,
dessen Bestimmtheit nur negiert worden;
("die Rose ist nicht rot" enthält, daß sie aber noch Farbe hat,